Es gibt grob gesagt drei Stufen:
USK 18,
indiziert und
beschlagnahmt:
USK 18: Das Spiel darf normal gekauft werden, aber nur mit Altersnachweis. Das heißt im Laden müsstest du einen Ausweis vorweisen, und wenn du es online bestellst musst du dem Postboten deinen Ausweis zeigen. Das kostet extra im Versand und du musst es persönlich abnehmen, also kann der Postbote das Paket nicht beim Nachbarn abgeben und man kann es nicht an die Packstation schicken. Davon aber abgesehen kann das Spiel überall normal ausgestellt werden. Man darf es auch privat an Minderjährige geben, also machen sich Eltern nicht strafbar wenn sie ihrem 17-jährigen Kind ein 18+ Spiel schenken. Nur gewerblich ist es verboten.
Indiziert: Hier gelten ähnliche Regeln wie oben, aber mit einer Einschränkung: es darf nicht beworben werden. Was nun genau unter Werbung fällt muss ein Gericht entscheiden, aber sicher ist dass es schon als Werbung zählt wenn ein Spiel im Ladenregal steht. Wenn du ein indiziertes Spiel kaufen willst müsstest du zum Verkäufer gehen, ihn direkt darauf ansprechen und er müsste es dir "unter der Theke" verkaufen. Wie es bein online Einkäufen aussieht weiß ich nicht, also ob es als Werbung zählen würde wenn die Commandos Seite bei GOG verfügbar ist.
Beschlagnahmt: Der Verkauf ist in Deutschland komplett verboten.
Alle diese drei Stufen schränken das Recht auf Besitz oder Import nicht ein. Selbst wenn ein Spiel in Deutschland beschlagnahmt ist darf man es importieren und legal besitzen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage ob ein Einkauf bei GOG als Import zu zählen ist. Ich weiß es nicht, dafür reichen meine Kompetenzen nicht aus.
EDIT: Und ja, ein Spiel ohne USK Freigabe zählt immer als USK 18, selbst wenn es Barbies Zauberfeen Märchenprinzessinen Shopping-Abenteuer auf dem Baby-Pony Reiterhof ist.