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https://www.golem.de/news/jugendschutz-verschaerfungen-beim-onlinehandel-mit-usk-18-spielen-1707-128879.html

Dann wird es aber mal allerhöchste Eisenbahn, dass alle 18er-Spiele bei GOG, Steam und Co verschwinden wenn es keine Altersprüfung gibt. Ist ja schon putzig, dass man als Online und z.T. auch als Ladenkäufer als potentieller Verbrecher hingestellt wird, bei Downloadspielen es aber nicht im Ansatz bedenken gibt...
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classic-gamer: https://www.golem.de/news/jugendschutz-verschaerfungen-beim-onlinehandel-mit-usk-18-spielen-1707-128879.html

Dann wird es aber mal allerhöchste Eisenbahn, dass alle 18er-Spiele bei GOG, Steam und Co verschwinden wenn es keine Altersprüfung gibt. Ist ja schon putzig, dass man als Online und z.T. auch als Ladenkäufer als potentieller Verbrecher hingestellt wird, bei Downloadspielen es aber nicht im Ansatz bedenken gibt...
Wollen so vermutlich die sch**** eID-Funktion des Ausweises erzwingen. Da können sie aber lange warten, die letzten Persos ohne diese Funktion werden noch so ca. bis 2020 gültig sein und die neuen ohne Zwangs-eID noch gut 10 Jahre. Wird das mittlerweile eigentlich schon zwangsaktiviert oder hat man noch die Wahl?
Post edited July 12, 2017 by Hecke
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Hecke: Wird das mittlerweile eigentlich schon zwangsaktiviert oder hat man noch die Wahl?
Die Wahl hast du wohl mit Mirkowelle u.ä.^^
Ob die neu ausgestellten bereits zwangsbeglückt werden, weiß ich gerade leider nicht. Ich habe noch im August 2010 den alten Perso beantragt bzw. beantragen müssen, doch leider war ich da noch nicht alt genug, als dass er dann für 10 Jahre gelten würde..schade. So habe ich jetzt leider seit ca. einem Jahr den neuen, wobei die Funktion aber bei mir deaktiv ist.
Zumal du bei seriösen Onlinehändlern sowieso nichts ab 18 bekommst. Die nutzen dann die Postident von DHL und ohne persönliche Entgegennahme inklusive Vorzeigen des Persos (Postmann darf dann in akribischer Kleinarbeit deine gesamte ID abtippen) wird das Ding dann auch nicht abgegeben. Damals musste ich für Krawall.de (dessen Chefredakteur nach dem Ende dann fest zur Gamestar wechselte [Andre Peschke]) auch noch einen Scan des Persos schicken, als ich mir als Prämie pünktlich zum Release STALKER Clear Sky ausgesucht habe.
Aber interessant finde ich: "Das postulierte Erfordernis einer zweistufigen Prüfung ergibt sich weder aus dem Wortlaut des Gesetzes", so die Juristen, noch aus einem Urteil eines Münchner Gerichts, auf das sich die Jugendschützer ausdrücklich berufen - darin sei nur die Anforderung zu finden, dass die Ware nicht von Minderjährigen angenommen werden dürfte, der Bestellvorgang sei nicht geregelt."
Das wusste ich im Detail so nicht. Klar, dass bei reinen Digitalhändlern nichts derartiges untenrommen wird, die Volljährigkeit zu überprüfen. Wobei man vielleicht doch mal schauen sollte, ob die "Annahme" im digitalen nicht auch irgendwie dazugehört.
Ja man merkt schon: die Gesetzeslage sollte mal dringend Richtung 2020 angepasst werden (wobei ich mir da dann vorstelle, dass Politiker so richtig reindrücken, da können sie komischerweise ihre verschrobenen Ansichten kompromisslos umsetzen...der Rest wird immer über Lobbyarbeit verzerrt)
"Downloadportale wie Steam, Origin oder Gog.com sind von der Neuregelung übrigens nicht betroffen."

Man sollte den Artikel auch mal bis zum Ende durchlesen ...
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Zyankali: "Downloadportale wie Steam, Origin oder Gog.com sind von der Neuregelung übrigens nicht betroffen."

Man sollte den Artikel auch mal bis zum Ende durchlesen ...
Was die ganze Sache ad absurdum führt.

Zumindest könnte man dieses Ausklammern von Downloadportalen auch als Wettbewerbsverzerrung interpretieren.
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classic-gamer: https://www.golem.de/news/jugendschutz-verschaerfungen-beim-onlinehandel-mit-usk-18-spielen-1707-128879.html

Dann wird es aber mal allerhöchste Eisenbahn, dass alle 18er-Spiele bei GOG, Steam und Co verschwinden wenn es keine Altersprüfung gibt. Ist ja schon putzig, dass man als Online und z.T. auch als Ladenkäufer als potentieller Verbrecher hingestellt wird, bei Downloadspielen es aber nicht im Ansatz bedenken gibt...
"Downloadportale wie Steam, Origin oder Gog.com sind von der Neuregelung übrigens nicht betroffen."

Steht dort! Wahnsinn, das glaub man kaum.
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AliensCrew: Was die ganze Sache ad absurdum führt.

Zumindest könnte man dieses Ausklammern von Downloadportalen auch als Wettbewerbsverzerrung interpretieren.
Das Problem ist wahrscheinlich, dass der ganze Bestellvorgang das deutsches Recht allein durch den Nutzer mit seinen Aufenthalt innerhalb Deutschlands berührt, aber bei Physischen Medien der Bestellvorgang mit der Lieferung selbst schon teilweise innerhalb Deutschlands stattfindet. Allein durch Gerichte entschieden strafrechtlich Relevantes ist EU-weit durchsetzbar, aber eben nicht der "Deutsche Jugendschutz", der nur mit Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten innerhalb Deutschland durch Ämter geahntet wird.

Ein Download-Portal innerhalb Deutschlands müsste sich also daran halten. Da sich alle Download-Portale innerhalb Deutschland daran halten, ist es auch keine Wettbewerbszerrrung, auch wenn es die Leere Menge ist. ;-)
Post edited July 13, 2017 by welttraumhaendler
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welttraumhaendler: Das Problem ist wahrscheinlich, dass der ganze Bestellvorgang das deutsches Recht allein durch den Nutzer mit seinen Aufenthalt innerhalb Deutschlands berührt, aber bei Physischen Medien der Bestellvorgang mit der Lieferung selbst schon teilweise innerhalb Deutschlands stattfindet. Allein durch Gerichte entschieden strafrechtlich Relevantes ist EU-weit durchsetzbar, aber eben nicht der "Deutsche Jugendschutz", der nur mit Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten innerhalb Deutschland durch Ämter geahntet wird.

Ein Download-Portal innerhalb Deutschlands müsste sich also daran halten. Da sich alle Download-Portale innerhalb Deutschland daran halten, ist es auch keine Wettbewerbszerrrung, auch wenn es die Leere Menge ist. ;-)
Wird wohl so sein...

Ich finde es immer wieder erstaunlich wie deutsche Behörden ständig versuchen den eigenen Betrieben unentwegt Steine in den Weg zu legen, während ausländische Firmen tun und lassen können was sie wollen.

Wird Zeit, dass unser Staatsapparat mal im 21. Jahrhundert ankommt.
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AliensCrew: Ich finde es immer wieder erstaunlich wie deutsche Behörden ständig versuchen den eigenen Betrieben unentwegt Steine in den Weg zu legen, während ausländische Firmen tun und lassen können was sie wollen.

Wird Zeit, dass unser Staatsapparat mal im 21. Jahrhundert ankommt.
Das ist nicht relevant groß genug, damit sich die Politik auseinandersetzt. Außerdem verdient der Staat eh an jedem verkauftem Spiel als Download: 19% Mehrwertsteuer.
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Lesser: Aber interessant finde ich: "Das postulierte Erfordernis einer zweistufigen Prüfung ergibt sich weder aus dem Wortlaut des Gesetzes", so die Juristen, noch aus einem Urteil eines Münchner Gerichts, auf das sich die Jugendschützer ausdrücklich berufen - darin sei nur die Anforderung zu finden, dass die Ware nicht von Minderjährigen angenommen werden dürfte, der Bestellvorgang sei nicht geregelt."
Dieses doppelt gemoppelt bringt eh nichts. Oder welchen Sinn ergibt es, dass der Käufer auch vor dem Bestellvorgang einen Altersnachweis macht? Das Spiel käme eh nicht bei ihm an, wenn er keine 18 ist. Und wenn man argumentiert, dass er dann im Namen der Eltern bestellt und diese es dann annehmen: weshalb nehmen die etwas an, was sie gar nicht bestellt haben?
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Zyankali: Man sollte den Artikel auch mal bis zum Ende durchlesen ...
Man sollte auch mal die Beiträge bis zum Ende durchlesen...
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welttraumhaendler: Steht dort! Wahnsinn, das glaub man kaum.
Steht sogar in dem von dir zitierten Beitrag. Wahnsinn, das glaubt man kaum.
na wunderbar ^^ das kann ja hervorragend werden.