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Killer auf heißen Reifen.

Carmageddon: Max Damage und Carmageddon TDR 2000 sind jetzt DRM-frei auf GOG.com erhältlich. Zusätzlich haben sie noch einige Angebote mit hoher Oktanzahl mitgebracht, also düsen wir los!

48-Stunden-Giveaway: Schnapp dir Carmageddon TDR 2000 bis zum 20. Januar, 15:00 Uhr MEZ komplett KOSTENLOS. Hol es dir über das Banner auf der Hauptseite. Ohne Haken, ohne Ösen!

Rabatte: Max Damage gibt es bis zum 25. Januar, 15:00 Uhr MEZ einzeln für 50% Rabatt oder, wenn du deine Carmageddon-Kollektion vervollständigst, mit 75% Rabatt. Sobald TDR 2000 nicht mehr kostenlos verfügbar ist, gibt es für dieses Spiel ebenfalls einen Rabatt von 50%.

Rase direkt in den ultimativen Straßenwahnsinn! Liefere dir ein Wettrennen mit der Zeit und verwandle dabei arglose Passanten und Autofahrer mit deinem bis ins kleinste Detail umbaubaren Wagen in schleimigen Straßenmatsch. Mach dir die breite Auswahl an denk- und merkwürdigen Power-ups zu Nutze, um auf kreative Weise für möglichst viel Chaos zu sorgen, und kultiviere deine ganz eigene Form von Brutalität. Jeder Spielmodus, jeder Wagen, jede Umgebung, jeder Passantentyp und jeder gegnerische Fahrer verleiht diesem blubbernden Gebräu aus menschlichen Gliedmaßen, Metallschrott und derbem Spaß seine ganz eigene Würze.
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dehumanizer95: Traurig, dass Max Damage für Deutschland gesperrt werden musste. Ich hoffe, dass ihr bald da ne Lösung für erwachsene Käufer findet, dass man hier auch legal indizierte Titel anbieten kann.
Altersnachweis per Ausweisnummer, nicht Ausweis nur die Nummer die dann gegengeprüft werden kann.
Nach erfolgreicher Prüfung wird man für den Ab 18 Shop freigeschaltet, wäre doch eine Lösung.
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dehumanizer95: Traurig, dass Max Damage für Deutschland gesperrt werden musste. Ich hoffe, dass ihr bald da ne Lösung für erwachsene Käufer findet, dass man hier auch legal indizierte Titel anbieten kann.
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Wagga: Altersnachweis per Ausweisnummer, nicht Ausweis nur die Nummer die dann gegengeprüft werden kann.
Nach erfolgreicher Prüfung wird man für den Ab 18 Shop freigeschaltet, wäre doch eine Lösung.
Habe ich genau so auch GOG.com bei Twitter vorgeschlagen. Sie meinten, dass sie daran arbeiten, aber auch hoffen, dass Titel wie Dark Forces, Postal, Mortal Kombat usw vom Index geholt werden.

Genauso wird es ja auch bei Amazon gemacht. Als ich mir den Key für Battlefield 1 Premium geholt habe, wurde ich ebenfalls nach meiner Ausweisnummer gefragt.
low rated
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Berzerk2002: Das hast Du doch so oder so 30 Tage lang nach Kauf des Spiels. Ich kann schon garnicht mehr zählen wie oft man mir beim GOG Support gesagt hat, dass ich vom Rückgaberecht gebrauch machen kann, sollte das Spiel irgendwie nicht richtig auf meinem PC funktionieren (was man nur durch antesten herausfinden kann). Von daher: installieren, antesten; wenns läuft alles super, wenn nicht wird's wieder zurückgegeben.

Zitat GOG Startseite: "Wenn du irgendwo etwas kaufst, das dann nicht funktioniert, solltest du es zurückgeben können.
Wir sehen keinen Grund, warum das bei Spielen oder Filmen anders sein sollte. Wenn dein bei uns gekauftes Produkt bei dir nicht funktioniert und wir den Fehler nicht beheben können, bekommst du dein Geld zurück.
Unsere Geld-zurück-Garantie gilt für 30 Tage."
Und mit welcher Begründung soll er es zurückgeben? Etwa dass genau das geliefert wurde was versprochen wurde???

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dehumanizer95: Ich hoffe, dass ihr bald da ne Lösung für erwachsene Käufer findet, dass man hier auch legal indizierte Titel anbieten kann.
Wird mit ziemlicher Sicherheit nicht kommen, sonst wäre das schon längst da. Das Problem existiert immerhin schon seit fast 3 Jahren.

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dehumanizer95: Habe ich genau so auch GOG.com bei Twitter vorgeschlagen. Sie meinten, dass sie daran arbeiten, aber auch hoffen, dass Titel wie Dark Forces, Postal, Mortal Kombat usw vom Index geholt werden.
Da ist wohl eher der zweite der wirkliche Lösungsansatz. Von GOG wird da nichts zählbares kommen.

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ExpressRising: Die Vermutungen hier im Thread waren richtig: Es wird umgehend für deutsche IP-Adressen blockiert.
Da der Vorgang nur wenige Minuten dauert, kann ich leider keine Vorankündigung geben.
Da wollte GOG wohl noch ein paar Extraexemplare verkaufen. An einen Zufall glaube ich da nicht. GOG nimmt das schon Ernst mit den Zensuren und prüft lieber zu viel als zu wenig, sonst würden sie erst gar nicht zensieren. Mortal Kombat wurde wurde auch fälschlicherweise zensiert.
Post edited January 19, 2018 by classic-gamer
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Berzerk2002: Das hast Du doch so oder so 30 Tage lang nach Kauf des Spiels. Ich kann schon garnicht mehr zählen wie oft man mir beim GOG Support gesagt hat, dass ich vom Rückgaberecht gebrauch machen kann, sollte das Spiel irgendwie nicht richtig auf meinem PC funktionieren (was man nur durch antesten herausfinden kann). Von daher: installieren, antesten; wenns läuft alles super, wenn nicht wird's wieder zurückgegeben.

Zitat GOG Startseite: "Wenn du irgendwo etwas kaufst, das dann nicht funktioniert, solltest du es zurückgeben können.
Wir sehen keinen Grund, warum das bei Spielen oder Filmen anders sein sollte. Wenn dein bei uns gekauftes Produkt bei dir nicht funktioniert und wir den Fehler nicht beheben können, bekommst du dein Geld zurück.
Unsere Geld-zurück-Garantie gilt für 30 Tage."
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classic-gamer: Und mit welcher Begründung soll er es zurückgeben? Etwa dass genau das geliefert wurde was versprochen wurde???

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dehumanizer95: Ich hoffe, dass ihr bald da ne Lösung für erwachsene Käufer findet, dass man hier auch legal indizierte Titel anbieten kann.
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classic-gamer: Wird mit ziemlicher Sicherheit nicht kommen, sonst wäre das schon längst da. Das Problem existiert immerhin schon seit fast 3 Jahren.

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dehumanizer95: Habe ich genau so auch GOG.com bei Twitter vorgeschlagen. Sie meinten, dass sie daran arbeiten, aber auch hoffen, dass Titel wie Dark Forces, Postal, Mortal Kombat usw vom Index geholt werden.
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classic-gamer: Da ist wohl eher der zweite der wirkliche Lösungsansatz. Von GOG wird da nichts zählbares kommen.

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ExpressRising: Die Vermutungen hier im Thread waren richtig: Es wird umgehend für deutsche IP-Adressen blockiert.
Da der Vorgang nur wenige Minuten dauert, kann ich leider keine Vorankündigung geben.
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classic-gamer: Da wollte GOG wohl noch ein paar Extraexemplare verkaufen. An einen Zufall glaube ich da nicht. GOG nimmt das schon Ernst mit den Zensuren und prüft lieber zu viel als zu wenig, sonst würden sie erst gar nicht zensieren. Mortal Kombat wurde wurde auch fälschlicherweise zensiert.
Hätten es meiner Meinung nach drin lassen können.
Ich habe es zwar gestern gekauft.
Aber ich finde ein GTA V oder jedes andere Spiel wie Doom ist genauso brutal.
Und ich konnte jetzt nicht sehen das man direkt Köpfe oder so abfahren kann.
Die Pixelperson liegt auf dem Boden mit einem roten Fleck, brutal ist da eher was teilweise in den Nachrichten gezeigt wird.
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ExpressRising: Die Vermutungen hier im Thread waren richtig: Es wird umgehend für deutsche IP-Adressen blockiert.
Da der Vorgang nur wenige Minuten dauert, kann ich leider keine Vorankündigung geben.
Wenn ihr wenigstens konsequent wäret. Gibt ja genug, ughm, immer noch fragwürdige Angebote in dieser Hinsicht für deutsche IPs. Aber die werde ich hier nicht reproduzieren, bin ja nicht euer Jugendschutzbeauftragter, das ist die USK. ;)
Post edited January 19, 2018 by Dandom
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dehumanizer95: Traurig, dass Max Damage für Deutschland gesperrt werden musste. Ich hoffe, dass ihr bald da ne Lösung für erwachsene Käufer findet, dass man hier auch legal indizierte Titel anbieten kann.
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Wagga: Altersnachweis per Ausweisnummer, nicht Ausweis nur die Nummer die dann gegengeprüft werden kann.
Nach erfolgreicher Prüfung wird man für den Ab 18 Shop freigeschaltet, wäre doch eine Lösung.
Bringt hier nur nichts, da das Spiel auf Liste B (Strafrecht) steht und überhaupt nicht in Deutschland verkauft werden darf. Nur Spiele von Liste A (Jugendschutz) dürfen nach Altersnachweis in Deutschland noch verkauft werden.
Post edited January 19, 2018 by welttraumhaendler
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welttraumhaendler: Bringt hier nur nichts, da das Spiel auf Liste B (Strafrecht) steht und überhaupt nicht in Deutschland verkauft werden darf. Nur Spiele von Liste A (Jugendschutz) dürfen nach Altersnachweis in Deutschland noch verkauft werden.
Unsinn.
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seppelfred: Unsinn.
Doch, ist so. Ein Spiel kann zwar auch auf Liste B landen und von einen Richter nicht als Strafrechlich relevant angesehen werden, dann landet der Titel aber auch wieder auf Liste A.
Post edited January 19, 2018 by welttraumhaendler
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welttraumhaendler: Bringt hier nur nichts, da das Spiel auf Liste B (Strafrecht) steht und überhaupt nicht in Deutschland verkauft werden darf. Nur Spiele von Liste A (Jugendschutz) dürfen nach Altersnachweis in Deutschland noch verkauft werden.
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seppelfred: Unsinn.
Er/Sie hat Recht bezogen auf Telemedien und JMStV (§ 4 "Unzulässige Angebote"). Bei Trägermedien ist die Lage etwas differenzierter, wobei auch hier prinzipiell eine Liste B-Indizierung ein absolutes Verbreitungsverbot konstatiert.
Post edited January 19, 2018 by Dandom
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seppelfred: Unsinn.
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welttraumhaendler: Doch, ist so. Ein Spiel kann zwar auch auf Liste B landen und von einen Richter nicht als Strafrechlich relevant angesehen werden, aber dann landet der Titel auch wieder auf Liste A.
Nein! Wenn die USK annimmt dass ein Spiel "strafrechtlich relevant" sein könnte (man beachte den Konjunktiv), dann landet es auf Liste B. Aber so lange sich das kein Richter ansieht und ein Urteil fällt ist das Spiel nicht beschlagnahmt, und kann genau wie auf Liste A beschlagnahmte Titel an Erwachsene verkauft werden. Es gibt Spiele/Filme die jahrelang auf Liste B stehen, und kein Richter kümmert sich drum.
hier stand mist...
Post edited January 19, 2018 by ERASER_M
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Wagga: Die Pixelperson liegt auf dem Boden mit einem roten Fleck, brutal ist da eher was teilweise in den Nachrichten gezeigt wird.
Wenn vom echten Leben berichtet wird (beispielsweise wenn jemand geköpft wird oder sonst ein Massaker stattgefunden hat), dann ist alles halb so wild. Bei einem Spiel welches fernab jeglicher Realität ist, wird das größte Drama draus gemacht. Man muss Politik und USK nicht verstehen...

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seppelfred: Nein! Wenn die USK annimmt dass ein Spiel "strafrechtlich relevant" sein könnte (man beachte den Konjunktiv), dann landet es auf Liste B. Aber so lange sich das kein Richter ansieht und ein Urteil fällt ist das Spiel nicht beschlagnahmt, und kann genau wie auf Liste A beschlagnahmte Titel an Erwachsene verkauft werden. Es gibt Spiele/Filme die jahrelang auf Liste B stehen, und kein Richter kümmert sich drum.
"Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die nach der für Gerichte allerdings unverbindlichen Ansicht der BPjM weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten"

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesprüfstelle_für_jugendgefährdende_Medien#Liste_der_jugendgefährdenden_Medien
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classic-gamer: "Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die nach der für Gerichte allerdings unverbindlichen Ansicht der BPjM weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten"

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesprüfstelle_für_jugendgefährdende_Medien#Liste_der_jugendgefährdenden_Medien
"Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen nicht automatisch einem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Erst für Medien, für die ein Gericht die bundesweite Beschlagnahme anordnet, besteht mit Sicherheit ein Verbreitungsverbot. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich."

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien#Rechtsfolgen
Post edited January 19, 2018 by seppelfred
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seppelfred: Nein! Wenn die USK annimmt dass ein Spiel "strafrechtlich relevant" sein könnte (man beachte den Konjunktiv), dann landet es auf Liste B. Aber so lange sich das kein Richter ansieht und ein Urteil fällt ist das Spiel nicht beschlagnahmt, und kann genau wie auf Liste A beschlagnahmte Titel an Erwachsene verkauft werden. Es gibt Spiele/Filme die jahrelang auf Liste B stehen, und kein Richter kümmert sich drum.
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classic-gamer: "Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die nach der für Gerichte allerdings unverbindlichen Ansicht der BPjM weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten"

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesprüfstelle_für_jugendgefährdende_Medien#Liste_der_jugendgefährdenden_Medien
So ist es. Die strafrechtlichen Verbote gelten auch vor einer gerichtlichen Beschlagnahmeanordnung. Eine öffentliche Aussage, die volksverhetzend ist, ist auch volksverhetzend und damit strafbar, bevor ein Gericht das entschieden hat. Selbes gilt für das Verbreiten eines Spieles, das Gewaltdarstellung nach § 131 StGB enthält. Alles andere wäre absurd.

Prinzipiell kann aber auch ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vorliegen. Das wäre aber vor allem der Fall, wenn ein verbotener Inhalt in einem Spiel mit USK-Kennzeichnung vorhanden wäre, oder vielleicht noch bei einer Listenteil A-Indizierung (und sicherlich bei SPIO/JK-Gutachten für Filme). Bei einer B-Indizierung kommt man damit aber nicht durch, da die BPjM ja den verbotenen Inhalt sieht.

Denkbar ist aber zudem noch, dass ältere Listenteil B-Indizierungen aus heutiger Sicht keinen strafbaren Inhalt mehr aufweisen und wie auf Listenteil A verkauft werden könnten (z. B. ältere Dead Rising- oder Mortal Kombat-Teile). EDIT: als Trägermedien; JMStV ist hier strikter.
Post edited January 19, 2018 by Dandom
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seppelfred: "Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen nicht automatisch einem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Erst für Medien, für die ein Gericht die bundesweite Beschlagnahme anordnet, besteht mit Sicherheit ein Verbreitungsverbot. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich."

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien#Rechtsfolgen
Ohne Urteil ist das alles recht schwammig. Daher ist nachvollziehbar, wenn jemand kein Risiko eingehen möchte. Denn dafür gibt es die Liste A.