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Was ich interessant - und auch ein bisschen erschreckend - in dem Artikel fand, ist, dass es offenbar gar keinen Gerichtsentscheid dazu gibt, ob es in Filmen erlaubt ist, obwohl man allgemein davon ausgeht - und dass die Annahme, dass es in Computerspielen verboten ist, anscheinend nur auf einem einzigen, aus heutiger Sicht uraltem und sehr fragwürdigen Gerichtsurteil beruht, das sich mit der Kunstfrage gar nicht auseinandergesetzt hat. Demnach ist es also sowohl möglich, dass vor Gericht alle (nicht von Nazi-Propaganda durchdrungenen) Spiele von solchen Verboten freigesprochen würden, als auch, dass ein Richter entscheiden könnte, dass Unterhaltungsfilme mit solchen Symbolen ebenfalls zensiert werden müssten.

Was mir aber immer noch nicht ganz klar ist: Sind es jetzt nur die Publisher und Händler, die aus Angst vor der deutschen Rechtsprechung dafür sorgen, dass diese Spiele nicht unzensiert an Deutsche verkauft werden, oder wird von staatlicher bzw. rechtlicher Seite in Deutschland auch mal deswegen Druck gemacht?
Post edited June 09, 2016 by Leroux
Filme sind bereits seit jeher als Kunst anerkannt, daher gibt es bei Filmen kein Streit mehr. Spiele erfüllen eigentlich heute, nach einhelliger Meinung, auch den Kunstbegriff, nur gibt es dieses eine unsägliche Urteil nachdem sich praktisch alle richten bzw. eine hohe Hemmschwelle erzeugt hat, es nochmal zu versuchen.

Es liegt bei NS-Symbolik daher an den Publishern, dass sich jemand traut es darauf anzulegen und im Zweifel das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen. Das Problem hier sind, neben den Kosten, das auch empfindliche Freiheitsstrafen drohen, es macht einen Unterschied, ob man 3 Flyer verteilt oder 100.000 Spiele verkauft.

Offizieller Druck kann eigentlich keiner aufgebaut werden, es kann maximal mit einer Anzeige gedroht werden. Darüber hinaus gibt es kein Druckmittel, weil entweder unterfallen sie dem Kunstbegriff und die Verwendung wäre rechtmäßig oder eben nicht, dann wäre die Verbreitung illegal.
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JimRaynor.925: Das Problem hier sind, neben den Kosten, das auch empfindliche Freiheitsstrafen drohen, es macht einen Unterschied, ob man 3 Flyer verteilt oder 100.000 Spiele verkauft.
Das ist doch mal wieder Blödsinn. Wer zwingt die Publisher denn während des laufenden Verfahrens die Spiele zu verkaufen?
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JimRaynor.925: Filme sind bereits seit jeher als Kunst anerkannt, daher gibt es bei Filmen kein Streit mehr.
Das finde ich nach Lektüre des Artikels eben gar nicht mehr so eindeutig. Tatsächlich gibt es ja gar kein Urteil, dass das Verbot mit dem Kunstbegriff in Zusammenhang bringt. Nicht mal das Wolfenstein-Urteil wurde damit begründet, dass Computerspiele keine Kunst seien, und es wurde auch nicht geklärt, was "Kunst" in diesem Zusammenhang eigentlich bedeutet. Folglich könnte vielleicht - rein theoretisch, praktisch ist es wohl sehr unwahrscheinlich - auch ein Film mit Berufung auf das Gesetz verboten werden. Nur scheint sich - anders als in der Computerspielbranche - im Filmbereich niemand ernsthaft Sorgen darum zu machen, und da liegt vermutlich der Unterschied?
Post edited June 09, 2016 by Leroux
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JimRaynor.925: Das Problem hier sind, neben den Kosten, das auch empfindliche Freiheitsstrafen drohen, es macht einen Unterschied, ob man 3 Flyer verteilt oder 100.000 Spiele verkauft.
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classic-gamer: Das ist doch mal wieder Blödsinn. Wer zwingt die Publisher denn während des laufenden Verfahrens die Spiele zu verkaufen?
Dir ist klar, dass es für ein Verfahren überhaupt erstmal einen Verkauf geben muss, aus dem ein Verfahren resultieren kann? Um eine Klärung zu erreichen, müsste Paradox das Spiel uncut in Deutschland anbieten (wohl ohne Steam, da Steam eine mögliche Strafbarkeit aus Mittäterschaft oder Teilnahme vermutlich ebenfalls vermeiden möchte) und warten ob und wann jemand deswegen Anzeige erstattet, bis dahin findet ein ein normaler Verkaufsvorgang statt und da sich Spiele in der Releasewoche am meisten verkaufen, wäre der Großteil der Verkäufe bereits abgehandelt, bevor überhaupt Polizei und Staatsanwaltschaft reagieren können.

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JimRaynor.925: Filme sind bereits seit jeher als Kunst anerkannt, daher gibt es bei Filmen kein Streit mehr.
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Leroux: Das finde ich nach Lektüre des Artikels eben gar nicht mehr so eindeutig. Tatsächlich gibt es ja gar kein Urteil, dass das Verbot mit dem Kunstbegriff in Zusammenhang bringt. Nicht mal das Wolfenstein-Urteil wurde damit begründet, dass Computerspiele keine Kunst seien, und es wurde auch nicht geklärt, was "Kunst" in diesem Zusammenhang eigentlich bedeutet. Folglich könnte vielleicht - rein theoretisch, praktisch ist es wohl sehr unwahrscheinlich - auch ein Film mit Berufung auf das Gesetz verboten werden. Nur scheint sich - anders als in der Computerspielbranche - im Filmbereich niemand ernsthaft Sorgen darum zu machen, und da liegt vermutlich der Unterschied?
Du brauchst in Deutschland kein Urteil um die Rechtssicherheit zu bekommen, wir sind nicht im US-Rechtssystem welches mit Präzedenzfällen arbeitet (nebenbei gibt es in Deutschland auch kein "Einspruch"). Totschlag ist in Deutschland verboten, wenn du jemand absichtlich mit dem Auto totfährst muss nicht erst geklärt werden, ob mit dem Auto totfahren jetzt auch damit gemeint ist oder nicht, du hast auf jeden Fall einen Totschlag begangen und eventuell sogar einen Mord, was dann im Einzelfall geprüft werden muss. Unsere Gesetze sind, wiederum im Gegensatz zum US-System, abstrakt geregelt. Rechtsunsicherheit entsteht in Grenzbereichen der Gesetze, z.B. der Frage ab wann ein Embryo als Mensch im Sinne des Gesetzes zählt. Einen Fötus im Mutterleib zu töten ist kein Totschlag oder Mord z.B. da das "Mensch sein" erst mit der Eröffnungswehe beginnt. Solche Fragen müssen dann gerichtlich geklärt werden, da Gesetze nicht alle Einzel- und Sonderfälle erfassen können. In höchstrichterlichen Urteilen werden Leitsätze herausgegeben, die bestimmte Rechtsfragen klären, z.B. wann ein Mensch im Sinne des Gesetzes vorliegt. Diese sind dann in aller Regel bindend, wobei im Einzelfall immer geprüft werden muss, ob nachfolgende Fälle noch dazu passen.

Daneben gibt es auch neue technische Entwicklungen, die zum Zeitpunkt der Gesetzesentstehung nicht existierten und daher neu beurteilt werden müssen, zB. Dashcams bei Autos oder eben Computer/Videospiele.

Der Kunstbegriff ist klar definiert und darunter fallen ohne Probleme Filme, eigentlich auch Computerspiele. Teilweise wurde früher noch angenommen, dass Computerspiele, weil sie so schlecht aussahen, noch keine Kunst seien, heute aber auf Grund der Entwicklung in jedem Fall Kunst sind, wobei ich auch das Argument für falsch halte. Ein Pinsel in Farbe tauchen, gegen eine Leinwand schnippen und die Kleckse als abstrakte Kunst verkaufen geht ja auch und erzielt sogar sehr hohe Preise :).

Es kann dann wieder in Grenzbereichen Probleme geben. Z.B. wird bei Pornos, die sich rein auf die Wiedergabe primitivster monotoner Bewegungen beschränken ohne jede erkennbare "künstlicherisch wertvoller Gestaltung" z.B. bei Kameraführung, Hintergrund"story" oder Bühnenbild, eine Werkseigenschaft verneint, wodurch sie kein Urheberrecht genießen können, mit der Folge, dass man sie nach Lust und Laune kopieren kann (wobei dann wiederum Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen brührt sein könnten).

Bei normalen Filmen wird aber kein Jurist jemals auf die Idee kommen, dass sie keine Kunst seien. Bei Filmen mit NS-Symobil wäre dann nur die Grenze zu beachten, ab der sie als Propagandamittel oder Verherrlichung von Kriegsverbrechen dienen würden. Z.B. wäre der "KZ-Manager" auch weiterhin verboten, weil es da nicht nur um NS-Symbolik geht.
Post edited June 10, 2016 by JimRaynor.925
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JimRaynor.925: Dir ist klar, dass es für ein Verfahren überhaupt erstmal einen Verkauf geben muss, aus dem ein Verfahren resultieren kann?
War mir nicht klar. Aber weshalb muss der erst 100.000 Exemplare verkaufen und weshalb reichen keine 3? Warum kann er den Verkauf nicht stoppen? Und warum kann er nicht einfach gegen den angeblich problematischen Paragraphen klagen, ggf. vor dem Verkauf (von dem Spiel gibt es ja schon lange vor Release spielbare Versionen)?
Laut dir dürfen sie das Spiel ja ohnehin nicht uncut verkaufen, da ein Verbot herrscht. Entweder ist deine Argumentation widersprüchlich oder es gibt keinerlei legale Chance für Publisher so ein Spiel uncut verkaufen zu können.
Fakt ist, keiner kümmert sich darum das mal endgültig (zur not vor gericht) zu klären!
(oder weiss jemand was über konkrete pläne diesbezüglich...?)
Solange sie uns die geschnittenen und abgeänderten Versionen verkaufen können reicht es den GoldDigger'n anscheinend...!?!
Wie auch immer....total traurig!
Anscheinend hat das medium Film eine stärkere lobby.....!?! scheiss nazi neurose....
Post edited June 10, 2016 by bastar89
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JimRaynor.925:
Aber bei dem Wolfenstein-Urteil ging es doch eben gar nicht um den Kunstbegriff, und unabhängig davon, ob es mit dem Gesetz konform ist oder nicht, gilt es bis heute. Der Jurist in dem Artikel sagt ja selbst, dass das Urteil sehr fragwürdig ist, aber bis heute hat anscheinend keiner Berufung dagegen eingelegt. Also wäre es doch - rein theoretisch - auch möglich, dass über einen Film - ohne den Kunstbegriff zu bemühen oder zu berücksichtigen - auch so ein fragwürdiges Urteil gesprochen würde, dass dann ebenfalls gilt, solange es niemand anfechtet?
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bastar89: Solange sie uns die geschnittenen und abgeänderten Versionen verkaufen können reicht es den GoldDigger'n anscheinend...!?!
Genau das ist doch der Grund weshalb kein Publisher etwas dagegen tut. Solange die Lemminge auch verkrüppelte Versionen kaufen gibt dazu nämlich keinen wirklichen Grund für sie.

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bastar89: Anscheinend hat das medium Film eine stärkere lobby.....!?! scheiss nazi neurose....
Die Filmindustrie hat eine extrem große Lobby. Da musst du dir nur anschauen wie sich die Einschränkungen für den Kunden seit Einführung der BD entwickelt haben. Die bekommen praktisch jeden Mist durchgesetzt.
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JimRaynor.925: Dir ist klar, dass es für ein Verfahren überhaupt erstmal einen Verkauf geben muss, aus dem ein Verfahren resultieren kann?
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classic-gamer: War mir nicht klar. Aber weshalb muss der erst 100.000 Exemplare verkaufen und weshalb reichen keine 3? Warum kann er den Verkauf nicht stoppen? Und warum kann er nicht einfach gegen den angeblich problematischen Paragraphen klagen, ggf. vor dem Verkauf (von dem Spiel gibt es ja schon lange vor Release spielbare Versionen)?
Laut dir dürfen sie das Spiel ja ohnehin nicht uncut verkaufen, da ein Verbot herrscht. Entweder ist deine Argumentation widersprüchlich oder es gibt keinerlei legale Chance für Publisher so ein Spiel uncut verkaufen zu können.
Kannst du mir bitte eine juristische Möglichkeit nennen, wie ein Publisher deiner Meinung nach vor einem Verkauf und dem damit verbundenen Strafverfahren eine richterliche Klärung erreichen könnte? Danke.

Du kannst verkaufen was du willst, du kannst dich auch mit 100k Koks auf den Marktplatz stellen und es verkaufen, ob du anschließend mit einer Strafe rechnen musst, ist eine völlig andere Frage.


Faszinierend warum Publisher 100.000e Euro für extra Versionen für den deutschen Markt ausgeben und ihre Fans verkraulen, wenn alles angeblich so einfach ist...


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JimRaynor.925:
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Leroux: Aber bei dem Wolfenstein-Urteil ging es doch eben gar nicht um den Kunstbegriff, und unabhängig davon, ob es mit dem Gesetz konform ist oder nicht, gilt es bis heute. Der Jurist in dem Artikel sagt ja selbst, dass das Urteil sehr fragwürdig ist, aber bis heute hat anscheinend keiner Berufung dagegen eingelegt. Also wäre es doch - rein theoretisch - auch möglich, dass über einen Film - ohne den Kunstbegriff zu bemühen oder zu berücksichtigen - auch so ein fragwürdiges Urteil gesprochen würde, dass dann ebenfalls gilt, solange es niemand anfechtet?
Das Urteil ist rechtskräftig geworden, da innerhalb der Berufungs- bzw. Revisionsfrist nicht das entsprechende Rechtsmittel eingelegt wurde. Gegen dieses Urteil kannst der Publisher nicht mehr vorgehen.

Ja, theoretisch könnte ein Richter diese Entscheidung treffen. Ein Richter kann theoretisch urteilen was er will, nur wird dies die nächste Instanz nicht überleben. Genau so könnte die Polizei dich festnehmen und ein Richter dich wegen Mordes lebenslang verurteilen obwohl du nichts gemacht hast, gleich wahrscheinlich und theoretisch genau so möglich.
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JimRaynor.925: Kannst du mir bitte eine juristische Möglichkeit nennen, wie ein Publisher deiner Meinung nach vor einem Verkauf und dem damit verbundenen Strafverfahren eine richterliche Klärung erreichen könnte? Danke.
Wodurch wird dieses Strafverfahren denn erst möglich? -;
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JimRaynor.925: Kannst du mir bitte eine juristische Möglichkeit nennen, wie ein Publisher deiner Meinung nach vor einem Verkauf und dem damit verbundenen Strafverfahren eine richterliche Klärung erreichen könnte? Danke.
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classic-gamer: Wodurch wird dieses Strafverfahren denn erst möglich? -;
https://dejure.org/gesetze/StPO/160.html
http://www.kanzlei-jacobsen.de/strafrecht/ermittlungs-und-zwischenverfahrenhauptverfahren.html

Du musst etwas tun, jemand muss es Anzeigen oder die Staatsanwaltschaft erhält auf sonstigem Wege Kenntnis, das Ermittlungsverfahren muss mit hinreichendem Tatverdacht abgeschlossen werden, dann kommt das Zwischenverfahren indem das Gericht hinreichenden Tatverdacht feststellen muss und abschließend das Hauptverfahren, in dem das Gericht klären muss, ob die Rechtsverletzung objektiv, subjektiv, rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde oder ob sonstige Verfahrensgründe einen Schuldspruch ausschließen.

Wenn du es genau wissen willst:
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/44-aufbauschema-vorsaetzlichesbegehungsdelikt.pdf
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JimRaynor.925: ...
Auf welcher Basis besteht denn diese Anzeige? Aus persönlichen Vorstellungen wie etwas zu sein hat oder doch vielleicht eher aus dem Hinweis auf ein Gesetz? -;
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JimRaynor.925: ...
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classic-gamer: Auf welcher Basis besteht denn diese Anzeige? Aus persönlichen Vorstellungen wie etwas zu sein hat oder doch vielleicht eher aus dem Hinweis auf ein Gesetz? -;
86, 86a und 130 StGB, was du ganz genau weißt.
Nebenbei musst du wegen nichts bestimmten Anzeigen, es reicht anzuzeigen, dass ein Spiel mit NS-Symbolen verkauft wird. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu ermitteln, ob und welche Straftatbestände erfüllt sind.

Du behauptest seit über 1 Jahr das alles was ich sage falsch oder schwachsinnig sei und es andere Wege gäbe, die einfach und ohne Probleme möglich wären, kein Risiko haben und nur die Publisher zu faul sind. Auch was der Anwalt erzählt hat ist deines Erachtens falsch sei und regelrechter Bullshit.

Ich habe mehrmals sehr konkret erklärt, wie genau ein solches Verfahren ablaufen müsste. Der Anwalt hat sehr konkret erklärt, was genau das Problem ist.

Daher die einfache Frage an dich, was konkret ist deine Meinung, wie das Thema so einfach geklärt werden könnte?
Geht es um Strafrecht, Zivilrecht oder Öffentliches Recht? Welches genaue Verfahren wäre deiner Meinung nach anwendbar? Welches Gericht zuständig? Welche Formalien wären zu beachten? Welche möglichen Konsequenzen gäbe es für den Publisher? Wie lange ginge ein Verfahren? Welche Normen bei welchem Verfahren mit welcher Problematik betroffen? Was soll der Publisher mit dem betroffenen Spiel während des Verfahrens machen?

Wenn irgendetwas was ich oder der Anwalt gesagt hat deiner Meinung nach falsch ist und es Alternativen gäbe, bennene sie bitte konkret mit Normen, Verfahren, Gerichtsbarkeit etc.

Ansonsten ist das hier nur seit Jahren unqualifiziertes getrolle deinerseits. Wir können einen juristischen Sachverhalt gerne juristisch diskutieren, dann erwarte ich aber auch qualifizierte juristische Gegenargumente, idealerweise mit Quellennachweis. Auf eine Erklärung mit Quellennachweis, wieso der Anwalt bzgl. Geolock "Bullshit" geredet hat, warte ich bis heute noch.
Post edited June 10, 2016 by JimRaynor.925
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bastar89: Anscheinend hat das medium Film eine stärkere lobby.....!?! scheiss nazi neurose....
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classic-gamer: Die Filmindustrie hat eine extrem große Lobby. Da musst du dir nur anschauen wie sich die Einschränkungen für den Kunden seit Einführung der BD entwickelt haben. Die bekommen praktisch jeden Mist durchgesetzt.
>> das war auch ehr retorisch gemeint...! Die Filmindustrie (*Hollywood) ist unglaublich mächtig ... !
Hier bei uns muss was Innen-politisch passieren ... sonst wird das eh nix ... !
Post edited June 10, 2016 by bastar89