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AliensCrew: Als ob man alte PC-Hasen noch verrohen könnte...xD
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HeinrichVonVeldeke: Also ich fühle mich schon extrem verroht. Schon als Kind sprang ich regelmäßig auf unschuldige Pilze und aß alle roten Blumen, die ich fand, um Feuerbälle aus meinen Händen schießen zu können. Später warf ich dann Bananenschalen aus dem Auto, um Unfälle bei anderen Verkehrsteilnehmern herbeizuführen.
Jo, und ich kann mich noch daran erinnern, dass ich schon als Kind unschuldige Schildkröten und Krebse betäubt habe, indem ich mit dem Kopf gegen die Decke direkt unter ihnen gesprungen bin, um dann über sie drüber zulaufen und sie damit in die Tiefe stürzen zu lassen...

Das prägt einen für's ganze Leben...
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classic-gamer: Erstens tun sie das ohnehin nicht, zweitens können sie besagte Spiele ganz legal verkaufen. Nur WILL das GOG offenbar gar nicht.
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disi: Doch sie wollen aber duerfen nicht! :D
Spiele die von der USK eine KJ-Freigabe oder ungeprüft sind dürften in Deutschland nur an Erwachsene verkauft werden, hierzu hat ist entweder eine zeitliche Begrenzung des Kaufes notwendig sprich Verkauf von 23-6 Uhr oder eine Altersverifizierung. Beides hat GOG nicht und verstößt demnach gegen deutsche Gesetze.

Spiele die von der BPjM auf Liste A indiziert wurden dürfen in Deutschland in geschlossenen Benutzergruppen beworben und verkauft werden, hat GOG nicht, verkauft aber trotzdem indizierte Spiele und verstößt demnach gegen deutsche Gesetze.

Spiele auf Liste B oder die gegen einen Straftatbestand verstoßen wie die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen gehören bei den Telemedien (also Downloadtitel in diesem Fall) zu den unzulässigen Angeboten und dürfen nicht in Deutschland verkauft werden, auch hiergegen verstößt GOG.

Nachzulesen ist die alles in den entsprechenden Gesetzen. Also immer erst RICHTIG informieren BEVOR man auf sowas antwortet, ansonsten macht man sich nämlich lächerlich.
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disi: Doch sie wollen aber duerfen nicht! :D
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DanTheKraut: Spiele die von der USK eine KJ-Freigabe oder ungeprüft sind dürften in Deutschland nur an Erwachsene verkauft werden, hierzu hat ist entweder eine zeitliche Begrenzung des Kaufes notwendig sprich Verkauf von 23-6 Uhr oder eine Altersverifizierung. Beides hat GOG nicht und verstößt demnach gegen deutsche Gesetze.

Spiele die von der BPjM auf Liste A indiziert wurden dürfen in Deutschland in geschlossenen Benutzergruppen beworben und verkauft werden, hat GOG nicht, verkauft aber trotzdem indizierte Spiele und verstößt demnach gegen deutsche Gesetze.

Spiele auf Liste B oder die gegen einen Straftatbestand verstoßen wie die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen gehören bei den Telemedien (also Downloadtitel in diesem Fall) zu den unzulässigen Angeboten und dürfen nicht in Deutschland verkauft werden, auch hiergegen verstößt GOG.

Nachzulesen ist die alles in den entsprechenden Gesetzen. Also immer erst RICHTIG informieren BEVOR man auf sowas antwortet, ansonsten macht man sich nämlich lächerlich.
Der Laecherliche nochmal.
Keiner von uns weiss die wirklichen Gruende warum einige Titel angeboten werden koennen und andere nicht.

Vom rein logischen Standpunkt bin ich davon ueberzeugt GOG versucht so viele Titel wie moeglich in Deutschland anzubieten, es waere ja eben 'laecherlich' wenn nicht.

Da Dying Light zuerst angeboten wurde und dann verschwand, mag daran liegen das sich Jemand aus Deutschland beschwert hat oder gedroht zu klagen. Dann wuerde ich das Spiel auch lieber aus dem Programm nehmen.
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disi: Vom rein logischen Standpunkt bin ich davon ueberzeugt GOG versucht so viele Titel wie moeglich in Deutschland anzubieten, es waere ja eben 'laecherlich' wenn nicht.
Und eben genau das tun sie ja nicht.

Der Widerspruch zu deiner bisherigen Aussage ist übrigens herrlich.^^
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DanTheKraut: Spiele die von der USK eine KJ-Freigabe oder ungeprüft sind dürften in Deutschland nur an Erwachsene verkauft werden, hierzu hat ist entweder eine zeitliche Begrenzung des Kaufes notwendig sprich Verkauf von 23-6 Uhr oder eine Altersverifizierung. Beides hat GOG nicht und verstößt demnach gegen deutsche Gesetze.

Spiele die von der BPjM auf Liste A indiziert wurden dürfen in Deutschland in geschlossenen Benutzergruppen beworben und verkauft werden, hat GOG nicht, verkauft aber trotzdem indizierte Spiele und verstößt demnach gegen deutsche Gesetze.

Spiele auf Liste B oder die gegen einen Straftatbestand verstoßen wie die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen gehören bei den Telemedien (also Downloadtitel in diesem Fall) zu den unzulässigen Angeboten und dürfen nicht in Deutschland verkauft werden, auch hiergegen verstößt GOG.

Nachzulesen ist die alles in den entsprechenden Gesetzen. Also immer erst RICHTIG informieren BEVOR man auf sowas antwortet, ansonsten macht man sich nämlich lächerlich.
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disi: Der Laecherliche nochmal.
Keiner von uns weiss die wirklichen Gruende warum einige Titel angeboten werden koennen und andere nicht.

Vom rein logischen Standpunkt bin ich davon ueberzeugt GOG versucht so viele Titel wie moeglich in Deutschland anzubieten, es waere ja eben 'laecherlich' wenn nicht.

Da Dying Light zuerst angeboten wurde und dann verschwand, mag daran liegen das sich Jemand aus Deutschland beschwert hat oder gedroht zu klagen. Dann wuerde ich das Spiel auch lieber aus dem Programm nehmen.
Es wird wohl so laufen wie bei Steam, dass erstmal alle Spiele überall angeboten werden als default, dann aber entschieden wird wo etwas nicht angeboten wird. Bei Steam passiert dies meist vor der Veröffentlichung und zwar teilweise Monate vorher wie man an der SteamDB sehen kann.

Dying Light in der Enhanced Edition ist übrigens nicht indiziert. Gamesplanet z.B. bietet den Titel weiterhin deutschen Kunden an, sie haben sich sowohl durch einen Anwalt als auch durch Kontakt zu den Stellen (USK, BPjM) rückversichert.

Diese Sache mit den Sonderedition ist teilweise sehr abstrakt. Angefangen hat alles mit der Doom 3 BFG Edition, wo Bethesda es geschafft hat die zuständigen Stellen davon zu überzeugen, dass die BFG Edition trotz dem DLC, welcher in Deutschland indiziert ist, sich vom normalen Spiel unterscheidet. Bei Dying Light ist es ähnlich, das Hauptpspiel ist indiziert, der große DLC aber nicht.
Post edited June 17, 2016 by DanTheKraut
Ja, bei der Indizierung von Titeln gibt es die merkwürdigsten Dinge. Fallout: New Vegas, zum Beispiel.
Die ursprüngliche Version war indiziert und durfte in Deutschland nur als stark geschnittene Fassung verkauft werden. Dann kam die complete Edition (oder war`s Ultimate Edition) raus, welche nicht nur alle DLCs beinhaltet, sondern auch nicht indiziert wurde und demzufolge in Deutschland auch ungeschnitten im Handel erhältlich war. Es handelte sich um genau das selbe Spiel wie die indizierte Version, nur dass sie zusätzlich noch alle DLCs beinhaltet.
Irgendwelche Logik ist bei den Zensurbehörden also gar nicht erst zu erkennen.
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Maxvorstadt: ...
Genau. Die Geschichte mit NV ist fast so merkwürdig, wie bei Doom 3. Das Basisspiel war nicht indiziert, was einige Personen so aufgeregt hat, dass so starker Druck aufgebaut wurde, dass die Erweiterung indiziert wurde. Die BFG-Edition (enthält die Erweiterung) ist nicht indiziert.
Den schlimmsten Fall von Willkür gab es wohl bei dem Film Nacht der lebenden Toten von 1968. Es gibt ein Remake von 1990 was beschlagnahmt wurde. Die BPjM indizierte Nacht der lebenden Toten von 1968 auf Grund eines Versehens und als man sie darauf aufmerksam machte, da war der Film schon beschlagnahmt mit der Begründung des Richters, dass der Film ja schon mehrfach beschlagnahmt wurde (so lautet die wirkliche Begründung).

Die Beschlagnahmung betrifft nur eine Sonderversion anlässlich des 30 Jährigen Jubiläums des Films, die normale Version ist weiterhin ab 16 Jahren freigeben und kann überall gekauft werden. Sowas gibt es nur in Deutschland
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DanTheKraut: Diese Sache mit den Sonderedition ist teilweise sehr abstrakt. Angefangen hat alles mit der Doom 3 BFG Edition, wo Bethesda es geschafft hat die zuständigen Stellen davon zu überzeugen, dass die BFG Edition trotz dem DLC, welcher in Deutschland indiziert ist, sich vom normalen Spiel unterscheidet.
Wobei der Witz ja der ist, dass RoE in der BFG Edition afaik exakt dieselbe Version wie im indizierten Original ist (abgesehen von der Sprachausgabe und Text).
Nebenbei war RoE ein richtiges Addon und kein DLC.

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DanTheKraut: Bei Dying Light ist es ähnlich, das Hauptpspiel ist indiziert, der große DLC aber nicht.
Ich denke wir sollten hier etwas mehr unterscheiden. So wie ich das sehe ist das eher ein sehr umfassender Patch (der auch bis zu 17GB groß ist), der vieles am Spiel ändert und das Spiel in dieser Version auch separat verkauft wird. "DLC" hört sich eher nach zusätzlichen Inhalten wie neuen Karten an. Gut, an der Härte des Spiels ändert sich wohl wenig.
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Maxvorstadt: Ja, bei der Indizierung von Titeln gibt es die merkwürdigsten Dinge. Fallout: New Vegas, zum Beispiel.
Die ursprüngliche Version war indiziert und durfte in Deutschland nur als stark geschnittene Fassung verkauft werden. Dann kam die complete Edition (oder war`s Ultimate Edition) raus, welche nicht nur alle DLCs beinhaltet, sondern auch nicht indiziert wurde und demzufolge in Deutschland auch ungeschnitten im Handel erhältlich war. Es handelte sich um genau das selbe Spiel wie die indizierte Version, nur dass sie zusätzlich noch alle DLCs beinhaltet.
Irgendwelche Logik ist bei den Zensurbehörden also gar nicht erst zu erkennen.
Ähm nein. New Vegas war noch nie indiziert, noch nicht einmal die internationale Version. Selbst Amazon.de hatte die DE-Version, AT-Version und die skandinavische Version im Angebot gehabt.

Namco Bandai hatte der USK eine schon eine zensierte Version vorgelegt und die Absicht einer "Ab 18" Einstufung, Die USK hatte das so problemlos abgesegnet. Nachdem die Indizierung der internationalen Version in laufe der Monate nicht erfolgte (bei Fallout 3 war es ja so gewesen), hatte man für die Ultimate Edition die internationale Version vorgelegt, die ja für viele überraschenderweise auch ein "Ab 18" bekam.
>Irgendwelche Logik ist bei den Zensurbehörden also gar nicht erst zu erkennen.

Doch die gibt es meiner Meinung nach. Die meisten Publisher vorzensieren ihre Spiele, bevor sie überhaupt begutachtet werden. Das ist Punkt 1. Die Version is so geschnitten, weil sie vom Publisher so eingereicht wurde.
Punkt 2 ist auch recht simpel. Alle Spiele, die nicht zur Prüfung eingereicht werden, werden automatisch einkassiert.
Wenn also ein Publisher sich selber vorzensiert und die unzensierte Version nicht einreicht, dann passiert so etwas wie FNV.
Mit der Gold/GOTY Edition hatte der Publisher mehr Mum oder Verständniss, was zu extrem ist und was nicht. Außerdem liegt natürlich auch eine gewisse Zeit dazwischen und die USK ist nicht in Stein gemeiselt.
... fakt ist, hier läuft was total beschissen und ich wünsche mir, das einer die eier hat und endlich ein weg durchboxt der für uns akzeptabel ist ... hier muss eine starke lobby her ... bei soviel umsatz muss das doch drinn sein ... !?!
Post edited June 18, 2016 by bastar89
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PapstJL4U: Die meisten Publisher vorzensieren ihre Spiele, bevor sie überhaupt begutachtet werden. Das ist Punkt 1. Die Version is so geschnitten, weil sie vom Publisher so eingereicht wurde.
Da ist aber meist unbekannt wie viele Versionen eingereicht wurden. Denn die Hersteller können ja nachbessern. Trotzdem ein trauriger Punkt der sicher oftmals zutrifft.