JimRaynor.925: Das Problem hier sind, neben den Kosten, das auch empfindliche Freiheitsstrafen drohen, es macht einen Unterschied, ob man 3 Flyer verteilt oder 100.000 Spiele verkauft.
classic-gamer: Das ist doch mal wieder Blödsinn. Wer zwingt die Publisher denn während des laufenden Verfahrens die Spiele zu verkaufen?
Dir ist klar, dass es für ein Verfahren überhaupt erstmal einen Verkauf geben muss, aus dem ein Verfahren resultieren kann? Um eine Klärung zu erreichen, müsste Paradox das Spiel uncut in Deutschland anbieten (wohl ohne Steam, da Steam eine mögliche Strafbarkeit aus Mittäterschaft oder Teilnahme vermutlich ebenfalls vermeiden möchte) und warten ob und wann jemand deswegen Anzeige erstattet, bis dahin findet ein ein normaler Verkaufsvorgang statt und da sich Spiele in der Releasewoche am meisten verkaufen, wäre der Großteil der Verkäufe bereits abgehandelt, bevor überhaupt Polizei und Staatsanwaltschaft reagieren können.
JimRaynor.925: Filme sind bereits seit jeher als Kunst anerkannt, daher gibt es bei Filmen kein Streit mehr.
Leroux: Das finde ich nach Lektüre des Artikels eben gar nicht mehr so eindeutig. Tatsächlich gibt es ja gar kein Urteil, dass das Verbot mit dem Kunstbegriff in Zusammenhang bringt. Nicht mal das Wolfenstein-Urteil wurde damit begründet, dass Computerspiele keine Kunst seien, und es wurde auch nicht geklärt, was "Kunst" in diesem Zusammenhang eigentlich bedeutet. Folglich könnte vielleicht - rein theoretisch, praktisch ist es wohl sehr unwahrscheinlich - auch ein Film mit Berufung auf das Gesetz verboten werden. Nur scheint sich - anders als in der Computerspielbranche - im Filmbereich niemand ernsthaft Sorgen darum zu machen, und da liegt vermutlich der Unterschied?
Du brauchst in Deutschland kein Urteil um die Rechtssicherheit zu bekommen, wir sind nicht im US-Rechtssystem welches mit Präzedenzfällen arbeitet (nebenbei gibt es in Deutschland auch kein "Einspruch"). Totschlag ist in Deutschland verboten, wenn du jemand absichtlich mit dem Auto totfährst muss nicht erst geklärt werden, ob mit dem Auto totfahren jetzt auch damit gemeint ist oder nicht, du hast auf jeden Fall einen Totschlag begangen und eventuell sogar einen Mord, was dann im Einzelfall geprüft werden muss. Unsere Gesetze sind, wiederum im Gegensatz zum US-System, abstrakt geregelt. Rechtsunsicherheit entsteht in Grenzbereichen der Gesetze, z.B. der Frage ab wann ein Embryo als Mensch im Sinne des Gesetzes zählt. Einen Fötus im Mutterleib zu töten ist kein Totschlag oder Mord z.B. da das "Mensch sein" erst mit der Eröffnungswehe beginnt. Solche Fragen müssen dann gerichtlich geklärt werden, da Gesetze nicht alle Einzel- und Sonderfälle erfassen können. In höchstrichterlichen Urteilen werden Leitsätze herausgegeben, die bestimmte Rechtsfragen klären, z.B. wann ein Mensch im Sinne des Gesetzes vorliegt. Diese sind dann in aller Regel bindend, wobei im Einzelfall immer geprüft werden muss, ob nachfolgende Fälle noch dazu passen.
Daneben gibt es auch neue technische Entwicklungen, die zum Zeitpunkt der Gesetzesentstehung nicht existierten und daher neu beurteilt werden müssen, zB. Dashcams bei Autos oder eben Computer/Videospiele.
Der Kunstbegriff ist klar definiert und darunter fallen ohne Probleme Filme, eigentlich auch Computerspiele. Teilweise wurde früher noch angenommen, dass Computerspiele, weil sie so schlecht aussahen, noch keine Kunst seien, heute aber auf Grund der Entwicklung in jedem Fall Kunst sind, wobei ich auch das Argument für falsch halte. Ein Pinsel in Farbe tauchen, gegen eine Leinwand schnippen und die Kleckse als abstrakte Kunst verkaufen geht ja auch und erzielt sogar sehr hohe Preise :).
Es kann dann wieder in Grenzbereichen Probleme geben. Z.B. wird bei Pornos, die sich rein auf die Wiedergabe primitivster monotoner Bewegungen beschränken ohne jede erkennbare "künstlicherisch wertvoller Gestaltung" z.B. bei Kameraführung, Hintergrund"story" oder Bühnenbild, eine Werkseigenschaft verneint, wodurch sie kein Urheberrecht genießen können, mit der Folge, dass man sie nach Lust und Laune kopieren kann (wobei dann wiederum Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen brührt sein könnten).
Bei normalen Filmen wird aber kein Jurist jemals auf die Idee kommen, dass sie keine Kunst seien. Bei Filmen mit NS-Symobil wäre dann nur die Grenze zu beachten, ab der sie als Propagandamittel oder Verherrlichung von Kriegsverbrechen dienen würden. Z.B. wäre der "KZ-Manager" auch weiterhin verboten, weil es da nicht nur um NS-Symbolik geht.