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Killer auf heißen Reifen.

Carmageddon: Max Damage und Carmageddon TDR 2000 sind jetzt DRM-frei auf GOG.com erhältlich. Zusätzlich haben sie noch einige Angebote mit hoher Oktanzahl mitgebracht, also düsen wir los!

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Rase direkt in den ultimativen Straßenwahnsinn! Liefere dir ein Wettrennen mit der Zeit und verwandle dabei arglose Passanten und Autofahrer mit deinem bis ins kleinste Detail umbaubaren Wagen in schleimigen Straßenmatsch. Mach dir die breite Auswahl an denk- und merkwürdigen Power-ups zu Nutze, um auf kreative Weise für möglichst viel Chaos zu sorgen, und kultiviere deine ganz eigene Form von Brutalität. Jeder Spielmodus, jeder Wagen, jede Umgebung, jeder Passantentyp und jeder gegnerische Fahrer verleiht diesem blubbernden Gebräu aus menschlichen Gliedmaßen, Metallschrott und derbem Spaß seine ganz eigene Würze.
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ExpressRising: Die Vermutungen hier im Thread waren richtig: Es wird umgehend für deutsche IP-Adressen blockiert.
Da der Vorgang nur wenige Minuten dauert, kann ich leider keine Vorankündigung geben.
Na, da fühlt ihr euch bei GOG aber sicherlich toll, deutsche Kunden mal wieder als Kunden zweiter Klasse zu behandeln und gerade Du als Deutscher solltest dich schämen, da auch noch mitzuwirken.

Zur Diskussion um Liste B

Trägermedien (z.B. CDs,DVDs, usw.) indiziert auf Liste B = Behandlung wie ein Medium auf Liste A bis zur eventuellen Beschlagnahmung. Erfolgt keine Beschlagnahmung wird umgetragen auf A.
Trägermedien = JuSchG

Telemedien (z.B. Internetdownloads auf Spieleplattformen) auf Liste B = Liste B genügt für ein Verbreitungsverbot unabhängig ob ein Gericht eine Beschlagnahmung ausgesprochen hat.
Telemedien = JMStV
Post edited January 19, 2018 by DanTheKraut
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DanTheKraut: ...Du als Deutscher solltest dich schämen, da auch noch mitzuwirken.
Ich finde das geht etwas zu weit. Er macht nur seinen Job und setzt die dummen Vorgaben von oben um. Und das ist mMn ein ziemlicher Scheißjob, denn man bekommt dadurch auch alles ab, während ganz oben das niemanden kümmert.
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DanTheKraut: ...Du als Deutscher solltest dich schämen, da auch noch mitzuwirken.
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classic-gamer: Ich finde das geht etwas zu weit. Er macht nur seinen Job und setzt die dummen Vorgaben von oben um. Und das ist mMn ein ziemlicher Scheißjob, denn man bekommt dadurch auch alles ab, während ganz oben das niemanden kümmert.
Ja GoG oder ExpressRising kann wirklich nichts, für die teilweise hirnrisigen Gesetze.
Klar ist das Spiel ist nichts für Kinder, aber Erwachsene sollten es spielen können.
Wo GoG aber in der Pflicht wäre, wäre eine Altersnachweisoption anzubieten.
Da macht es sich aber wie alle anderen auch Steam, Uplay,Origin meiner Meinung zu einfach.
Aber was stimmt ist das ExpressRising oder andere bei GoG daran keine Schuld tragen.
Sie müssen halt diese Vorgaben und Gesetze umsetzen, und ich denke mir am liebsten würden sie eine Sperrung
nicht umsetzen müssen.
low rated
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Wagga: Ja GoG oder ExpressRising kann wirklich nichts, für die teilweise hirnrisigen Gesetze.
Die Gesetze sind das kleinste Problem, Liste B ist eher die Ausnahme hier auf GOG. Das eigentliche Problem ist GOG bzw. die Herren in der obersten Etage. Denn die wollen keine Altersverifikation. Fast alle gesperrten Spiele könnten hier problemlos verkauft werden.
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Wagga: Ja GoG oder ExpressRising kann wirklich nichts, für die teilweise hirnrisigen Gesetze.
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classic-gamer: Die Gesetze sind das kleinste Problem, Liste B ist eher die Ausnahme hier auf GOG. Das eigentliche Problem ist GOG bzw. die Herren in der obersten Etage. Denn die wollen keine Altersverifikation. Fast alle gesperrten Spiele könnten hier problemlos verkauft werden.
Wäre es so schwer beim Konto ein Altersfeld einzubauen, dort einmalig seine Geburtsdaten einzutragen.
In einem 2. Feld seine Ausweisnummer, ist die Überprüfung dieser Daten so aufwendig?
An Hand der Ausweisnummer?
Der Zigarettenautomat bekommt es doch auch hin?
Oder prüft der was anderes ab, als die Ausweisnummer?
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DanTheKraut: Zur Diskussion um Liste B

Trägermedien (z.B. CDs,DVDs, usw.) indiziert auf Liste B = Behandlung wie ein Medium auf Liste A bis zur eventuellen Beschlagnahmung. Erfolgt keine Beschlagnahmung wird umgetragen auf A.
Trägermedien = JuSchG
Das ist sicherlich nicht die herrschende Meinung. Sollte man definitiv nicht unreflektiert übernehmen und jetzt öffentlich Liste B-Titel, bei denen es keinen gerichtlichen Beschluss gibt, verbreiten.
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DanTheKraut: Zur Diskussion um Liste B

Trägermedien (z.B. CDs,DVDs, usw.) indiziert auf Liste B = Behandlung wie ein Medium auf Liste A bis zur eventuellen Beschlagnahmung. Erfolgt keine Beschlagnahmung wird umgetragen auf A.
Trägermedien = JuSchG
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Dandom: Das ist sicherlich nicht die herrschende Meinung. Sollte man definitiv nicht unreflektiert übernehmen und jetzt öffentlich Liste B-Titel, bei denen es keinen gerichtlichen Beschluss gibt, verbreiten.
Nun, wo bitte stehen die Einschränkungen von Liste B Medien im JuSchG? Der Wortlaut ist "nach Einschätzung" was bedeutet es wird angenommen. Die endgültige Entscheidung darüber hat ein Gericht sofern die Staatsanwaltschaft überhaupt anklage erhebt (Eine Beschlagnahmung ist ja immerhin ein Prozess mit zumeist Anklage gegen Unbekannt. Da sitzt kein Richter und sagt "Jo passt" und gut ist). Wie auch immer bis zur Beschlagnahmung unterliegen Trägermedien auf Liste B den Einschränkungen der Liste A.

Beschlagnahmt wird auch nicht der Film oder das Spiel selbst sondern eben nur das Medium, welches dem Richter vorliegt z.B. Blu-Ray von Spiel X von Firma Y. Das selbe Spiel von Firma Z ist nicht beschlagnahmt sondern unterliegt nur den Beschränkungen der Liste B.
Ist z.B. auch der Grund warum es von sagen wir Dawn of the Dead X beschlagnahmte Versionen gibt, da sich ein Gericht mehr oder weniger mit jeder DVD, Blu-Ray, Laserdisc usw. einzeln befassen muss.

Du kannst jetzt gerne Jura studieren um zu sehen ob ich Recht habe oder einen Anwalt deiner Wahl zum Thema befragen.


Wer mal sehen möchte was so alles an Trägermedien auf dem Index landet oder beschlagnahmt wird hier die offizielle Webseite vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=cbde059e587080a98d675f3a44ab54fc&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=1b19a816accab00b&fts_search_list.destHistoryId=26516
Post edited January 19, 2018 by DanTheKraut
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Post edited January 19, 2018 by grabowski
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DanTheKraut: Du kannst jetzt gerne Jura studieren um zu sehen ob ich Recht habe oder einen Anwalt deiner Wahl zum Thema befragen.
Sebastian Schwiddessen: "Rechtsfragen der B-Listenindizierung", in MMR 01, 2015.

Laut ihm sei die B-Indizierung ein "faktisches Totalverbot". "Den Bildträger auf den Markt zu lassen, ist strafrechtlich zu riskant".

Als Rechtsanwalt war auch bei der Aufhebung des Verbots von Tanz der Teufel, unter anderem, beteiligt.

Brauch ich noch mehr Aufsätze zitieren? Deine Meinung ist halt Non-Sense.
Post edited January 19, 2018 by Dandom
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grabowski: ---
Nein, warum solltest du dich strafbar machen? Und warum solltest du das Spiel zurückgeben können, nur weil du es jetzt nicht mehr kaufen kannst?
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grabowski: - habe ich mich strafbar gemacht, weil ich das Spiel gekauft habe, das in Deutschland auf dem Index steht?
- habe ich mich strafbar gemacht, weil ich das Spiel nach dem Kauf heruntergeladen habe (Installer, nicht Galaxy)?
- mache ich mich strafbar, weil sich das Spiel in meiner Bibliothek befindet?
Zu den ersten beiden Punkten: Nein hast Du nicht. Zum Release von Carmageddon: Max Damage ist man bei GOG aufgrund falscher Informationen davon ausgegangen, die PC Version wäre nicht betroffen. Das stimmt so eigentlich sogar, da bisher nur die Konsolenversionen auf Liste B aufgeführt werden. Da jedoch die PC Version inhaltsgleich zu den bereits indizierten Konsolenversionen ist, greift folgendes: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Aufgaben/Indizierungsverfahren/inhaltsgleiche-medien.html. Somit gilt die PC Version als indiziert, ohne jemals von der BPjM auf Liste A oder B gesetzt worden zu sein.
Zu Punkt 3: auch hier NEIN. Der Besitz für private Zwecke ist generell erlaubt.
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grabowski: - habe ich mich strafbar gemacht, weil ich das Spiel gekauft habe, das in Deutschland auf dem Index steht?
- habe ich mich strafbar gemacht, weil ich das Spiel nach dem Kauf heruntergeladen habe (Installer, nicht Galaxy)?
- mache ich mich strafbar, weil sich das Spiel in meiner Bibliothek befindet?
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Berzerk2002: Zu den ersten beiden Punkten: Nein hast Du nicht. Zum Release von Carmageddon: Max Damage ist man bei GOG aufgrund falscher Informationen davon ausgegangen, die PC Version wäre nicht betroffen. Das stimmt so eigentlich sogar, da bisher nur die Konsolenversionen auf Liste B aufgeführt werden. Da jedoch die PC Version inhaltsgleich zu den bereits indizierten Konsolenversionen ist, greift folgendes: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Aufgaben/Indizierungsverfahren/inhaltsgleiche-medien.html. Somit gilt die PC Version als indiziert, ohne jemals von der BPjM auf Liste A oder B gesetzt worden zu sein.
Zu Punkt 3: auch hier NEIN. Der Besitz für private Zwecke ist generell erlaubt.
Ok, Danke Dir für die Informationen. Jeder geht mit diesem Thema anders um und hat losgelöst von diesem Topic sein persönliches Verständnis des Services den Gog anbietet. Meine Sichtweise ist eben, das ich Gesetze (auch solche die ich subjektiv hirnrissig finde) beachte. Das inkludiert, das ich z.B. keine verbotene Software besitze und auch das ich hier erworbene Spiele nicht an Dritte weitergebe. Kann man mir glauben oder nicht, ich bin so. Deshalb werde ich in so einem Fall hellhörig, weil ich nix falsch machen will. Es gab hier Meinungen, die ein Verfahren von Gog gefordert haben zur Altersverifikation. Meine Stimme ist zwar klein, aber ich unterstütze dies. Ist gut für deren Geschäft, und erspart uns allen diese Diskussion. Ich guck zwar angesichts meiner 47 Jahre im Mediamarkt doof wenn man von mir an der Kasse den Perso verlangt...aber ich bekomme so wenigstens meinen Film und weiß alles ist rechtens. Punkt.
Post edited January 19, 2018 by grabowski
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DanTheKraut: Du kannst jetzt gerne Jura studieren um zu sehen ob ich Recht habe oder einen Anwalt deiner Wahl zum Thema befragen.
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Dandom: Sebastian Schwiddessen: "Rechtsfragen der B-Listenindizierung", in MMR 01, 2015.

Laut ihm sei die B-Indizierung ein "faktisches Totalverbot". "Den Bildträger auf den Markt zu lassen, ist strafrechtlich zu riskant".

Als Rechtsanwalt war auch bei der Aufhebung des Verbots von Tanz der Teufel, unter anderem, beteiligt.

Brauch ich noch mehr Aufsätze zitieren? Deine Meinung ist halt Non-Sense.
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Aufgaben/Listenfuehrung/listenteile.html
Riskant ungleich verboten (sollte man eigentlich wissen und zur Not hilft der Duden) somit ist meine Aussage richtig und Fakt und Du bestätigst es mit deinem Zitat-Post. Der Verkauf von Liste B Trägermedien ist NICHT verboten was meine Aussage war (ob es riskant ist, ist eine andere Sache) und welche durch den von dir zitierten Anwalt bestätigt wurde. Schönen Abend.
Post edited January 19, 2018 by DanTheKraut
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Wagga: Wäre es so schwer beim Konto ein Altersfeld einzubauen, dort einmalig seine Geburtsdaten einzutragen.
In einem 2. Feld seine Ausweisnummer, ist die Überprüfung dieser Daten so aufwendig?
An Hand der Ausweisnummer?
Der Zigarettenautomat bekommt es doch auch hin?
Oder prüft der was anderes ab, als die Ausweisnummer?
Ganz so einfach ist es nicht, du könntest schließlich irgendeinen Ausweis nehmen oder die Nummer eines Ausweisgenerators. Es gibt da sinnvollerweise schon gewisse Vorschriften, damit auch wirklich ein Jugendschutz gewährleistet ist (zumindest beim Kauf, bringen tut es eh nichts, da man sich die Spiele auch anderweitig besorgen kann). Das ist zwar recht aufwändig, aber immerhin gab es schon vor 2 Jahren ca. 40 mögliche Anbieter/Verfahren (das bekannteste dürfte Postident sein). Da sollte ein Brauchbares dabei sein. Inwiefern man sich als Kunde dafür entscheidet steht dann auf einem anderen Blatt (Stichwort: Datenschutz). Aber man hätte zumindest die Möglichkeit.
Der Kippenautomat nimmt AFAIK eine EC-Karte oder irgendwas elektronisches, das er elektronisch einliest. Oder gibt man da etwa manuell eine Ausweisnummer ein?

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mk47at: Und warum solltest du das Spiel zurückgeben können, nur weil du es jetzt nicht mehr kaufen kannst?
Wenn er es im MP mit Freunden spielen möchte, diese das Spiel aber nun nicht mehr kaufen können, dann hat er definitiv ein Rückgaberecht, da GOG bei der VÖ geschlampt hat. Das Spiel wurde schließlich nicht nachträglich indiziert.
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Dandom: Sebastian Schwiddessen: "Rechtsfragen der B-Listenindizierung", in MMR 01, 2015.

Laut ihm sei die B-Indizierung ein "faktisches Totalverbot". "Den Bildträger auf den Markt zu lassen, ist strafrechtlich zu riskant".

Als Rechtsanwalt war auch bei der Aufhebung des Verbots von Tanz der Teufel, unter anderem, beteiligt.

Brauch ich noch mehr Aufsätze zitieren? Deine Meinung ist halt Non-Sense.
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DanTheKraut: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Aufgaben/Listenfuehrung/listenteile.html
Riskant ungleich verboten (sollte man eigentlich wissen und zur Not hilft der Duden) somit ist meine Aussage richtig und Fakt und Du bestätigst es mit deinem Zitat-Post. Der Verkauf von Liste B Trägermedien ist NICHT verboten was meine Aussage war (ob es riskant ist, ist eine andere Sache) und welche durch den von dir zitierten Anwalt bestätigt wurde. Schönen Abend.
Es KANN eben verboten sein. Darum geht es doch. Das Verbot gilt auch vor einer gerichtlichen Bestätigung. Siehe auch meinen Post hier, wo ich das doch eigentlich verständlich dargestellt habe: https://www.gog.com/forum/general_de/neuerscheinung_carmageddon_max_damage_und_tdr_2000_4faca/post44
Post edited January 19, 2018 by Dandom