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Was verfassungsfeindlcihe Symbole angeht sehe ich das ganze verhalten ziemlich übertrieben, aber da kann man zumindest eine gewisse Vorsicht nachvollziehen was das rechtliche angeht, nciht gutheißen aber nachvollziehen.

Was mir noch schlimmer sauer aufstößt ist dass die gasamte Problematik (Geolock und ähnliches) auch genau so auf Spiele zutrifft die keinerlei solche Symbolik oder direkt illegales Material beinhalten.
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JimRaynor.925: Ja, theoretisch könnte ein Richter diese Entscheidung treffen. Ein Richter kann theoretisch urteilen was er will, nur wird dies die nächste Instanz nicht überleben. Genau so könnte die Polizei dich festnehmen und ein Richter dich wegen Mordes lebenslang verurteilen obwohl du nichts gemacht hast, gleich wahrscheinlich und theoretisch genau so möglich.
Und wenn es so unwahrscheinlich ist, dass ein solches Urteil bei Filmen mit verfassungsfeindlichen Symbolen die nächste Instanz überlebt, müsste das gleiche dann nicht für Computerspiele gelten? Ist die Angst der Publisher, in Deutschland wegen ihrer Spiele belangt zu werden, dann vergleichbar mit der Paranoia, unschuldig wegen Mordes verurteilt zu werden?
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JimRaynor.925: 86, 86a und 130 StGB, was du ganz genau weißt.
Und warum setzt man nicht mal da an anstatt auf eine Anzeige zu warten die man eh nicht provozieren wird? Wie soll da jemals ein Spiel uncut rauskommen?
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JimRaynor.925: Ja, theoretisch könnte ein Richter diese Entscheidung treffen. Ein Richter kann theoretisch urteilen was er will, nur wird dies die nächste Instanz nicht überleben. Genau so könnte die Polizei dich festnehmen und ein Richter dich wegen Mordes lebenslang verurteilen obwohl du nichts gemacht hast, gleich wahrscheinlich und theoretisch genau so möglich.
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Leroux: Und wenn es so unwahrscheinlich ist, dass ein solches Urteil bei Filmen mit verfassungsfeindlichen Symbolen die nächste Instanz überlebt, müsste das gleiche dann nicht für Computerspiele gelten? Ist die Angst der Publisher, in Deutschland wegen ihrer Spiele belangt zu werden, dann vergleichbar mit der Paranoia, unschuldig wegen Mordes verurteilt zu werden?
Nein, bei Filmen ist es gelebte Praxis quasi seit Bestehen der BRD, dass diese als Kunst anerkannt werden und unter die entsprechende gesetzliche Kunstausnahme fallen.
Bei Computerspielen ist genau das Gegenteil der Fall, dort wird seit jeher davon ausgegangen, dass NS-Symbole verboten seien, weswegen bereits tatsächlich Spiele beschlagnahmt wurden und seit Jahrzehnten Spiele nur noch ohne NS-Symobil in Deutschland veröffentlicht werden.

Daher ist im Falle eines Spiels ein mehrjähriger und teurer Rechtsstreit zu erwarten, da davon ausgegangen werden muss, dass es zu einem Verfahren kommt. Bei Filmen ist kein Rechtsstreit zu erwarten. Bei Spielen ist die Gefahr am Schluss zu verlieren sehr gering, bei Filmen jedoch praktisch nicht existent, dennoch steht dir ein jahrelanger Rechtsstreit bevor, der dich mehrere hunderttausend Euro kosten kann, wenn nicht sogar die Millionengrenze übersprungen wird.

Um in dem Gleichniss zu bleiben: Du möchtest in einem anderen Ort Urlaub machen, weißt aber das dort dich dort lokale Richter, Staatsanwälte und Polizei auf dem Kieker haben und dich auf jeden Fall wegen Mordes anklagen und verurteilen würden. Würdest du dann trotzdem in den Ort in Urlaub fahren, wenn von Anfang an klar ist, dass du dann erstmal jahrelang klagen darfst, währenddessen dich jeder schief anguckt, weil er denkt du seist Mörder und am Schluss einen 6-7 stelligen Betrag dafür verbrennen oder würdest du einfach in einen anderen Ort in Urlaub fahren, wo du völlig unbehelligt bist und der fast gleich aussieht?

Konkretes Beispiel: Bei Wolfenstein oder Commandos wäre es wohl ziemlich unstrittig, dass die Spiele nicht das NS-Regime verharmlosen, weil die Nazis die bösen sind und man sie töten muss.
Bei Hearts of Iron könnte man aber argumentieren, dass hier eine Glorifizierung des 3. Reichs stattfindet, weil man selbst mit dem 3. Reich den 2. Weltkrieg gewinnen könnte und hierbei mit NS-Symbolik und original Propagandareden von Goebbels, Hitler und Co. eine besonders realistischer und verwerflicher Hintergrund geschaffen wird.

Ich persönlich halte das für absoluten Quatsch, weil es darum bei dem Spiel nicht geht, auch wenn man Deutschland spielen kann. Es wäre aber eine Argumentation, die ein Staatsanwalt bringen könnte und der sich sogar Richter anschließen könnten. Das Risiko ist zwar gering, aber realistischerweise vorhanden.

Filme haben den Vorteil, dass sie indirekt und abgeschlossen sind. Ich konsumiere sie nur passiv. Spiele sind aber aktiv und ich kann sie völlig unterschiedlich spielen, z.B. auch auf Seiten des 3. Reiches.

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JimRaynor.925: 86, 86a und 130 StGB, was du ganz genau weißt.
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classic-gamer: Und warum setzt man nicht mal da an anstatt auf eine Anzeige zu warten die man eh nicht provozieren wird? Wie soll da jemals ein Spiel uncut rauskommen?
Wer soll mit welcher Handlung mit welchem gewollten Erfolg für was ansetzen? Deine Aussage ergibt kein Sinn und ist nicht verständlich, weil viel zu unkonkret, da sie eigentlich überhaupt nichts aussagt, wer und wie dadurch die Problematik gelöst werden soll.

Es ist Aufgabe der Gerichte am konkreten Einzelfall zu entscheiden, ob etwas erlaubt oder verboten war, daher ist ein gerichtliches Verfahren zwangsweise die Voraussetzung. Und eben genau dieses Verfahren wird aus Kosten- und Marketinggründen gescheut, zumal noch ein beachtliches Restrisiko besteht. Daher nehmen die Publisher lieber den zusätzlichen Aufwand in Kauf extra Versionen zu produzieren, was auch nicht gerade billig ist.

Eine Gesetzesänderung könnte nur der Bundestag beschließen, darauf hat ein Publisher kein Einfluss. Aber die Gesetzesänderung wäre irrelevant, da es bereits eine Kunstausnahme gibt und die Feststellung, ob Spiele Kunst sind, vor einem Gericht verbindlich festgestellt werden müsste. Es gibt nirgends eine Liste, was der Gesetzgeber als Kunst anerkennt und einordnet, davon abgesehen würde eine solche Liste selbst wiederum gegen die Kunstfreiheit verstoßen, da es dem Gesetzgeber nicht zustehen würde eine abschließende Bewertung vorzunehmen, was Kunst ist und was nicht.
Post edited June 15, 2016 by JimRaynor.925
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JimRaynor.925: ...
Sorry, habs mit einer Verfassungsbeschwerde verwechselt.
Letztendlich liegt es aber an den Publishern die jedes noch so kleine und praktisch nicht vorhandene Risiko vermeiden. Weshalb sie sich das leisten können habe ich ja bereits erläutert.

Eine Zensurversion kann übrigens keine 100.000e Euro kosten, dann müsste die normale Lokalisierung bereits mehrere Millionen kosten, da der Aufwand um ein zigfaches höher ist. Die Zensurversion ist verdammt schnell gemacht.
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JimRaynor.925: ...
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classic-gamer: Sorry, habs mit einer Verfassungsbeschwerde verwechselt.
Letztendlich liegt es aber an den Publishern die jedes noch so kleine und praktisch nicht vorhandene Risiko vermeiden. Weshalb sie sich das leisten können habe ich ja bereits erläutert.

Eine Zensurversion kann übrigens keine 100.000e Euro kosten, dann müsste die normale Lokalisierung bereits mehrere Millionen kosten, da der Aufwand um ein zigfaches höher ist. Die Zensurversion ist verdammt schnell gemacht.
Eine Verfassungsbeschwerde wäre durchaus möglich, habe ich auch schon drüber nachgedacht. Das Problem dort ist aber, dass sie in diesem Fall enorme Probleme bei der Zulässigkeit hätte. Die Verfassungsbeschwerde darf in der Regel nur gemacht werden, wenn bereits etwas belastendes vorliegt (da es ja hier kein explizites Verbot existiert, sondern eine "freiwillige" Selbstzensur stattfindet) oder keine andere rechtliche Abhilfe möglich ist (wäre hier ja im Rahmen des normalen Strafverfahrens möglich, erst nach dem BGH-Urteil könnte man an die Verfassungsbeschwerde denken). Es gibt aber Ausnahmen, wenn zum Beispiel die Entscheidung eine enorme Tragweite hat und der alternative Weg nicht zuzumuten wäre. Zumindest die Unzumutbarkeit würde ich annehmen, weil das Strafverfahren nicht schön wäre. Die Tragweite wäre fraglich, da es im Grunde nur eine sehr kleine "core-Spielergruppe" trifft, die sich dafür interessiert. Ob das dem Bundesverfassungsgericht ausreicht wäre offen.

Aber es wäre hier risikolos möglich, eine Verfassungsbeschwerde zu versuchen. Man müsste dann zwar einen oder mehrere gute Anwälte bezahlen, die sich darum kümmern, die Kosten hier dürften aber im Rahmen liegen. Und mehr als ablehnen kann sie das Verfassungsgericht nicht, im besten Fall wird sie angenommen und entschieden.

Von daher wäre die Forderung wohl legitim, dass Publisher zumindest mal die recht risikolose Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde versuchen. Von daher guter und realistischer Vorschlag :).


Wieviel eine extra Version kostet wird wohl keiner definitiv sagen können. Je nach Umfang des Spiels ist das aber durchaus mit einiger Arbeit verbunden, da jede Grafikdatei, jede Soundatei etc. überprüft werden muss, damit man ja nix übersieht. Daneben dürfte man sich das auch noch von einem Anwalt überwachen lassen. Bei jedem Patch hätte man dann wieder den gleichen Aufwand sicherzustellen, dass nichts irgendwo durchrutscht. Bei South Park Stick of Truth wurde ja was übersehen, was in einem Rückruf mit anschließender Neupressung verbunden war. Das dürfte mit Sicherheit locker in den 100.000en gewesen sein mit allem drumrum. Aber ich würde 50.000-100.000 als regelmäßige Kosten annehmen.
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JimRaynor.925: ...
Um ehrlich zu sein hätte ich gar nicht damit gerechnet, dass man mit einer Verfassungsbeschwerde in diesem Fall weiterkommt, da diese ja dazu da ist die Grundrechte bzw. das Grundgesetz zu bewahren. Dass das bei so einer "Kleinigkeit" relevant sein könnte ich nicht gedacht.
Wenn doch, dann umso besser, du hast dazu ja etwas erläutert.^^


Die Kosten einer Extraversion hängen natürlich vom Spiel ab. Eines haben sie aber meist gemeinsam: dass es eine zensierte Version für den DE-Markt geben wird steht schon lange vor Release fest.
Dabei muss man bedenken, dass Spiele idR in der EN-Version entwickelt werden und die anderen Sprachen erst zum Schluss erstellt werden. Da sich im Laufe der Entstehung des Spiels immer wieder etwas ändert, wäre es auch sinnlos immer mehrere Versionen parallel aktuell zu halten. Davon ausgehend muss man wiederum unterscheiden, ob es zwei deutsche Versionen geben soll oder nur eine, die dann zensiert ist. Bei Letzterem müssen ggf. ein paar Grafiken zusätzlich angepasst werden, die bei der Uncut nicht angepasst werden müssten, der Rest müsste so oder so übersetzt werden. Die Zensur bezieht sich dabei auf bekannte Begriffe und Symbole, das ist kein Hexenwerk wenn man bedenkt, dass man bei einer neuen Sprachversion ohnehin sehr viel ersetzen muss. Bei zwei DE-Versionen ist es so, dass der zusätzliche Aufwand der geschnittenen natürlich höher ist, aber eben trotzdem nur ein Bruchteil des Spiels der angepasst werden muss. Das muss schon ziemlich extrem sein wenn da in 100.000e Euro gehen sollte.
Letztendlich ist das auch eine Sache der Organisation. Wer hier rechtzeitig und gut plant hat auch weniger Aufwand und Kosten.
Was ich damit sagen will ist, dass man nur den zusätzlichen Aufwand ggü. einer normalen uncut DE-Version die wohl ohnehin erstellt werden würde berechnen darf. Die kosten der ohnehin stattfindenden Lokalisierung darf man da nicht mit einberechnen.

Was anderes ist es natürlich wenn ein Spiel nur auf EN hierzulande erscheinen soll. Da wird die Zensur dann natürlich am teuersten.

Die Sorgfalt zu bewahren ist natürlich eine große Herausforderung. Fehler kommen da leider ab und zu vor (wie eben bei South Park oder dem 2009er Wolfenstein), sind aber selten. Solche Fehler kosten natürlich richtig.
Bei Textstrings ist es eigentlich unmöglich, dass da etwas durch die Lappen geht, da dürfte es eine entsprechende Liste mit Begriffen geben die man am Ende nur abklappern muss. Grafiken sind natürlich knifflig aber machbar. Man muss ja nicht das Spiel dazu spielen und jeden Winkel untersuchen sondern man hat ja Zugriff auf die Originalgrafiken. Das vereinfacht die Sache doch erheblich. Aufmerksamkeit ist natürlich Pflicht.
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classic-gamer: Um ehrlich zu sein hätte ich gar nicht damit gerechnet, dass man mit einer Verfassungsbeschwerde in diesem Fall weiterkommt, da diese ja dazu da ist die Grundrechte bzw. das Grundgesetz zu bewahren. Dass das bei so einer "Kleinigkeit" relevant sein könnte ich nicht gedacht.
Wenn doch, dann umso besser, du hast dazu ja etwas erläutert.^^
Verfassungsbeschwerden sind theoretisch immer denkbar, da dich jedes staatliche Handeln in einem deiner Grundrechte beschneidet. Es werden jährlich ca 200.000 eingereicht, wovon aber nur ca 5.000 erfolgreich sind.

Hier wären auf jeden Fall sowohl Kunstfreiheit als auch Berufsfreiheit betroffen und subsidiär die allgemeine Handlungsfreiheit, die aber hinter speziellere Grundrechte zurücktritt und nur Auffangcharakter hat, wenn kein anderes betroffen wäre.

Die Hürden sind aber sehr hoch, insbesondere bei der Zulässigkeit, da das Bundesverfassungsgericht nur die "ultima ratio" sein soll und im Regelfall die normalen Gerichte und Behörden dafür Sorge tragen, dass der Staat die Grundrechte einhält. Sprich sollte der BGH hier Spielen die Kunsteigenschaft absprechen als letzte Instanz im Strafverfahren könnte man gegen dieses Urteil Urteilsverfassungsbeschwerde einreichen.

Daher wäre es hier eine Option, wenn auch mit unsicheren Erfolgsaussichten bezüglich der Zulässigkeit. Es gäbe Ausnahmeregeln, nach denen sie hier im Fall möglich wären und nach grober Prüfung würde ich sie eigentlich bejahen, aber die wäre auf dünnem Eis gebaut. Mir wäre aber nicht bekannt, dass es zu dieser speziellen Frage juristische Literatur oder Aufsätze gäbe.

Wenn jemand aber ernsthaft an dem Verbot rütteln wollen würde, wäre das wohl die erste und sicherste Option.
Post edited June 13, 2016 by JimRaynor.925
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classic-gamer: Um ehrlich zu sein hätte ich gar nicht damit gerechnet, dass man mit einer Verfassungsbeschwerde in diesem Fall weiterkommt, da diese ja dazu da ist die Grundrechte bzw. das Grundgesetz zu bewahren. Dass das bei so einer "Kleinigkeit" relevant sein könnte ich nicht gedacht.
Wenn doch, dann umso besser, du hast dazu ja etwas erläutert.^^
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JimRaynor.925: Verfassungsbeschwerden sind theoretisch immer denkbar, da dich jedes staatliche Handeln in einem deiner Grundrechte beschneidet. Es werden jährlich ca 200.000 eingereicht, wovon aber nur ca 5.000 erfolgreich sind.

Hier wären auf jeden Fall sowohl Kunstfreiheit als auch Berufsfreiheit betroffen und subsidiär die allgemeine Handlungsfreiheit, die aber hinter speziellere Grundrechte zurücktritt und nur Auffangcharakter hat, wenn kein anderes betroffen wäre.

Die Hürden sind aber sehr hoch, insbesondere bei der Zulässigkeit, da das Bundesverfassungsgericht nur die "ultima ratio" sein soll und im Regelfall die normalen Gerichte und Behörden dafür Sorge tragen, dass der Staat die Grundrechte einhält. Sprich sollte der BGH hier Spielen die Kunsteigenschaft absprechen als letzte Instanz im Strafverfahren könnte man gegen dieses Urteil Urteilsverfassungsbeschwerde einreichen.

Daher wäre es hier eine Option, wenn auch mit unsicheren Erfolgsaussichten bezüglich der Zulässigkeit. Es gäbe Ausnahmeregeln, nach denen sie hier im Fall möglich wären und nach grober Prüfung würde ich sie eigentlich bejahen, aber die wäre auf dünnem Eis gebaut. Mir wäre aber nicht bekannt, dass es zu dieser speziellen Frage juristische Literatur oder Aufsätze gäbe.

Wenn jemand aber ernsthaft an dem Verbot rütteln wollen würde, wäre das wohl die erste und sicherste Option.
Gegen den Paragraphen 131 StGB bzw. dessen Verschärfung wurde übrigens Verfassungsbeschwerde eingereicht durch den VDVC.

BTW Du hast geschrieben, dass Spiele auf Grund von Symbolik indiziert wurden, kann nicht gehen, da dies kein Indizierungsgrund ist (Da ich nicht viel von I-Net Juristen halte, die Quelle für diesen Fakt ist die BPjM selbst und eben das JuSchG).
Post edited June 15, 2016 by DanTheKraut
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DanTheKraut: BTW Du hast geschrieben, dass Spiele auf Grund von Symbolik indiziert wurden, kann nicht gehen, da dies kein Indizierungsgrund ist (Da ich nicht viel von I-Net Juristen halte, die Quelle für diesen Fakt ist die BPjM selbst und eben das JuSchG).
Man sollte nie jemandem glauben, der in anonymen Foren etwas behauptet, das trifft auch auf mich zu, hab ich vor Ewigkeiten auch mal geschrieben ^^. Ich kann auch nur jedem raten, wenn er persönlich von etwas betroffen ist nicht Google zu glauben, im Internet steht unglaublich viel juristischer Schwachsinn. Selbst wenn man was auf ner seriösen Seite findet, kann der Einzelfall in juristischen Details unterschiedlich sein, die der Laie nicht sieht, die aber gerade entscheidend sind. Daher hilft nur der Gang zum Anwalt, wenn man auf Nummer sicher gehen will. Genau wie Dr. Google keine Ärzte ersetzt.
Ich versuche ja nur die Lage zu erklären und soweit möglich mit entsprechenden seriösen Quellen zu belegen, z.B. wenn wie hier ein Anwalt das gleiche nochmal wiederholt. Ich nehme mich auch nicht von Falschaussagen aus, daher bitte ich auch explizit darum Widersprüche bzw. andere Ansichten mit Quellen zu belegen, da niemand auslernt. Nur mit unkonstruktiven unkonkreten Aussagen "ist schwachsinn" oder "ist falsch" kann man wenig anfangen.

Ups, ja in Post 79 hab ich tatsächlich geschrieben, dass sie deswegen indiziert wurden, sollte eigentlich "beschlagnahmt" heißen, da die Kunstausnahme des § 86 StGB auch für § 86a gilt. In den ganzen Posts davor und der allgemeinen Erklärung am Anfang hatte ich es eigentlich sauber getrennt mit "entweder indiziert oder NS-Symbolik", ist mir da wohl durchgerutscht, habs korrigiert, danke für den Hinweis!

Praktisch sind die Spiele mit NS-Symboil ja immer indiziert, weils häufig Shooter sind und daher noch über Gewaltverherrlichung indiziert wird. Der NS-Bezug kann aber über § 86, 130 StGB indiziert werden nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 JuschG, wenn auch Propaganda damit verbreitet wird bzw. diese als Volksverhetzung gewertet wird. Das hätte bei Hearts of Iron 4 passieren können, da es wohl Reden von Goebbels und Hitler enthält, die man entsprechend werten könnte. Die reine NS-Symbolik, solange sie nur unter § 86a StGB fällt, ist kein Indizierungsgrund, kann aber im Einzelfall einer werden, wenn § 86, 130 StGB erfüllt werden. Wobei mich hier interessieren würde, ob die BPJM es schonmal versucht hat eine Indizierung nach § 86a StGB über sonstige Indizierungsgründe wie Kriegsverherlichung (das Setting ist ja immer der WW2) oder sonstiger schwerer Jugendgefährdung zu rechtfertigen.
Bei Commandos 1 könnte ich mir vorstellen, dass da allein wegen der NS-Symbole etwas konstruiert wurde. Es wurden zwar auch Leichen und, ich glaube, leichte Bluteffekte ersetzt, aber das allein war auch damals kein zwingender Indizierungsgrund. Leider sind die Indizierungsbeschlüsse ja nirgends nachzulesen :/.

Die Beschlagnahmung bei reiner NS-Symbolik greift dann auf § 86a zurück, der auch das praktische Verkaufsverbot bzw. Strafandrohung für den Verkauf Videospiele begründet, da bisher keine Kunstausnahme oder "ähnlicher (legitimer) Zweck" angenommen wird.
Post edited June 15, 2016 by JimRaynor.925
@JimRaynor.925
In älteren Entscheidungen der BPjM aus den 1980 und Anfang 1990er Jahren wurden Spiele teilweise wegen Kriegsverherrlichung indiziert (C&C Generals war übrigens auch so ein Fall), diese enthielten aber keine Symbolik. Es gibt auch zumindest 1 Spiel, welches Hakenkreuze enthält und von der USK eine Freigabe bekommen hat, allerdings war dies ein Spiel gegen Rassismus, welches glaube ich sogar vom Bund(?) gefördert wurde (ich gucke mal nach dem Namen).

Spiele mit Hakenkreuzen sind übrigens nicht automatisch indiziert, hier ist auch wieder die BPjM als Quelle zu nennen, die vor ein paar Jahren Castle Wolfenstein von der Liste strich (das Spiel wurde damals wegen der Gewalt indiziert). Das Spiel enthält Hakenkreuze, ist aber nicht mehr indiziert, was auch von der BPjM bestätigt wurde (kannst sie einfach mal drauf anschreiben, hatte ich damals auch getan).

Die Indizierungsbeschlüsse kannst Du bei der BPjM erfragen.

Im Grunde kann man in Deutschland nur für eine "normale" Situation im Bezug auf Symbolik und Spiele sorgen wenn 2 Dinge passieren.

1. Man legt Beschwerde gegen eine Beschlagnahmung wegen §86a StGB ein. Was übrigens bei Wolfenstein 2009 passiert war, allerdings wohl schlecht begründet.

oder

2. Man klagt auf Freigabe durch die USK.

Es gibt leider nur diese beiden Möglichkeiten um die Situation zu ändern im Bezug auf Spiele und leider wird sich daran wohl nichts ändern.
Post edited June 15, 2016 by DanTheKraut
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DanTheKraut: Es gibt leider nur diese beiden Möglichkeiten um die Situation zu ändern im Bezug auf Spiele und leider wird sich daran wohl nichts ändern.
Das mit der nicht automatischen Indizierung bestätige ich ja. Das mit Castle Wolfenstein ist recht interessant, weil es dann das 1. Spiel sein dürfte, das NS-Symbolik enthält aber nicht indizert ist (aber ursprünglich wegen § 86a indiziert wurde, zumindest laut Wikipedia) aber dennoch dem Verbreitungsverbot nach § 86a unterliegen dürfte.

Wie gesagt, ich sehe noch die Alternative der Verfassungsbeschwerde, die aber sehr schwer zu begründen ist und an der Zulässigkeit scheitern kann, ansonten eben der normale Rechtsweg.

Die Freigabeklage gegen die USK dürfte aber auch nur bedingt helfen, selbst wenn sie ein Spiel mit NS-Symbolik freigibt und die Indizierung blockiert, bleibt ja die Verbreitungsproblematik mit § 86a.
Post edited June 15, 2016 by JimRaynor.925
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DanTheKraut: Es gibt leider nur diese beiden Möglichkeiten um die Situation zu ändern im Bezug auf Spiele und leider wird sich daran wohl nichts ändern.
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JimRaynor.925: Das mit der nicht automatischen Indizierung bestätige ich ja. Das mit Castle Wolfenstein ist recht interessant, weil es dann das 1. Spiel sein dürfte, das NS-Symbolik enthält aber nicht indizert ist (aber ursprünglich wegen § 86a indiziert wurde, zumindest laut Wikipedia) aber dennoch dem Verbreitungsverbot nach § 86a unterliegen dürfte.

Wie gesagt, ich sehe noch die Alternative der Verfassungsbeschwerde, die aber sehr schwer zu begründen ist und an der Zulässigkeit scheitern kann, ansonten eben der normale Rechtsweg.

Die Freigabeklage gegen die USK dürfte aber auch nur bedingt helfen, selbst wenn sie ein Spiel mit NS-Symbolik freigibt und die Indizierung blockiert, bleibt ja die Verbreitungsproblematik mit § 86a.
Castle Wolfenstein wurde wegen der Gewalt indiziert laut BPjM, Wikipedia als Quelle ist immer so naja.

Bezüglich der Freigabeklage, diese würde die derzeitige Situation revidieren was Spiele und Symbolik betrifft. Dazu gibt es einen schönen Bericht eines Anwalts auf der Seite der BPjM sowie in diversen Magazinen wie z.B. Computer und Recht (ebenfalls von Anwälten verfasst). Im Grunde würde dadurch das Wolfenstein-Urteil revidiert werden oder um es einfacher auszudrücken, somit würde für Spiele die gleiche Situation gelten wie für Filme.

Wegen der Verbreitung gibt es ja immer noch das Urteil des BGH, welches diese nicht generell unter Strafe stellt im Bezug auf §131 StGB und eben auch §86a StGB, in dem Fall ging es ja eben auch um den Verkauf von Wolfenstein 3D sowie einiger anderer beschlagnahmte Titel.
Post edited June 15, 2016 by DanTheKraut
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DanTheKraut: Wegen der Verbreitung gibt es ja immer noch das Urteil des BGH, welches diese nicht generell unter Strafe stellt im Bezug auf §131 StGB und eben auch §86a StGB, in dem Fall ging es ja eben auch um den Verkauf von Wolfenstein 3D sowie einiger anderer beschlagnahmte Titel.
Deswegen schrieb ich ja Wikipedia dazu, weil ich es als unsichere Quelle deute. Gerade bei juristischen Sachverhalten wird sehr viel versehentlich verkürzt und damit falsch oder direkt falsch wiedergegeben, daher sind Urteile oder Fachkommentare die einzig sinnvolle Quelle.

Den besagten Artikel hab ich gelesen und finde ich gut, dass die Situation wohl auch langsam bei der BPJM differenzierter betrachtet wird, sachlich gibt es für die derzeitige Lage eigentlich keine juristisch haltbare Begründung, daher ist ja fast die ganze Literatur inzwischen der Meinung, dass Spiele und Filme eigentlich gleich behandelt werden müssten. Die es eigentlich nie gab, weil auch nach damaligen Stand das Wolfenstein-Urteil ähnlich bescheuert ist wie das Verbot des durchgestrichenen Hakenkreuzes. In allen Shootern sind ja Nazis immer als das absolut böse dargestellt, da ist Der Untergang ja kritischer.

Aber gibt es noch ein Spiel, welches nur auf Grund von § 86a indiziert wurde? In der Regel waren es ja bisher Shooter, bei denen dann § 131 noch dazu kam.

Welches BGH-Urteil meinst du? Mir wäre bzgl. § 86a nichts bekannt. Es bleibt ja das Problem, dass eine Revidierung des Urteils nur möglich wäre, wenn es höchstrichterlich geklärt wird.

Edit: Revidierung ist das falsche Wort, weil das konkrete Urteil nicht mehr revidiert werden kann, meine eine Änderung der Rechtssprechung.
Post edited June 15, 2016 by JimRaynor.925
Urteil des BGH vom 12.07.2007 (Aktenzeichen: I ZR 18/04) wobei es aber auch nur um das Verbreiten geht.
Post edited June 15, 2016 by DanTheKraut