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Die Winterangebote auf GOG.COM befinden sich in den letzten Zügen und du hast immer noch die Chance, dir über 3.500 großartige Gaming-Angebote mit bis zu91 % Rabatt zu sichern. Die Angebote umfassen mitreißende Titel aus vielen Genres, coole Spielesammlungen und Komplettpakete und – last but not least – ein erstklassiges Giveaway zur Feier des neuen Jahres.

Besuche jetzt die Startseite von GOG.COM und schnapp dir das 48-Stunden-Giveaway von Metro: Last Light Redux. Dieser aufregende First Person Shooter nimmt dich mit in die unterirdischen Tunnel im postapokalyptischen Moskau und schenkt dir viele Stunden packendes Gameplay. Du kannst dir das Giveaway bis zum 1. Januar 2021, 15:00 Uhr holen.

Beginne das neue Jahr in bester Stimmung mit hunderten von Angeboten, die während unserer Winterangebote immer noch verfügbar sind. Schaue dir zum Beispiel diese Top-Titel an:
• Control Ultimate Edition (-50 %)
• Horizon Zero Dawn™ Complete Edition (-20 %)
• Divinity: Original Sin 2 - Definitive Edition (-60 %)
• The Outer Worlds (-50 %)
• The Witcher 3: Wild Hunt - Game of the Year Edition (-70 %)
• Wasteland 3 - Deluxe Edition (-33 %)

Wenn du eher Lust auf Klassiker hast, werden diese Evergreens all deine Wünsche erfüllen:
• Blade Runner (-25 %)
• Freedom Fighters (-50 %)
• Heroes of Might and Magic 3: Complete (-75 %)
• Life is Strange: Complete Season (-80 %)
• Warcraft I & II Bundle (-15 %)
• Klassiker von KONAMI: METAL GEAR, METAL GEAR SOLID, METAL GEAR SOLID 2 SUBSTANCE, Silent Hill 4: The Room und die Konami Collector's Series: Castlevania & Contra – alle mit 15 % Rabatt!

Hier ist die letzte Chance, dich mit Spielen für das kommende Jahr einzudecken – mit unseren Sammlungen und Essential-Paketen. Zum Beispiel:
Sammlung: The Witcher - mit Kultspielen von CD PROJEKT RED. Vervollständige deine Sammlung, um zusätzliche Rabatte bis zu 90 % zu erhalten!
Paradox Interactive Essential-Paket - mit einem zusätzlichen Rabatt von 5 %, wenn du 3 Spiele besitzt oder kaufst und 15 % Rabatt für den Besitz oder Kauf von mindestens 5 Titeln.
Devolver Essential-Paket - mit einem zusätzlichen Rabatt von 5 %, wenn du 3 Spiele von Devolver Digital besitzt oder kaufst und 10 % Rabatt für den Besitz von mindestens 5 Spielen dieses Publishers.
Die mächtige RPG-Sammlung - enthält Baldur's Gate II: Enhanced Edition (-50 %), Torment: Tides of Numenera (-75 %) und andere fantastische RPGs.
Die Heldinnen-Sammlung - mit großartigen Titeln wie Bloodstained: Ritual of the Night (-60 %) und Little Misfortune (-35 %).
Good Old Games-Sammlung - mit Dungeon Keeper 2 (-75 %), Submarine Titans (-80 %) und anderen Klassikern zum Wiederentdecken.
Geschenke für alle - mit Outward (-70 %), LEGO Star Wars: Die komplette Saga (-75 %) und anderen Koop- und Multiplayer-Spielen.
Familien-Sammlung - mit Cat Quest (-80 %), Ori and the Blind Forest: Definitive Edition (-50 %) und anderen Titeln für die ganze Familie.
Die höchsten Rabatte - mit den besten Angeboten ab 85 % Rabatt

Die Winterangebote auf GOG.COM enden am 4. Januar 2021 um 15:00 Uhr.
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Maxvorstadt: Hm, diese Regeln gelten aber für alle Nutzer. Hm...
Nein, das ist so nicht korrekt.

In der Datenschutzrichtlinie müssen - anders als in den AGBs - immer alle Verwendungen erläutert werden, auch wenn die Dich persönlich gar nicht betreffen. Die Datenschutzrichtlinie ist ein "FYI" - nur zu Deiner Information.

Denn die Europäische Datenschutzgrundverordnung schützt Dich vor Tracking und Werbung. Der Shop muss jede Verwendung einzeln auflisten und Du musst in jede dieser Verwendungen separat einwilligen können.

Diese Einwilligungen hast Du erst mit Klick auf "Zustimmen und Spiel erhalten" überhaupt erteilt.

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Hustlefan: Stimmt genau, dieser Datenschutzrichtlinie hat jeder bei seiner Registrierung hier zugestimmt.
Nein, das stimmt nicht. Datenschutzrichtlinien sind keine AGBs. Es ist rechtlich gar nicht möglich diese Bedingungen mit einer Registrierung stillschweigend abzunicken. Werbeeinwilligung(en) müssen IMMER separat erfolgen und sind IMMER von der Registrierung unabhängig. Das regelt das sogenannte Kopplungsverbot der DSGVO.

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BumbleBeeGog: Was noch "besser" ist, ich bekomme nicht mal den Newsletter!
(Der Support konnte da leider auch nicht weiterhelfen bzw. einen Fehler finden.)
Sehr wahrscheinlich Greylisting. Greylisting ist eine Anti-Spam-Technik und neben Sender-ID bei vielen Anbietern per Default aktiviert. Die meisten Newsletterversender kommen damit nicht klar. Das ist technisch bedingt und von den Versendern der Newsletter durchaus gewollt.

Ferner müssen sich Betreiber von Servern welche Newsletter versenden üblicherweise auch bei den gängigen Anti-Spam-Filterlisten registieren lassen, damit sie auf entsprechende Whitelists kommen und nicht sofort geblockt werden.

Das mussten wir früher auch machen, als wir noch Newsletter hatten, landeten aber trotzdem im Schnitt alle 3 Monate auf einer Blacklist. Das ist ärgerlich denn in dem Moment ist Dein Mailserver quasi "verbrannt". Du kannst nur entweder den Mailserver wechseln, oder versuchen Dich von den Blacklisten streichen zu lassen, was jedoch mehrere Tage dauern kann und außerdem auch kostenpflichtig (Bearbeitungsgebühren) ist.

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Hustlefan: Ich hab den Newsletter seit meiner Anmeldung 2017 abonniert und bekomme keinerlei Spam. Außerdem kann man den Newsletter auch jederzeit wieder abbestellen.
Die Einwilligung in den Newsletter und die viel umfassendere generelle Werbeeinwilligung sind zwei unterschiedliche Sachen.

Eine An- oder Abmeldung für einen Newsletter bedeutet NICHT, dass bestehende Einwilligungen in andere Formen der Datenverarbeitung oder werblichen Ansprache aktiviert oder deaktiviert werden, da Du jeder Form der Verwendung Deiner Daten stets getrennt zustimmen musst.

Den Newsletter abzubestellen bedeutet also nicht, dass Du damit auch jeglicher anderen Form der Verwendung Deiner Daten widersprochen hast.

Um es noch mal zusammenzufassen:

1) Die Datenschutzrichtlinie enthält nur Erläuterungen zu den verschiedenen Verwendungszwecken. Datenschutzrichtlinien sind keine AGBs und nicht alles was da steht wird auf Dich angewendet.

2) Der Kunde muss jedem einzelnen Verwendungszweck immer separat zustimmen. Eine automatische Anwendung bei Registrierung ist gesetzlich verboten (Kopplungsverbot der DSGVO).

3) Jede Zustimmung zur Werbung muss IMMER ein Opt-in sein. Ein Opt-out ist gesetzlich nicht zulässig.

Rechtlicher Kontext:

GOG bezieht sich offensichtlich auf ein kürzlich ergangenes Urteil des OLG Frankfurt, welches es bei im Rahmen von Gewinnspielen oder Werbemaßnahmen verteilten Goodies erlaubt, diese nur gegen "Bezahlung" mit den persönlichen Daten des Nutzers herauszugeben. Das ist jedoch an strenge Auflagen gebunden, denn eigentlich verbietet die DSGVO solche Kopplungsgeschäfte.

Persönlich halte ich die Anwendung bei GOG für "schwierig", da ein ebenfalls "kürzlich" ergangenes zweites Urteil des OGH die Anwendung des Urteils des OLG Frankfurt für bestimmte Webseiten und Events, welche sich mehrheitlich an Personen richten, die rechtliche Laien sind und die Konsequenzen einer solchen Einwilligung regelmäßig nicht voll verstehen, wieder kassiert hat.

Rechtliche Laien sind dabei nach Auffassung des OGH nicht mehr nur Personen unter 16 Jahren, sondern auch alle Personen unter 18 Jahren. Wenn sich also Angebote eines Portals regelmäßig an Personen unter 18 Jahren richten, so kann man das Urteil des OGH sehr wohl so lesen, dass sich diese Portale grundsätzlich nicht auf die o.g. Ausnahme vom Kopplungsverbot der DSGVO berufen können. Ob diese Interpretation zutrifft oder nicht ist jedoch bisher noch nicht gerichtlich geklärt.

Deshalb halte ich die rechtliche Einordnung für "schwierig".

Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Muss man leider immer dazu sagen.
Post edited January 01, 2021 by Nervensaegen
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Nervensaegen: Nein, das stimmt nicht. Datenschutzrichtlinien sind keine AGBs. Es ist rechtlich gar nicht möglich diese Bedingungen mit einer Registrierung stillschweigend abzunicken. Werbeeinwilligung(en) müssen IMMER separat erfolgen und sind IMMER von der Registrierung unabhängig. Das regelt das sogenannte Kopplungsverbot der DSGVO.
Das mag ja rechtlich so stimmen, fakt ist aber, dass du mit den Nutzungsbedingungen auch der Datenschutzrichtlinie zugestimmt hast. Siehe folgenden Satz in den Nutzungsbedingungen, Punkt 1.2:

"Ach, und noch eine Sache – der Inhalt dieser Vereinbarung bezieht sich auch auf unsere Datenschutzrichtlinie (die du hier findest), die daher Teil dieser Vereinbarung ist."
Post edited January 01, 2021 by Hustlefan
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Hustlefan: Das mag ja rechtlich so stimmen, fakt ist aber, dass du mit den Nutzungsbedingungen auch der Datenschutzrichtlinie zugestimmt hast.
Ja, das bedeutet aber NICHT, dass alles was da steht automatisch auf Dich angewendet werden darf.

Das ist wie mit den AGBs. In die darfst Du auch alles mögliche reinschreiben. Das heißt trotzdem nicht, dass es gültig ist. Stichwort: "überraschende Klauseln".

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass sowieso niemand solche Vereinbarungen liest und das auch nicht zumutbar ist.

Deshalb darf alles was Vertragsbestandteil werden soll keine Klauseln enthalten, mit denen Du nicht zwingend rechnen musst. Alles andere - und dazu gehören auch Verwendungen Deiner Daten zu Werbezwecken - MUSS sich der Anbieter immer auf fest definierte Weise bestätigen lassen.

Dafür gibt es sogar Mustervorlagen in denen bis hin zur Schriftgröße exakt drin steht wie diese Einwilligungen gestaltet sein müssen um rechtssicher zu sein.

Das weiß ich u.a. deshalb, weil wir bei der Einführung der DSGVO bzw. deren Vorgängern einen riesigen Voodoo abziehen mussten und man uns die Mustervorlagen als Anforderungsdoku für die Gestaltung des Checkout gegeben hat. Da steht jeder Kleinkram drin, davon wie Werbung gestaltet sein muss bis hin zur Gestaltung des Warenkorbs. Wir sind hier in Deutschland. Bei uns ist jeder Pups, den Du auf einer Webseite lassen darfst, kategorisiert, katalogisiert und amtlich geregelt.

Solche Sachen kann man nicht rechtsgültig über irgendwelche Nutzungsbedingungen abnicken.
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Nervensaegen: [...]
Ist alles richtig. Wie gesagt, der Datenschutzrichtlinie hat jeder bereits zugestimmt (Auch wenn nicht alles bei jedem Nutzer angewendet werden darf). Wenn du nun also auf den Banner "Zustimmen und Spiel erhalten" klickst, stimmst du zu, Marketingmitteilungen (Werbung) von GOG per E-Mail zu erhalten, was du jederzeit mit einem Klick widerrufen kannst.

GOG erhofft sich dadurch doch nur, weitere Abonnenten für ihren Newsletter zu gewinnen. Also Leute, die den Opt-out vergessen oder gar nicht wussten, dass es einen Newsletter gibt.
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Hustlefan: Wenn du nun also auf den Banner "Zustimmen und Spiel erhalten" klickst, stimmst du zu, Marketingmitteilungen (Werbung) von GOG per E-Mail zu erhalten, was du jederzeit mit einem Klick widerrufen kannst.
Ja, jede Form der Marketingmitteilung, nicht nur Newsletter.

Um aber zu verstehen wie weit diese Einwilligung eigentlich reicht, muss man erläutern, wie solche Marketingmitteilungen zustande kommen.

Marketingmitteilungen sind generell jedwede werbliche Ansprache.

Für alle Onlineshops, die ich in meinem Leben betreut habe, basierten solche Mailingkampagnen auf der Auswertung Deines Nutzerverhaltens.

Da wir in der EU einen recht starken Datenschutz haben werden dazu i.d.R. zunächst Deine Daten ins Nicht-EU-Ausland transferiert. Bei uns war das damals die Schweiz, andere nehmen auch gern die USA.

Dieser ausländische Drittanbieter war für uns immer gewollt eine Black-Box, für deren interne Vorgänge wir lieber nicht verantwortlich sein wollten.

So etwas ähnliches steht auch bei GOG in den Datenschutzrichtlinien drin. Ebenso wie bei anderen Anbietern steht dort verklausuliert, dass der europäische Datenschutz im Zielland keine Anwendung findet. Es wird sich auf Compliance berufen. Leider ist diese Zusage in der Praxis wachsweich - mehr will ich dazu lieber nicht sagen.

Anhand des Trackings Deines Nutzerverhaltens und Deiner Einkäufe wird dann ein Persönlichkeitsprofil erstellt. Anschließend wirst Du kategorisiert und selektiert. "Zielgruppenselektion" nennt man diesen Vorgang. Du kriegst eine Nummer und bist entweder Zielgruppe A, B, C usw. - wobei jede Zielgruppe unterschiedlich wertvoll ist.

Parallel arbeitet ein auf das Marketing spezialisierter Designer, der sich mit dem speziellen HTML verschiedener gängiger Mailclients und auch deren Lücken auskennt, an der Gestaltung des Mailings und Einbau des Trackings. Der Designer testet das anschließend in Outlook und Co durch. Mit dem Tracking wird u.a. geprüft, ob Du das Mailing geöffnet hast, welchen Mailclient Du verwendest und natürlich, ob und was Du anklickst.

Zusätzlich entwerfen Webdesinger passende "Landingpages", die i.d.R. ebenso das Maximum an Tracking aufweisen, in welches Du mit Deiner Zustimmung zur werblichen Ansprache bereits eingewilligt hast. All diese Daten werden anschließend ausgewertet und fließen üblicherweise danach wieder in Dein Käuferprofil ein.

Ist die Kampagne durch, dann werden Deine Trackingdaten ausgewertet und der Erfolg pro Zielgruppe mit den Zielvorgaben verglichen, Conversion-Rate ausgerechnet, et cetera.

Mit der Zeit wird Dein Käuferprofil durchaus wertvoll. Es dauert nicht lange und der Händler weiß mehr über Dich als Du über Dich selbst. Die Abmeldung von einem Newsletter bedeutet deshalb i.d.R. nicht, dass die gesammelten Daten ebenfalls gelöscht werden, sondern in allen mir bekannten Fällen bleibt das Käuferprofil auch danach weiterhin bestehen, auch wenn es vielleicht vorerst nicht mehr aktualisiert wird.

Das heißt freilich NICHT zwingend, dass GOG es exakt genau so macht wie die anderen Anbieter. Allerdings wird zumindest das Erstellen von Käuferprofilen und auch die Verarbeitung von Nutzerdaten u.a. in der Schweiz ausdrücklich erwähnt. Insofern gehe ich davon aus, dass es bei GOG zumindest ähnliche Vorgänge gibt.

Alle dies verbirgt sich hinter so einer Einwilligung in eine werbliche Ansprache.

Ich hoffe das hilft dem Verständnis, was das Erteilen so einer Einwilligung eigentlich alles bedeutet.
Post edited January 01, 2021 by Nervensaegen
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Nervensaegen: Ich hoffe das hilft dem Verständnis, was das Erteilen so einer Einwilligung eigentlich alles bedeutet.
Das ist mir durchaus bewusst. Trotzdem vielen Dank für die ausführliche Erläuterung.

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Nervensaegen: Die Abmeldung von einem Newsletter bedeutet deshalb i.d.R. nicht, dass die gesammelten Daten ebenfalls gelöscht werden, sondern in allen mir bekannten Fällen bleibt das Käuferprofil auch danach weiterhin bestehen, auch wenn es vielleicht vorerst nicht mehr aktualisiert wird.
Ist mir auch klar. Und wenn du dich sofort nach der Anmeldung wieder abmeldest und es nicht mehr aktualisiert wird, dürfte dieses Profil relativ leer bleiben.
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Hustlefan: Ist mir auch klar. Und wenn du dich sofort nach der Anmeldung wieder abmeldest und es nicht mehr aktualisiert wird, dürfte dieses Profil relativ leer bleiben.
Ein klares Ja/ein!

Verlass Dich besser mal nicht in allen Shops darauf.

Unsere Kunden sind bspw. regelmäßig so verfahren, dass Einwilligungen immer sofort gültig wurden, eine Abmeldung jedoch immer erst zum Folgemonat. Aus "technischen Gründen", wie man den Kunden sagte.

Der technische Grund hieß Herr Koch* und war unser Marketingchef.

(*Name geändert)
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Nervensaegen: Ein klares Ja/ein!

Verlass Dich besser mal nicht in allen Shops darauf.

Unsere Kunden sind bspw. regelmäßig so verfahren, dass Einwilligungen immer sofort gültig wurden, eine Abmeldung jedoch immer erst zum Folgemonat. Aus "technischen Gründen", wie man den Kunden sagte.

Der technische Grund hieß Herr Koch* und war unser Marketingchef.

(*Name geändert)
Stimmt natürlich, deswegen schrieb ich ja auch "relativ leer". :)
Wie GOG das handhabt, weiß ich aber leider auch nicht.
low rated
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Schlaumayr: finde es nach wie vor schade, dass hier nicht mehr von einem "Geschenk" die rede sein kann...
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Nervensaegen: Du kennst ja meine Meinung - ich stimme dem zu. Meine Daten sind mir auch wichtiger.

<rant: on>

Wenn es wenigstens nur der Newsletter wäre: Spamliste und gut ist. Aber eine derart weitreichende Werbeeinwilligung mit Weitergabe meiner Daten an Dritte im Nicht-EU-Ausland, da hört es bei mir mit dem Verständnis dann auch wieder auf.

Hinzu kommt: Bei HTML-Newslettern geht es leider IMMER um Tracking.

Wenn irgendeine Marketingabteilung wirklich "nur" die Kunden über Angebote informieren wollte und tatsächlich nicht daran interessiert wäre, die im Vergleich zu Webbrowsern grottenschlechte Tracking-Protection von E-Mailsoftware schamlos auszunutzen, dann hätte man vor Jahren schon RSS und ATOM pushen können.

Mit beidem kann man Newsletter viel datenschutzfreundlicher gestalten. Niemand muss sich anmelden, es werden keine Mailadressen gespeichert, man kann viel häufiger publizieren ohne jemand zu nerven, Aggregatoren können die News obendrein abgreifen und automatisch verteilen: Eigentlich Win + Win + Win.

Nur darum geht es eben gar nicht. Sondern die Marketingtypen wollen auf Teufel komm raus ihre aus der analogen Zeitungsära bekannten "Kampagnen" fahren. Die wollen wie in den 80ern und 90ern Adressen sammeln, "Anzeigen" schalten und dann die Klicks genauso zählen, wie sie damals die Antwortkarten gezählt haben - und glauben dabei ernsthaft, das sei der Heilige Gral.

Nur weil einige technikferne Marketinghanseln nicht im Jahr 2020 ankommen wollen, müssen wir uns in diesem Jahrhundert noch mit dem digitalen Äquivalent einer Postwurfsendung herumschlagen.

Und weil die Marketingfuzzis das alles dann obendrein auch bloß wieder nicht allein gebacken kriegen, werden Budgets aufgebaut, um "cloud services" von Schlangenöllieferanten aus Silicon Valley einzukaufen und unsere Daten ins Ausland zu verschieben.

Die Marketing-Cloud-Anbieter bieten dann freilich noch ganz tolle Gizmos an: "Gucken sie mal hier, was da noch blinkt. Und dort, eine bunte Grafik! Kaufen Sie jetzt!" - "Hui," denkt der Marketingmensch da, "das würde bestimmt gut in einer Powerpoint für die nächste Leitungskreissitzung aussehen".

Warum kein Mensch auf die Idee kommt diese Marketingpraktiken mal kritisch zu hinterfragen? Das läuft alles nach dem Motto: "Das hat Großvater schon so gemacht, also kann es nicht schlecht sein".

Seit 20 Jahren reden wir uns bei diesen beratungsresistenten Marketingheinis den Mund fusselig, dass dieses Vorgehen massive Sicherheitsprobleme hat und es viel unkomplizierter und kundenfreundlicher gehen würde, wenn man denn wollte.

</rant: off>
Tja, die generelle Datenschutzproblematik hier ist nichts Neues. Vor knapp 3 Jahren war das schon ein Thema hier. Die meisten üblichen verdächtigen Forenteilnehmer haben sich dabei dezent zurück gehalten. Ernste Kritik gab es wenig. Konsequenzen erst recht nicht. Du solltest hier also nichts erwarten. Das ist alles schon lange bekannt. Kümmern wird es hier auch in Zukunft fast niemanden. Die AGBs von damals entsprechen praktisch denen von heute. Die Änderungen sind nur minimal und betreffen hauptsächlich Galaxy.
Am kommenden Freitag (12.02.21) ist dieses Jahr das Chinesische Neujahrsfest. Mal schauen, ob es deshalb wieder einen Sale gibt.
Ich glaube bei der immer noch laufenden Debatte um "Devotion", wäre GOG gut beraten, keinen Sale zum chinesischen Neujahr zu veranstalten. Findet sich doch bestimmt auch ein anderes Motto.
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PaterAlf: Ich glaube bei der immer noch laufenden Debatte um "Devotion", wäre GOG gut beraten, keinen Sale zum chinesischen Neujahr zu veranstalten. Findet sich doch bestimmt auch ein anderes Motto.
elaS reaY weN esenihC - The Satanic Sale Oder The Big Gamers Sale Special - wenn es schon ein anderer Titel sein muss. *scnrbd* :P

Aber im Ernst, warum sollte GOG darauf verzichten, was brächte ein anderer Name?

Was ist ein Name? Was uns Rose heisst, wie es auch hiesse, würde lieblich duften. So Chinese New Year Sale, wenn er auch anders hiesse, er würde doch den köstlichen Gehalt bewahren, welcher sein ist ohne Titel. (So ganz frei nach dem ollen William. ;-)
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Mori_Yuki: Was ist ein Name? Was uns Rose heisst, wie es auch hiesse, würde lieblich duften. So Chinese New Year Sale, wenn er auch anders hiesse, er würde doch den köstlichen Gehalt bewahren, welcher sein ist ohne Titel. (So ganz frei nach dem ollen William. ;-)
Eben, ein Name bedeutet nichts. Deswegen würde ich einem Sale momentan einen anderen geben. Denn warum sollte man sich auf etwas beziehen, wenn man weiß, dass es einen Teil der Kunden verärgern wird und es wieder nur negative PR gibt.

Mir persönlich ist es übrigens komplett egal. Solange es gute Angebote gibt, können die ihren Sale nennen wie sie wollen.
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Mori_Yuki: Was ist ein Name? Was uns Rose heisst, wie es auch hiesse, würde lieblich duften. So Chinese New Year Sale, wenn er auch anders hiesse, er würde doch den köstlichen Gehalt bewahren, welcher sein ist ohne Titel. (So ganz frei nach dem ollen William. ;-)
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PaterAlf: Eben, ein Name bedeutet nichts. Deswegen würde ich einem Sale momentan einen anderen geben. Denn warum sollte man sich auf etwas beziehen, wenn man weiß, dass es einen Teil der Kunden verärgern wird und es wieder nur negative PR gibt.

Mir persönlich ist es übrigens komplett egal. Solange es gute Angebote gibt, können die ihren Sale nennen wie sie wollen.
Ich verstehe schon ... Es kann in beiden Fällen daneben gehen. Anderer Name, Abweichung vom gewohnten, findet weniger beachtung. Durch die Devotion Geschichte könnte es wiederum zur selben Kritik kommen, wie Weihnachten. Deshalb, so glaube Ich, kann es GOG nur falsch machen, wenn Du verstehst was ich meine. Dumme Situation, von Anfang an, die nun zu einer Catch-22 Situation führen könnte.