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MFED: Weiss jemand ob ExpressRising noch für GOG tätig ist??
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MarkoH01: Ja, sollte er eigentlich sein.
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rockys82: Bei mir bekomme ich die Originalversionen nur unter Win7 zum laufen nachdem man den Tages Emu installiert hat, aber bei Win10 geht es einfach nicht, finde ich sehr ärgerlich.
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MarkoH01: Wenn du die Originalversion besitzt und das Spiel nicht mehr startet, dürfte sicher ein no CD Patch absolut vertretbar sein (und hinsichtlich Gefährlichkeit vermutlich eher unterhalb der Bezugsquellen liegen, die weiter oben genannt wurden). Hast du das mal ausprobiert?
Bei Win7 geht es ja alles ob AODA was EFBB beinhaltet als Remastered oder das Org. EFBB selbst, gehen problemlos und beide habe ich Original... da stört mich auch nicht die CD/DVD einzulegen, meine Rechner haben noch Optische Laufwerke.

Hab aber bei dem Win7 Rechner noch keine Cracks probiert, egal ich möchte es auf meinem Ryzen zocken unter 4k und Win10.

Original:

https://www.directupload.net/file/d/6070/datz4rdd_jpg.htm

https://www.directupload.net/file/d/6070/6wynfrz7_jpg.htm
Post edited January 21, 2021 by rockys82
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MarkoH01: Wenn du die Originalversion besitzt und das Spiel nicht mehr startet, dürfte sicher ein no CD Patch absolut vertretbar sein (und hinsichtlich Gefährlichkeit vermutlich eher unterhalb der Bezugsquellen liegen, die weiter oben genannt wurden). Hast du das mal ausprobiert?
Es ist auch rechtlich völlig OK einen Kopierschutz auszuhebeln, wenn er dich an der Nutzung deiner rechtmäßig erworbenen Lizenz hindert. ;-)

Die Frage ist dabei dann eher, welche Risiken der noCD-patch für deinen Computer so birgt...
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rockys82: Bei Win7 geht es ja alles ob AODA was EFBB beinhaltet als Remastered oder das Org. EFBB selbst, gehen problemlos und beide habe ich Original... da stört mich auch nicht die CD/DVD einzulegen, meine Rechner haben noch Optische Laufwerke.

Hab aber bei dem Win7 Rechner noch keine Cracks probiert, egal ich möchte es auf meinem Ryzen zocken unter 4k und Win10.

Original:

https://www.bilder-upload.eu/upload/244175-1611246879.jpg

https://www.bilder-upload.eu/upload/fc214e-1611246983.jpg
Genau deswegen meine Frage, ob du mal einen crack ausprobiert hast. Die Vermutung liegt doch nahe, dass dein Problem eine Inkompatibilität mit Win10 und dem Tages Kopierschutz ist - also liegt diese Lösung quasi auf der Hand. Da es auf Win7 ja geht, habe ich immer von einem Test auf Win10 gesprochen.

Deine Bilder kann man übrigens nicht ansehen, da der Hoster offenbar kein Hotlinking zu lässt.
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schmoemi: Es ist auch rechtlich völlig OK einen Kopierschutz auszuhebeln, wenn er dich an der Nutzung deiner rechtmäßig erworbenen Lizenz hindert. ;-)
Nicht so wirklich. Das ist zwar ETHISCH okay, aber rechtlich bleibt es ein Eingriff in das Programm ... allerdings liegt der Sachverhalt immer anders, wenn man das Original besitzt und es nur um Eigengebrauch geht.

Was die Gfahren angeht, so halte ich die für ziemlich gering - auf jeden Fall aber für geringer als die Nutzung der oben erwähnten Seiten, in denen sogar GOG accounts angeboten werden.
Post edited January 21, 2021 by MarkoH01
Ja die gehen aber nicht kommen dann irgendwas mit diversen DLL fehlen, wenn ich die nachziehe geht dann wieder was anderes nicht.

Die leute mit der GoG Version sagen ja es geht...

Wenn ich nun Frage kann wer den Spiel GoG Hochladen ist das ja wider Illegal obwohl ich die Originale ja habe... ;-)

Bei meinem Win7 Rechner wiegesagt geht es ja ohne Cracks, brauch ich ja nicht.

Gruß
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schmoemi: Es ist auch rechtlich völlig OK einen Kopierschutz auszuhebeln, wenn er dich an der Nutzung deiner rechtmäßig erworbenen Lizenz hindert. ;-)
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MarkoH01: Nicht so wirklich. Das ist zwar ETHISCH okay, aber rechtlich bleibt es ein Eingriff in das Programm ... allerdings liegt der Sachverhalt immer anders, wenn man das Original besitzt und es nur um Eigengebrauch geht.
Doch. Ganz wirklich. Steht so im UrhG drin. ;-) Aber natürlich darfst Du das nur, wenn die Lizenz rechtmäßig erworben wurde, also in "Vor-Online-Sprech": Du besitzt Original-Datenträger.
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kultpcgames: Für mein Verständnis gehörst Du zur vernünftigen und aufgeklärten Gruppe unserer Spezies

Nur ein kleiner Betrag 25 €, aber das kann sich summieren.

Zum Alter: Durch Fehler lernt man... hoffentlich. ;)
Dankeschön! ^^
Das Kompliment gebe ich auch gern an dich selbst weiter!

Ja, so war das bei mir; immer so 10-20€ täglich; vor drei Tagen wurde auch auf mein steam-Konto von China aus zugegriffen, korrekt eingeloggt. Und das, obwohl ich so auf Sicherheit bedacht bin. Will gar nicht wissen, wie das wäre, wenn ich mich im Internet wie die Axt im Walde verhalten würde...

Die Hoffnung besteht tatsächlich, wenn man die Fehler auch als Fehler erkennt ! ^^
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MarkoH01: Nicht so wirklich. Das ist zwar ETHISCH okay, aber rechtlich bleibt es ein Eingriff in das Programm ... allerdings liegt der Sachverhalt immer anders, wenn man das Original besitzt und es nur um Eigengebrauch geht.
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schmoemi: Doch. Ganz wirklich. Steht so im UrhG drin. ;-) Aber natürlich darfst Du das nur, wenn die Lizenz rechtmäßig erworben wurde, also in "Vor-Online-Sprech": Du besitzt Original-Datenträger.
Interessant, das war mir komplett neu. Muss ich mal nachschlagen.
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rockys82: Ja die gehen aber nicht kommen dann irgendwas mit diversen DLL fehlen, wenn ich die nachziehe geht dann wieder was anderes nicht.

Die leute mit der GoG Version sagen ja es geht...

Wenn ich nun Frage kann wer den Spiel GoG Hochladen ist das ja wider Illegal obwohl ich die Originale ja habe... ;-)

Bei meinem Win7 Rechner wiegesagt geht es ja ohne Cracks, brauch ich ja nicht.

Gruß
Ich weiß nicht, warum du immer wieder deinen Win7 Rechner erwähnst - der hat doch mit denem Problem gar nichts zu tun.

Also ist der Crack, den du getestet hat, nicht für deine DVD Fassung geeignet - schade. Und ja, ein Upload der GOG Version wäre illegal, da sie durch ihre Modifizierung ein eigenständiges Produkt darstellt, welches du eben nicht erworben hast.
Post edited January 21, 2021 by MarkoH01
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MarkoH01: Nicht so wirklich. Das ist zwar ETHISCH okay, aber rechtlich bleibt es ein Eingriff in das Programm ... allerdings liegt der Sachverhalt immer anders, wenn man das Original besitzt und es nur um Eigengebrauch geht.
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schmoemi: Doch. Ganz wirklich. Steht so im UrhG drin. ;-) Aber natürlich darfst Du das nur, wenn die Lizenz rechtmäßig erworben wurde, also in "Vor-Online-Sprech": Du besitzt Original-Datenträger.
Ist §95a denn ausgehebelt worden?
https://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
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MarkoH01: Ist §95a denn ausgehebelt worden?
https://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Ich hätte wetten können das Du damit aufschlägst :D

Wir bewegen uns da im schwammigsten Juristendeutsch überhaupt.

"Wirksame technische Maßnahmen"
Was ist denn das überhaupt? Das ist gar nicht definiert. Wenn mich meine Erinnerungen nicht trüben fiel mit der zweiten Urheberrechtsnovelle damals schon das "Content Scramble System" nicht mehr darunter. Zumindest habe ich damals eine Einschätzung darüber gelesen. Ist aber auch völlig belanglos.

Es macht doch mehr Sinn sich an der gängigen Praxis zu orientieren. Das Anwenden eines solchen No-CD-Patches (Patch mit völliger Absicht so benannt) würde mir keinerlei Kopfzerbrechen bereiten. Das Anbieten eines solchen (Downloads) oder eines kompletten Spiels hingegen schon (ich wurde hier im Forum auch schon darum gebeten, zwecks Erstellung eines Deutschpatches). Es geht dabei immer um den potentiell verursachten Schaden und der ist im zweiten Fall laut den feuchten Träumen mancher Contentverwerter "Ultra-Giga-Mega-Maximal". :)
Post edited January 21, 2021 by kultpcgames
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kultpcgames: Es macht doch mehr Sinn sich an der gängigen Praxis zu orientieren. Das Anwenden eines solchen No-CD-Patches (Patch mit völliger Absicht so benannt) würde mir keinerlei Kopfzerbrechen bereiten. Das Anbieten eines solchen (Downloads) oder eines kompletten Spiels hingegen schon (ich wurde hier im Forum auch schon darum gebeten, zwecks Erstellung eines Deutschpatches). Es geht dabei immer um den potentiell verursachten Schaden und der ist im zweiten Fall laut den feuchten Träumen mancher Contentverwerter "Ultra-Giga-Mega-Maximal". :)
Wie gesagt, ethisch würde miur das gerade in diesem Fall garantiert aiuch keine Probleme bereiten. Aber hier wurde ja erwähnt, dass es explizit im Urheberecht hinterlegt wurde, dass man diese Patches anwenden darf, wenn ansonsten das Spiel nicht mehr funktioniert - und den Passus suchte ich eigentlich. In allen Fällen gilt natürlich immer: wo kein Kläger da kein Richter und während komplette Downloads sicher - gerade bei Torrents - gerne mal nachverfolgt werden, halte ich dies bei den nocd Patches für eher unwahrscheinlich. Interessant finde ich auch, dass seit JAHRZEHNTEN die größte Seite für nocd Patches völlig unproblematisch besteht - vermutlich eben wegen des dort aufgeführten Textes, dass die Patches nur genutzt werden dürfen, wenn man Besitzer des Originals ist. Ich finde das Thema tatsächlich sehr interessant, konnte aber im ach so großen Internet bisher kaum wirklcih eindeutige Aussagen finden.

Was den "potentiellen Schaden" angeht, so nehmen sich die Rechteinhaber meist alle nicht viel. Jede Raubkopie sei eine nicht verkaufte Originalkopie ... dieses Argument war schon immer so falsch wie die Aussage, dass DRM irgendetwas bringt -. ausser eben den Prozess geringfügig zu verlangsamen.
Post edited January 21, 2021 by MarkoH01
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MarkoH01: Aber hier wurde ja erwähnt, dass es explizit im Urheberecht hinterlegt wurde, dass man diese Patches anwenden darf, wenn ansonsten das Spiel nicht mehr funktioniert
Das ist meines Wissens nicht der Fall, aber ich bin da nicht auf dem neuesten Stand und muss auch gestehen das es mich nicht mehr sonderlich interessiert.

Zum Thema Nachverfolgung: Ich habe in der Vergangenheit mehrfach Betroffene beraten und mir sind ausnahmslos Fälle bekannt bei denen die Downloads zugleich auch Uploadzugriff gewährten (der Esel und Co. KG). Anderenfalls entstünde kein Schaden der eine Nachverfolgung rechtfertigen würde. Schon vor 20 Jahren hätte vermutlich jeder Richter das Thema vom Tisch gefegt, bei läppischen 30-50 €. Anders sieht es halt beim Anbieten aus, aber das ist ja klar. Es mag allerdings aus Ausnahmen geben, das in der Presse viel beachtete KIN0 Portal wurde damals auch auf Clientseitige Verbindungen geprüft. Keine Ahnung was daraus wurde, aber ich bin mir sicher das dort die zahlende Kundschaft anvisiert wurde. Sobald Geld und gewerbliches Handeln im Spiel ist, werden noch ganz andere Geschütze als das Urheberrecht aufgefahren.
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kultpcgames: Zum Thema Nachverfolgung: Ich habe in der Vergangenheit mehrfach Betroffene beraten und mir sind ausnahmslos Fälle bekannt bei denen die Downloads zugleich auch Uploadzugriff gewährten (der Esel und Co. KG). Anderenfalls entstünde kein Schaden der eine Nachverfolgung rechtfertigen würde. Schon vor 20 Jahren hätte vermutlich jeder Richter das Thema vom Tisch gefegt, bei läppischen 30-50 €. Anders sieht es halt beim Anbieten aus, aber das ist ja klar. Es mag allerdings aus Ausnahmen geben, das in der Presse viel beachtete KIN0 Portal wurde damals auch auf Clientseitige Verbindungen geprüft. Keine Ahnung was daraus wurde, aber ich bin mir sicher das dort die zahlende Kundschaft anvisiert wurde. Sobald Geld und gewerbliches Handeln im Spiel ist, werden noch ganz andere Geschütze als das Urheberrecht aufgefahren.
Ja, sehe ich genauso - Torrent ist schon fast eine Garantie, Ärger zu bekommen (Esel nutzt ja heute wegen der Geschwindigkeit wohl eh keiner mehr).
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MarkoH01: Wie gesagt, ethisch würde miur das gerade in diesem Fall garantiert aiuch keine Probleme bereiten. Aber hier wurde ja erwähnt, dass es explizit im Urheberecht hinterlegt wurde, dass man diese Patches anwenden darf, wenn ansonsten das Spiel nicht mehr funktioniert - und den Passus suchte ich eigentlich.
Das hängt mit dem Punkt Reserve Engineering zusammen. Wenn der Hersteller keinen Support mehr bietet - was in dem Fall ja auch zutrifft - darf man Reserve Engineering betreiben, um eine Software z.B. wieder lauffähig zu machen. Es ist auch zulässig Patches für andere anzubieten.
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schmoemi: Doch. Ganz wirklich. Steht so im UrhG drin. ;-) Aber natürlich darfst Du das nur, wenn die Lizenz rechtmäßig erworben wurde, also in "Vor-Online-Sprech": Du besitzt Original-Datenträger.
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MarkoH01: Ist §95a denn ausgehebelt worden?
https://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Ja.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/69a.html, in Absatz (5). :)

"(5) Die Vorschriften der §§ 32d, 32e, 36 bis 36c, 40a und 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung."
Post edited January 22, 2021 by schmoemi
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Zyankali: Es ist auch zulässig Patches für andere anzubieten.
Meines Wissens aber nur in nicht kommerzieller Weise und auch nur dann wenn man kein weiteren Urheberrechte verletzt. So sind die meisten Kopierschutzsysteme meist von Drittanbietern und genießen eine vom Spiel/Programm separate Urheberschaft und sind teils sogar durch Patente geschützt (was bei Softwarepatenten dann regional unterschiedlich ausfällt).

Ich würde mein Vermögen auch nicht darauf verwetten. Lizenzen sind so komplex, da würde ich mich niemals auf einen Gesetztestext (oder der Interpretation) verlassen. Letztlich entscheidet das im Konflikt ein Gericht für jeden Einzelfall.

Edit:

Zum Thema nicht kommerziell:

In der Vergangenheit hat es schon gereicht etwas anzubieten und ein Werbebanner wurde damit von Gerichten als kommerzielle Tätigkeit gedeutet. In einem Fall war dieser Werbebanner durch den Provider eingestellt, um die Produkte günstiger anbieten zu können. Die direkte Weitergabe eines solchen Patches ist der öffentlichen also immer vorzuziehen.
Post edited January 22, 2021 by kultpcgames