It seems that you're using an outdated browser. Some things may not work as they should (or don't work at all).
We suggest you upgrade newer and better browser like: Chrome, Firefox, Internet Explorer or Opera

×
avatar
Schizo2015: saints row third,lässt sich im steam auch nicht aktivieren,mit einen us code.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das früher ging.
avatar
Schizo2015: saints row third,lässt sich im steam auch nicht aktivieren,mit einen us code.
avatar
mk47at: Ich bin mir ziemlich sicher, dass das früher ging.
ja das ging früher ohne probleme,nun sitze ich auf ein key fest und hoffe das jemand ein cutkey hat,dann kann ich auch bei steam einlösen^^

gut wäre wenn,ich den uncut key einlösen könnte,aber dann nur die cut version bekommen könnte anstatt garnichts
avatar
Schizo2015: ja das ging früher ohne probleme,nun sitze ich auf ein key fest und hoffe das jemand ein cutkey hat,dann kann ich auch bei steam einlösen^^

gut wäre wenn,ich den uncut key einlösen könnte,aber dann nur die cut version bekommen könnte anstatt garnichts
Was ein Mist. Handeln mit den Schlüsseln direkt ist ja auch immer mit einem Risiko verbunden. Viel Glück.


———


Zu den aktuellen Neuerungen auf GOG:. Wir hängen jetzt näher an Steam dran.
avatar
Schizo2015: ja das ging früher ohne probleme,nun sitze ich auf ein key fest und hoffe das jemand ein cutkey hat,dann kann ich auch bei steam einlösen^^

gut wäre wenn,ich den uncut key einlösen könnte,aber dann nur die cut version bekommen könnte anstatt garnichts
avatar
mk47at: Was ein Mist. Handeln mit den Schlüsseln direkt ist ja auch immer mit einem Risiko verbunden. Viel Glück.

———

Zu den aktuellen Neuerungen auf GOG:. Wir hängen jetzt näher an Steam dran.
war kein handeln,naja indirekt schon,ich bekam den von einem ami geschenkt,er kaufte ein humble bundle und hatte den key über,ich habe gerade gesehen das teil 3 hier gerade im angebot ist,habe mal im englischen forum ein aufuf gemacht,vllt hat ja jemand lust zu tauschen
Die Rechtslage ist eigentlich relativ klar und einfach:

In Deutschland dürfen keine Spiele frei verkauft werden, die entweder indiziert sind oder über NS-Symbolik verfügen.

- Für Spiele, die nur auf Liste A oder B stehen, gäbe es die Ausnahme, dass man sie an nachweislich volljährige Kunden verkaufen dürfte, wobei die Kontrollpflicht beim Verkäufer liegt

- Spiele für die es eine nicht indizierte, speziell deutsche Version gibt, darf nur in dieser Version angeboten werden, die indizierte internationale Version darf nicht verkauft werden, da diese in aller Regel beschlagnahmt ist oder NS-Symbolik enthält (Wolfenstein, Commandos, South Park, L4D2 etc). Bei wenigen Ausnahmen, die nur A/B ohne Beschlagnahmung indiziert sind (Carmageddon 1/2, Bioshock 1, etc), dürfte sie an nachweislich über 18 Jährige in speziell abgeschirmten Bereichen Ü18 verkauft werden. Um "nur" indizierte Titel anbieten zu dürfen, gibt es bei manchen "nur" indizierten Spielen eine geschnitte DV zusätzlich.

- NS-Symbolik und beschlagnahmte Spiele (Spiele auf Liste B müssen erst noch gerichtlich beschlagnahmt werden, bevor das Verbreitungsverbot gilt, die BPJM allein hat diese Befugnis nicht) dürfen an niemanden verkauft werden.

Die Regeln sind relativ klar, übersichtlich und entsprechen exakt den Regeln im normalen Einzelhandel. Ich gehe seit GOG angefangen hat Spiele in Deutschland zu blockieren davon aus, dass die Sperre früher oder später plötzlich konsequent für alle Spiele nach diesen Regeln angewendet wird.

Daher wer eines der Spiele noch möchte, sollte es sich so schnell wie möglich kaufen. Morgen könnte es auch hier gesperrt sein und man müsste sonstige Wege wählen, um die Sperre zu umgehen. Eine Entfernung des Titels aus dem Account droht meines Erachtens nicht, da der Besitz aller dieser Titel privat erlaubt ist. Das kann man juristisch auch anders sehen und im Anbieten des erneuten Downloads ein "verbreiten" sehen, aber selbst wenn Steam oder GOG euch Spiele entfernen sollten, müsst ihr das dafür bezahlte Geld wieder zurückkriegen. Ein Risiko besteht daher also diesbezüglich in keinem Fall.

Warum jetzt plötzlich? Ich vermute, dass in einer zuständigen Behörde (Jugenschutz, Staatsanwaltschaft, etc) jemandem aufgefallen ist, dass Steam sich nicht konsequent an die Regeln hält oder ein junger dort Karriere machen will und sein Wissen diesbezüglich eingebracht hat. Dann geht eine Aufforderung an die Dienste raus, sich an die Rechtslage zu halten und bis spätestens zum xx.xx.2016 einen solchen Zustand herzustellen, da ansonsten empfindliche Strafen drohen. Ähnliches wird auch hier zu erwarten sein. Alternativ hat jemand der Nutzer Steam und GOG erfolgreich angeschwärzt, da sich ja schon mehrmals Leute hier über das unkonsequente Vorgehen von GOG (zu unserem Vorteil wohlgemerkt) beschwert haben und die Behörden darüber informieren wollten.

Soviel zur Rechtslage und zur Aussicht, classic-gamer darf mir jetzt wieder erklären, dass ich von nichts eine Ahnung habe und alles falsch sei :).
Post edited June 02, 2016 by JimRaynor.925
avatar
JimRaynor.925: Soviel zur Rechtslage und zur Aussicht, classic-gamer darf mir jetzt wieder erklären, dass ich von nichts eine Ahnung habe und alles falsch sei :).
Alles falsch ^^
Das ist diese (sorry für die Wortwahl, aber is leider so) abgefuckte Situation, die ich gerade bei Steam so kritisch finde. Ich weiß nicht, wer genau den Keyblock da reinknallt, aber als erwachsener Mensch ist man in der Gamingwelt generell derjenige, der am meisten verarscht wird. Es ist diese unsägliche Inkompetenz und aus Geldgier heraus fehlende Lust, adäquate Mechanismen zu entwickeln, die es volljährigen Personen ermöglicht, legale Spiele kaufen zu können. Stattdessen schießt jemand über das Ziel hinaus und verhindert sogar das Aktivieren von legalen Keys (wo ich mich eigentlich frage, ob man sowas nicht sogar juristisch anfechten könnte).

Was ist denn bitte so schwer daran, eine Sektion für Erwachsene einzurichten, in die man nach einer Verifikation seiner selbst gehen kann? Dann darf man sich immer noch entscheiden, ob man aus Gründen aller Art das machen möchte oder nicht (selbst da könnte man, wenn es denn sowas gäbe, sich eine deutsche Stelle suchen, sich dort beglaubigt als Volljähriger verifizieren lassen und diese leiten dann das OK an Valve und co. (so könnte man deutsche Datenschutzbestimmungen haben).
Aber trotzdem können Grundschüler problemlos das neueste Call of Duty über Steam kaufen. Bei der Installation lügen und anklicken, dass man schon über 13 wäre (das machen eh alle), ne Steamkarte im Laden kaufen und dann bei der Abfrage in Steam nach dem Geburtsdatum auch ein Phantasiedatum wählen - HIER sollte man vielleicht Valve mal anschwärzen...aber am Ende werden dann erst alle ab-18-Titel gesperrt und dann die ab-16-Inhalte oder so, weil das die einfachste Lösung ist...aber dann könnte es zur Abwechslung bei Valve mehr wehtun, wenn der deutsche Markt wegbricht.

Im Playstation Store existiert übrigens eine Altersüberprüfung, die aus mehr besteht, als "Bist du alt genug? Ja oder nein?". Es fehlt schlicht und ergreifend der Wille.

Genug gemeckert...na ein Glück, dass ich neulich für knapp 3 Euro oder so noch Timeshift gekauft habe.
Post edited June 01, 2016 by Lesser
avatar
JimRaynor.925: Soviel zur Rechtslage und zur Aussicht, classic-gamer darf mir jetzt wieder erklären, dass ich von nichts eine Ahnung habe und alles falsch sei :).
avatar
classic-gamer: Alles falsch ^^
Konstanten im Leben sind das wichtigste ^^.
avatar
JimRaynor.925: Konstanten im Leben sind das wichtigste ^^.
Was wären wir nur ohne sie. ^^

Im Ernst: bis auf zwei Punkte bei denen ich mir nicht sicher bin (das mit den HKs und inwiefern die deutschen Gesetze für eine zypriotische Firma gelten) kann ich dir zustimmen. Jedenfalls solange du nicht wieder dem Blödsinn kommst, dass GOG unsere Gesetze befolgt oder sich zumindest bemüht sich an diese zu halten.

Allerdings glaube ich nicht dass es einer Behörde "plötzlich" aufgefallen ist, dass sich Steam nicht "konsequent" an die Regeln hält. Man müsste die Augen schon sehr verschließen um das nicht mitzubekommen. Sonst stehen unsere Beamten doch auch wegen jeder Kleinigkeit auf der Matte.
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es Druck aus der Politik gab. Um genauer zu sein von Leuten einer bestimmten Partei aus einem Bundesland im Südosten des Landes.
Bei einer Privatperson o.ä. sehe ich keinen Grund für ein derartiges Vorgehen.
avatar
classic-gamer: Im Ernst: bis auf zwei Punkte bei denen ich mir nicht sicher bin (das mit den HKs und inwiefern die deutschen Gesetze für eine zypriotische Firma gelten) kann ich dir zustimmen. Jedenfalls solange du nicht wieder dem Blödsinn kommst, dass GOG unsere Gesetze befolgt oder sich zumindest bemüht sich an diese zu halten.
Wie gesagt, ich rechne seit der teilweisen Einführung des Geo-Locks damit, dass GOG den Schritt zur gleichen Vollsperrung der besagten Titel gehen wird, wie es jetzt Steam gemacht hat. Bei Steam ist jetzt konsequent alles gesperrt, die deutschen Gesetze und Regelungen betreffen nunmal die Firmen, auch wenn sie im Ausland sitzen.

avatar
classic-gamer: Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es Druck aus der Politik gab. Um genauer zu sein von Leuten einer bestimmten Partei aus einem Bundesland im Südosten des Landes.
Hiermit bestätigst du aber wiederum, dass deutsche Gesetze gelten. Ansonsten wäre es GOG völlig egal, was deutsche Politiker oder Behörden zu sagen hätten. Sie hätten keinerlei Duckmittel ohne die Geltung der Gesetze.

Ich glaube ehrlich gesagt kaum, dass sich ein Politiker noch ernsthaft für das Thema interessiert, Killerspiele sind seit 2010 eigentlich politisch ad acta gelegt. Und in den entsprechenden Behörden ist nunmal kaum jemand, der sich wirklich mit der "Datenautobahn" auskennt, weil die Digital Natives jetzt erst langsam nachrücken, vom Altbestand dürfte kaum einer in der Gaming-Szene aktiv sein. Und wenn man sich anguckt, was Behörden alles nicht mitbekommen (Banken, Tierschutz, etc), ist es jetzt nicht überraschend, dass ein solches Nischenthema, was es im Vergleich zu allen anderen ist, keinen wirklich brennend interessiert.
avatar
JimRaynor.925: - Spiele für die es eine nicht indizierte deutsche Version gibt, darf nur in dieser Version angeboten werden, die indizierte internationale Version darf nicht verkauft werden.
Soll das heissen, dass falls eine deutsche 16+-Version eines Spiels existiert, ein deutscher Händler mir auch als Volljährigem nicht die ungeschnitte internationale Version verkaufen darf?
Das kann ich ja kaum glauben.
Post edited June 02, 2016 by Dedee
avatar
JimRaynor.925: - Spiele für die es eine nicht indizierte deutsche Version gibt, darf nur in dieser Version angeboten werden, die indizierte internationale Version darf nicht verkauft werden.
avatar
Dedee: Soll das heissen, dass falls eine deutsche 16+-Version eines Spiels existiert, ein deutscher Händler mir auch als Volljährigem nicht die ungeschnitte internationale Version verkaufen darf?
Das kann ich ja kaum glauben.
Ups, da hab ich mich unklar ausgedrückt. Fast alle Spiele, für die es eine speziell deutsche Version gibt, sind in aller Regel beschlagnahmt oder haben NS-Symbolik, daher darf diese Version an niemanden verkauft werden, da sie ein allgemeines Verkaufsverbot betrifft, zb. Wolfenstein/Commandos/South Park, L4D2. Spiele mit speziell DV, deren OV nur A/B indiziert ist ohne Beschlagnahmung (z.B. Carmageddon 1/2, Bioshock 1), darf, wie normale indizierte Spiele, an jeden nachweislich über 18 verkauft werden. Sie dürfen aber, genau wie alle indizierten Spiele, nicht beworben werden, worunter auch ein reines anbieten bereits fällt. Nur in geschützten FSK18-Bereichen darf man die Titel anbieten bzw. überhaupt sehen.

Ich hoffe, das ist klarer, habe ich im Ursprungspost auch nochmal umformuliert :).
Post edited June 02, 2016 by JimRaynor.925
avatar
JimRaynor.925: Ups, da hab ich mich unklar ausgedrückt. Fast alle Spiele, für die es eine speziell deutsche Version gibt, sind in aller Regel beschlagnahmt oder haben NS-Symbolik, daher darf diese Version an niemanden verkauft werden, da sie ein allgemeines Verkaufsverbot betrifft, zb. Wolfenstein/Commandos/South Park, L4D2. Spiele mit speziell DV, deren OV nur A/B indiziert ist ohne Beschlagnahmung (z.B. Carmageddon 1/2, Bioshock 1), darf, wie normale indizierte Spiele, an jeden nachweislich über 18 verkauft werden. Sie dürfen aber, genau wie alle indizierten Spiele, nicht beworben werden, worunter auch ein reines anbieten bereits fällt. Nur in geschützten FSK18-Bereichen darf man die Titel anbieten bzw. überhaupt sehen.

Ich hoffe, das ist klarer, habe ich im Ursprungspost auch nochmal umformuliert :).
Ok, danke für die Klarstellung. Ich habe der deutschen Gesetzgebung / BPjM einen solchen Unfug aber durchaus zugetraut.
avatar
JimRaynor.925: - Spiele für die es eine nicht indizierte deutsche Version gibt, darf nur in dieser Version angeboten werden, die indizierte internationale Version darf nicht verkauft werden.
avatar
Dedee: Soll das heissen, dass falls eine deutsche 16+-Version eines Spiels existiert, ein deutscher Händler mir auch als Volljährigem nicht die ungeschnitte internationale Version verkaufen darf?
Sie dürfen nicht öffentlich verkauft werden. Das war ja bisher immer so.
JimRaynor.925 Beitrag bezog sich explizit auf GOG, wo du eine ungeschnittene (indizierte) Version automatisch bekommst. Da es hier keine Altersprüfung gibt (der Ladenhändler kann ja recht einfach prüfen), würde das ein Problem darstellen.
The Chaos Engine haben die damals indiziert, und zum Monatswechsel bei Steam gekillt.

Kein Blut, keine menschlichen Gegner, keine überbordende Gewalt.

Da setzen sich echt die vollkommenen Fehlentscheidungen von 1993 fort. :(