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Killer auf heißen Reifen.

Carmageddon: Max Damage und Carmageddon TDR 2000 sind jetzt DRM-frei auf GOG.com erhältlich. Zusätzlich haben sie noch einige Angebote mit hoher Oktanzahl mitgebracht, also düsen wir los!

48-Stunden-Giveaway: Schnapp dir Carmageddon TDR 2000 bis zum 20. Januar, 15:00 Uhr MEZ komplett KOSTENLOS. Hol es dir über das Banner auf der Hauptseite. Ohne Haken, ohne Ösen!

Rabatte: Max Damage gibt es bis zum 25. Januar, 15:00 Uhr MEZ einzeln für 50% Rabatt oder, wenn du deine Carmageddon-Kollektion vervollständigst, mit 75% Rabatt. Sobald TDR 2000 nicht mehr kostenlos verfügbar ist, gibt es für dieses Spiel ebenfalls einen Rabatt von 50%.

Rase direkt in den ultimativen Straßenwahnsinn! Liefere dir ein Wettrennen mit der Zeit und verwandle dabei arglose Passanten und Autofahrer mit deinem bis ins kleinste Detail umbaubaren Wagen in schleimigen Straßenmatsch. Mach dir die breite Auswahl an denk- und merkwürdigen Power-ups zu Nutze, um auf kreative Weise für möglichst viel Chaos zu sorgen, und kultiviere deine ganz eigene Form von Brutalität. Jeder Spielmodus, jeder Wagen, jede Umgebung, jeder Passantentyp und jeder gegnerische Fahrer verleiht diesem blubbernden Gebräu aus menschlichen Gliedmaßen, Metallschrott und derbem Spaß seine ganz eigene Würze.
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Gameinsider1986: Bei mir setzt sich die config.lua beim Starten des Spiel immer auf englisch zurück.

Erfolg hatte ich bis jetzt nur mit der deutschen Installation mit Galaxy.
Ich führte die Änderung auch per GoG Galaxy durch und sicherte dann die Config für Zeiten ohne GoG Galaxy im !Downloads\Carmageddon Max Damage Ordner ab.
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Gameinsider1986: Bei mir setzt sich die config.lua beim Starten des Spiel immer auf englisch zurück.

Erfolg hatte ich bis jetzt nur mit der deutschen Installation mit Galaxy.
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Wagga: Ich führte die Änderung auch per GoG Galaxy durch und sicherte dann die Config für Zeiten ohne GoG Galaxy im !Downloads\Carmageddon Max Damage Ordner ab.
Hab mal ohne Galaxy probiert, klappt tatsächlich einwandfrei mit der Änderung der Config-Datei, sobald Galaxy deinstalliert ist.
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Wagga: Ich führte die Änderung auch per GoG Galaxy durch und sicherte dann die Config für Zeiten ohne GoG Galaxy im !Downloads\Carmageddon Max Damage Ordner ab.
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Gameinsider1986: Hab mal ohne Galaxy probiert, klappt tatsächlich einwandfrei mit der Änderung der Config-Datei, sobald Galaxy deinstalliert ist.
So weit bin ich nicht gegangen, ich sehe die Backups als Backup an als Unabhängigkeit von GoG und Software.
Ich teste es ob die Spiele auch ohne das Gog gestartet werden laufen, viele laufen leider nur im Einzelspieler ohne GoG z.B. Master of Orion 4.
Eine Frage stellt sich aber noch, hatte GOG wohl selbst herausgefunden das Carmageddon indiziert ist oder wurde GOG erst durch die User aufmerksam, die geschrieben hatten das es hier eigentlich nicht sein darf?
Dying Light verschwand auch erst, nachdem hier im Forum erwähnt wurde, das es eigentlich indiziert ist.
Post edited January 25, 2018 by Gameinsider1986
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Gameinsider1986: Eine Frage stellt sich aber noch, hatte GOG wohl selbst herausgefunden das Carmageddon indiziert ist oder wurde GOG erst durch die User aufmerksam, die geschrieben hatten das es hier eigentlich nicht sein darf?
Dying Light verschwand auch erst, nachdem hier im Forum erwähnt wurde, das es eigentlich indiziert ist.
Ein Mysterium. Einerseits kann ich mir das gut vorstellen, dass es unter anderem meine Schuld ist, dass sie es geändert haben :(
andererseits habe ich manchmal das Gefühl, dass sie eh fast nie reinschauen und daher aus einer anderen Quelle erfahren haben, dass das Spiel keine Freigabe erhalten hat.
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Gameinsider1986: Eine Frage stellt sich aber noch, hatte GOG wohl selbst herausgefunden das Carmageddon indiziert ist oder wurde GOG erst durch die User aufmerksam, die geschrieben hatten das es hier eigentlich nicht sein darf?
Dying Light verschwand auch erst, nachdem hier im Forum erwähnt wurde, das es eigentlich indiziert ist.
Ich versteh das ohnehin nicht. Man könnte meinen, dass USK.online-Mitglieder so etwas vorher checken, aber offenbar ist es egal.

http://www.usk.de/die-usk/mitglieder/

"Darüber hinaus schließt sich jedes Mitglied den Statuten der USK als Freiwillige Selbstkontrolle nach dem JMStV an und zeigt damit, dass es sich den Richtlinien und Regularien des deutschen Jugendschutzes entsprechend verhalten wird."
Post edited January 25, 2018 by Dandom
Stellt sich nur die Frage, warum tritt man freiwillig der USK bei.
Das könnte man im Extremfall ähnlich betrachten, als würde man freiwillig ins Gefängnis gehen um zu verhindern, dass man in Zukunft, wenn auch nur unwissentlich ein Gesetz bricht.
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Gameinsider1986: Stellt sich nur die Frage, warum tritt man freiwillig der USK bei.
Das macht man um zu zeigen, dass man sich an die Regularien hält. Kann man als Öffentlichkeitsarbeit (PR) einstufen.
Post edited January 25, 2018 by welttraumhaendler
Oder man könnte es auch als selbst auferlegte Strafe sehen, obwohl GOG sicher positive Absichten hatte.
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Gameinsider1986: Stellt sich nur die Frage, warum tritt man freiwillig der USK bei.
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welttraumhaendler: Das macht man um zu zeigen, dass man sich an die Regularien hält. Kann man als Öffentlichkeitsarbeit (PR) einstufen.
Hat auch Vorteile, was die Haftung angeht, wenn man sich so einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anschließt. Die können bei kleineren Anbietern auch die Funktion des Jugendschutzbeauftragten übernehmen. Kostet auch "nur" 3500€/Jahr bis 4500€ je nach Größe, dürfte sich insgesamt irgendwie rentieren.
Post edited January 25, 2018 by Dandom
low rated
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Dandom: Ich versteh das ohnehin nicht. Man könnte meinen, dass USK.online-Mitglieder so etwas vorher checken, aber offenbar ist es egal.
Das ist tatsächlich mehr als kurios. Einerseits Mitglied bei der USK, andererseits andauernd gegen diese verstoßen. Das zeigt allerdings auch was für ein Witz die USK ist.
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DanTheKraut: Zunächst hast Du hier nichts verständlich dargestellt sondern ein Zitat gepostet was meiner Aussage Recht gibt. Der Verkauf von Liste B indizierten TRÄGERMEDIEN, welche nicht beschlagnahmt wurden ist NICHT verboten!
Bei Telemedien gibt es ein Verkaufsverbot für Liste B/D Medien, aber dies war eben nicht meine Aussage. Auch ist eine Beschlagnahmung keine gerichtliche Bestätigung, was man aber wenn man hier mitreden will wissen sollte.

Gerade wegen Leuten wie dir, welche keine Ahnung haben und nicht mal die eigenen Zitate richtig lesen können werden leider solche falschen Informationen überhaupt verbreitet.
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Dandom: 1. Eine allgemeine Beschlagnahmeanordnung durch ein Gericht ist in dem Sinne eine Bestätigung des Tatbestandes. Ich weiß, was die eigentlich sind, dass sie im Zuge der Beweissicherung erfolgen. Es bestätigt aber eben auch den Tatbestand. Müsste man eigentlich wissen.

2. DU hast den Sachverhalt falsch dargestellt, indem du suggeriert hast, dass der Verkauf von Liste B indizierten Trägermedien IMMER (edit: bzw. bis zur "eventuellen Beschlagnahme") erlaubt wäre. Zitat von dir:

"Trägermedien (z.B. CDs,DVDs, usw.) indiziert auf Liste B = Behandlung wie ein Medium auf Liste A bis zur eventuellen Beschlagnahmung. Erfolgt keine Beschlagnahmung wird umgetragen auf A.
Trägermedien = JuSchG "
https://www.gog.com/forum/general_de/neuerscheinung_carmageddon_max_damage_und_tdr_2000_4faca/post46

Das ist gefährliches Halbwissen. Wenn du das Problem nicht siehst bist du a) intellektuell unehrlich oder b) intellektuell überfordert.

Aber schön, dass du mir unterstellst, ich hätte keine Ahnung. Ist wirklich interessant.
Du hast meine Aussage doch schon mit deinem Zitat belegt von daher gibt es da auch keinen weiteren Diskussionsbedarf. Es wird mir auch echt zu kindisch mit dir!

Allerdings hierzu noch etwas

Das ist gefährliches Halbwissen. Wenn du das Problem nicht siehst bist du a) intellektuell unehrlich oder b) intellektuell überfordert.
Wer nicht intelligent genug ist seine eigenen Zitate zu verstehen sollte kleine Brötchen backen.
Post edited January 25, 2018 by DanTheKraut
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Dandom: 1. Eine allgemeine Beschlagnahmeanordnung durch ein Gericht ist in dem Sinne eine Bestätigung des Tatbestandes. Ich weiß, was die eigentlich sind, dass sie im Zuge der Beweissicherung erfolgen. Es bestätigt aber eben auch den Tatbestand. Müsste man eigentlich wissen.

2. DU hast den Sachverhalt falsch dargestellt, indem du suggeriert hast, dass der Verkauf von Liste B indizierten Trägermedien IMMER (edit: bzw. bis zur "eventuellen Beschlagnahme") erlaubt wäre. Zitat von dir:

"Trägermedien (z.B. CDs,DVDs, usw.) indiziert auf Liste B = Behandlung wie ein Medium auf Liste A bis zur eventuellen Beschlagnahmung. Erfolgt keine Beschlagnahmung wird umgetragen auf A.
Trägermedien = JuSchG "
https://www.gog.com/forum/general_de/neuerscheinung_carmageddon_max_damage_und_tdr_2000_4faca/post46

Das ist gefährliches Halbwissen. Wenn du das Problem nicht siehst bist du a) intellektuell unehrlich oder b) intellektuell überfordert.

Aber schön, dass du mir unterstellst, ich hätte keine Ahnung. Ist wirklich interessant.
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DanTheKraut: Du hast meine Aussage doch schon mit deinem Zitat belegt von daher gibt es da auch keinen weiteren Diskussionsbedarf. Es wird mir auch echt zu kindisch mit dir!

Allerdings hierzu noch etwas

Das ist gefährliches Halbwissen. Wenn du das Problem nicht siehst bist du a) intellektuell unehrlich oder b) intellektuell überfordert.
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DanTheKraut: Wer nicht intelligent genug ist seine eigenen Zitate zu verstehen sollte kleine Brötchen backen.
Was willst du von mir? Gib doch zu, dass du Scheiße erzählst. Und wo habe ich dem Zitat widersprochen? Er sagt doch klar, dass es zu gefährlich sei, Liste B indizierte Medien zu vertreiben. OHNE EINSCHRÄNKUNG. Nicht wie in deinem bescheurten Rechtsbild, wo Liste B okay ist "bis zur eventuellen Beschlagnahme". Wach mal auf, die Verbote greifen auch vorher. Das ist einfach so. Lies doch mal § 131 StGB durch, da steht nicht, dass das Medium beschlagnahmt sein muss. Ach was auch immer. Echt witzig, dass du auch noch den Guide bei GameStar schreiben durftest, rofl.
Post edited January 25, 2018 by Dandom
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DanTheKraut: Du hast meine Aussage doch schon mit deinem Zitat belegt von daher gibt es da auch keinen weiteren Diskussionsbedarf. Es wird mir auch echt zu kindisch mit dir!

Allerdings hierzu noch etwas

Wer nicht intelligent genug ist seine eigenen Zitate zu verstehen sollte kleine Brötchen backen.
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Dandom: Was willst du von mir? Gib doch zu, dass du Scheiße erzählst. Und wo habe ich dem Zitat widersprochen? Er sagt doch klar, dass es zu gefährlich sei, Liste B indizierte Medien zu vertreiben. OHNE EINSCHRÄNKUNG. Nicht wie in deinem bescheurten Rechtsbild, wo Liste B okay ist "bis zur eventuellen Beschlagnahme". Wach mal auf, die Verbote greifen auch vorher. Das ist einfach so. Lies doch mal § 131 StGB durch, da steht nicht, dass das Medium beschlagnahmt sein muss. Ach was auch immer. Echt witzig, dass du auch noch den Guide bei GameStar schreiben durftest, rofl.
Ah, nicht nur mangelndes Wissen sondern auch noch neidisch und wie man am stalking sieht psychisch krank. Jetzt verstehe ich warum Du dich so aufspielst und so getriggert bist. Ich melde jeden weiteren Post von dir in meine Richtung, da Du anscheinend auch nicht weißt bzw. verstehst wann jemand sich nicht mit dir weiter unterhalten möchte.
Post edited January 26, 2018 by DanTheKraut
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classic-gamer: (...) Entscheidende Frage: kann man bei Sony tatsächlich mit einer Ausweisnummer indizierte Titel kaufen?
Allerdings hat sich Sony auch nicht der USK angebiedert, im Gegenteil zu GOG.
Jedenfalls sind ungeprüfte Ausweisnummern ein Alibischutz. Wenn dieser reichen würde, wäre es eine umso größere Schande, dass GOG das nicht macht.
Nein. Sony, Microsoft und Nintendo bieten auf ihren Marktplätzen nur im jeweiligen Land geprüfte Titel an. Gemeint gewesen können nur USK-Spiele und FSK-Filme - der User schrieb aber sogar ja irgendwie von allem.
Was mich baff erstaunt hat: ich bloggte vor vielen Jahren über die Rechtsberatung von Sony Deutschland und empfand diese immer als die fragwürdigste der gesamten Branche. So rigide und ja, auch der Selbstkontrolle sich anbiedernd.
Sony Deutschland hat nämlich bereits direkt und indirekt für kostenlose Ware bei der deutschen Kundschaft Geld verlangt: einerseits indem schon USK-16-Demos an das kostenpflichtige Plus-Service gebunden wurden, andererseits indem für F2P-Titel eigene Pakete geschnürt worden waren. Man war nämlich offenbar der Meinung, dass nur mit einem vorhandenen und genutzten Zahlungsmittel der Jugendschutz ausgehebelt werden könnte. Erst dann genug Daten vorhanden gewesen sind, um sich damit rechtlich absichern zu können.
Möglicherweise ist man dieser Meinung dort jetzt nicht mehr und verlangt (jedes Mal!?) Personaldaten. Richtig vorstellen kann ich mir das aber irgendwie nicht: grundsätzlich kenne ich diese Praxis dennoch, denn auch aus Österreich musste ich bei Amazon Video für FSK-18-Sachen einmalig meine Personaldaten vorlegen.

Nachtrag - einzig Nintendo agierte kurzzeitig noch ärger: als die noch in Großostheim waren experimentierten sie mit schlimmen Internet-Sendezeiten. Daraufhin dürfte es jedoch einen großen Proteststurm gegeben haben und die Praxis dauerte höchstens ein paar Monate an (das war 2013, in der Wii U-Anfangsphase).
Post edited January 27, 2018 by Pyri