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Hat ja nur über 30 Jahre gedauert, aber immerhin ziehen wir jetzt mit dem Rest der Welt gleich:

https://www.gamepro.de/artikel/usk-generelles-verbot-von-hakenkreuzen-entfaellt-altersfreigabe-im-einzelfaellen,3333257.html

Bleibt die Frage, wie es mit den alten Titeln aussieht. Sachen wie "Commandos" oder "Wolfenstein 3D".

Aktuelle Sachen wie die Bethesda-Reihe, South Park oder COD: WII sind ja mehr oder weniger selbsterklärend in Sachen Kontext, die werden absolut keine Probleme mit einer Freigabe haben. Nur wie sieht es mit den Publishern aus? Werden die für alte Sachen nachträglich Änderungen vornehmen?
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Anime-BlackWolf: Hat ja nur über 30 Jahre gedauert, aber immerhin ziehen wir jetzt mit dem Rest der Welt gleich:

https://www.gamepro.de/artikel/usk-generelles-verbot-von-hakenkreuzen-entfaellt-altersfreigabe-im-einzelfaellen,3333257.html

Bleibt die Frage, wie es mit den alten Titeln aussieht. Sachen wie "Commandos" oder "Wolfenstein 3D".

Aktuelle Sachen wie die Bethesda-Reihe, South Park oder COD: WII sind ja mehr oder weniger selbsterklärend in Sachen Kontext, die werden absolut keine Probleme mit einer Freigabe haben. Nur wie sieht es mit den Publishern aus? Werden die für alte Sachen nachträglich Änderungen vornehmen?
Hört sich gut an :)

aber eigentlich hat es nur 10 Jahre gedauert, da der Bundesverband der Entwickler von Computer- und Videospielen erst seit 2008 Mitglied im Deutschem Kulturrat ist. ^^

Bethesda hat schon in der Vergangenheit (Fallout 3) Geld in die Hand genommen und ein Spiel vom Index bekommen.
Da die Commando-Reihe einen neuen Publisher (Kalypso) hat und derzeit wohl auch ein neues Commando-Spiel erscheinen soll, könnte es durchaus sein das auch hier eine erneute Prüfung beantragt wird.
Post edited August 09, 2018 by Teppicymon
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Anime-BlackWolf: Hat ja nur über 30 Jahre gedauert, aber immerhin ziehen wir jetzt mit dem Rest der Welt gleich:

https://www.gamepro.de/artikel/usk-generelles-verbot-von-hakenkreuzen-entfaellt-altersfreigabe-im-einzelfaellen,3333257.html

Bleibt die Frage, wie es mit den alten Titeln aussieht. Sachen wie "Commandos" oder "Wolfenstein 3D".

Aktuelle Sachen wie die Bethesda-Reihe, South Park oder COD: WII sind ja mehr oder weniger selbsterklärend in Sachen Kontext, die werden absolut keine Probleme mit einer Freigabe haben. Nur wie sieht es mit den Publishern aus? Werden die für alte Sachen nachträglich Änderungen vornehmen?
Zumindest im Hinblick auf die beiden von dir genannten Spiele Commandos und Wolfenstein 3D kann ich dir sagen, dass da nichts passieren wird, da diese Spiele beschlagnahmt wurden. Man muss zunächst die Beschlagnahmung aufheben lassen durch ein Gericht, dann die Listenstreichung bei der BPjM beantragen und bei Erfolg kann man das Spiel der USK vorlegen. In dieser Reihenfolge.
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Teppicymon: Bethesda hat schon in der Vergangenheit (Fallout 3) Geld in die Hand genommen und ein Spiel vom Index bekommen.
Bethesda hat auch schon in der Vergangenheit den erhlichen Käufern das Leben so schwer wie möglich gemacht (Wolfenstein und Quake). Bei VÖ von Wolfenstein 2 haben sie auch bekräftigt weiterhin so zu verfahren. Die werden garantiert weiterhin auf Nummer sicher gehen. Die heutige Mitteilung ist nämlich kein Freibrief sondern nur eine Aufhebung des generellen Verbots. Das dürfte eher ernsthafte Spiele und v.a. Simulationen betreffen. Wolfenstein mit seiner Glorifizierung der Nazis steht da sehr auf der Kippe. Die Spieler kaufen es auch zensiert und mit Always-On. Kein Grund daran etwas zu ändern.
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Anime-BlackWolf: Hat ja nur über 30 Jahre gedauert, aber immerhin ziehen wir jetzt mit dem Rest der Welt gleich:

https://www.gamepro.de/artikel/usk-generelles-verbot-von-hakenkreuzen-entfaellt-altersfreigabe-im-einzelfaellen,3333257.html

Bleibt die Frage, wie es mit den alten Titeln aussieht. Sachen wie "Commandos" oder "Wolfenstein 3D".

Aktuelle Sachen wie die Bethesda-Reihe, South Park oder COD: WII sind ja mehr oder weniger selbsterklärend in Sachen Kontext, die werden absolut keine Probleme mit einer Freigabe haben. Nur wie sieht es mit den Publishern aus? Werden die für alte Sachen nachträglich Änderungen vornehmen?
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DanTheKraut: Zumindest im Hinblick auf die beiden von dir genannten Spiele Commandos und Wolfenstein 3D kann ich dir sagen, dass da nichts passieren wird, da diese Spiele beschlagnahmt wurden. Man muss zunächst die Beschlagnahmung aufheben lassen durch ein Gericht, dann die Listenstreichung bei der BPjM beantragen und bei Erfolg kann man das Spiel der USK vorlegen. In dieser Reihenfolge.
Nicht unbedingt, da die beiden Titel nach § 86a StGB beschlagnahmt sind, aber nicht deswegen bzw. generell wegen der Symbolik indiziert wurden; sicher weiß ich es aber nur bei Wolfenstein 3D. Man könnte also auch zuerst vom Index streichen lassen und danach "entschlagnahmen". Wobei das nicht so ganz sinnvoll sein mag.
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Teppicymon: Bethesda hat schon in der Vergangenheit (Fallout 3) Geld in die Hand genommen und ein Spiel vom Index bekommen.
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KlabautermannXL: Bethesda hat auch schon in der Vergangenheit den erhlichen Käufern das Leben so schwer wie möglich gemacht (Wolfenstein und Quake). Bei VÖ von Wolfenstein 2 haben sie auch bekräftigt weiterhin so zu verfahren. Die werden garantiert weiterhin auf Nummer sicher gehen. Die heutige Mitteilung ist nämlich kein Freibrief sondern nur eine Aufhebung des generellen Verbots. Das dürfte eher ernsthafte Spiele und v.a. Simulationen betreffen. Wolfenstein mit seiner Glorifizierung der Nazis steht da sehr auf der Kippe. Die Spieler kaufen es auch zensiert und mit Always-On. Kein Grund daran etwas zu ändern.


Habe ich da etwas nicht mitbekommen, oder hast du ein anderes Spiel.

Von Glorifizierung der Nazis kann in diesen Spielen wohl keine Rede sein.

Grüße
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DanTheKraut: Zumindest im Hinblick auf die beiden von dir genannten Spiele Commandos und Wolfenstein 3D kann ich dir sagen, dass da nichts passieren wird, da diese Spiele beschlagnahmt wurden. Man muss zunächst die Beschlagnahmung aufheben lassen durch ein Gericht, dann die Listenstreichung bei der BPjM beantragen und bei Erfolg kann man das Spiel der USK vorlegen. In dieser Reihenfolge.
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Dandom: Nicht unbedingt, da die beiden Titel nach § 86a StGB beschlagnahmt sind, aber nicht deswegen bzw. generell wegen der Symbolik indiziert wurden; sicher weiß ich es aber nur bei Wolfenstein 3D. Man könnte also auch zuerst vom Index streichen lassen und danach "entschlagnahmen". Wobei das nicht so ganz sinnvoll sein mag.
Du könntest Recht haben, wobei man nicht weiß, wie die BPjM einen solchen noch nie dagewesenen Fall handhaben würde. Nie dagewesen in der Form, dass das Kriterium für die Beschlagnahmung eines ist, was kein Kriterium für eine Indizierung ist und das Medium nur auf Grund der Beschlagnahmung überhaupt indiziert ist.

Die umgekehrte Form wie Du geschrieben hast geht übrigens nur in ganz speziellen Fällen, nämlich wenn die Beschlagnahmung vor der Verschärfung des Paragraphen in Kraft getreten ist und das Medium danach nicht noch einmal beschlagnahmt wurde (Freitag der 13 Teil 3 z.B.). Ansonsten besteht die BPjM immer auf die Aufhebung der Beschlagnahmung vor der Listenstreichung.
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Teppicymon: Bethesda hat schon in der Vergangenheit (Fallout 3) Geld in die Hand genommen und ein Spiel vom Index bekommen.
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KlabautermannXL: Bethesda hat auch schon in der Vergangenheit den erhlichen Käufern das Leben so schwer wie möglich gemacht (Wolfenstein und Quake). Bei VÖ von Wolfenstein 2 haben sie auch bekräftigt weiterhin so zu verfahren. Die werden garantiert weiterhin auf Nummer sicher gehen. Die heutige Mitteilung ist nämlich kein Freibrief sondern nur eine Aufhebung des generellen Verbots. Das dürfte eher ernsthafte Spiele und v.a. Simulationen betreffen. Wolfenstein mit seiner Glorifizierung der Nazis steht da sehr auf der Kippe. Die Spieler kaufen es auch zensiert und mit Always-On. Kein Grund daran etwas zu ändern.
Auf Gamestar hat ein Anwalt für IT- und Medienrecht was dazu geschrieben: Gamestar Artikel

Ich gehe davon aus, dass die meisten modernen Spiele gute oder zumindest realistische Chancen haben. Das betrifft insbesondere sämtliche Spiele, die filmähnlich inszeniert sind, eine aufwändige Geschichte erzählen, oder Satire darstellen. Auch dystopische Settings als Archetyp klassischer moderner Literatur werden gute Chancen haben. Dasselbe gilt für sogenannte Serious Games.

Die erzählte Geschichte muss aber nicht zwingend ernst und anspruchsvoll sein. Auch Unterhaltungsliteratur gilt als Kunst. Hier kommt es auf die Einzelfallabwägung an. Generell sprechen aber gute Argumente dafür, dass Spiele, die einen aufwändigen Produktionsprozess durchlaufen, bei dem eine Vielzahl unterschiedlicher künstlerischer Tätigkeiten ausgeübt werden, der Kunstausnahme unterfallen. Auch viele Spielerklassiker dürften eine realistische Chance haben, bedenkt man, dass diese mittlerweile vielfach als Kulturgut angesehen werden.
Post edited August 09, 2018 by Smoove17
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Kreuzstich: Von Glorifizierung der Nazis kann in diesen Spielen wohl keine Rede sein.
Dem stimme ich zu. Die Deutschen sind in allen Wolfensteins die Feinde und werden in den letzten beiden Teilen ganz schön durch den Kakao gezogen. Das wäre eine sehr merkwürdige Art der Glorifizierung.
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Anime-BlackWolf: Hat ja nur über 30 Jahre gedauert, aber immerhin ziehen wir jetzt mit dem Rest der Welt gleich:

https://www.gamepro.de/artikel/usk-generelles-verbot-von-hakenkreuzen-entfaellt-altersfreigabe-im-einzelfaellen,3333257.html

Bleibt die Frage, wie es mit den alten Titeln aussieht. Sachen wie "Commandos" oder "Wolfenstein 3D".

Aktuelle Sachen wie die Bethesda-Reihe, South Park oder COD: WII sind ja mehr oder weniger selbsterklärend in Sachen Kontext, die werden absolut keine Probleme mit einer Freigabe haben. Nur wie sieht es mit den Publishern aus? Werden die für alte Sachen nachträglich Änderungen vornehmen?
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DanTheKraut: Zumindest im Hinblick auf die beiden von dir genannten Spiele Commandos und Wolfenstein 3D kann ich dir sagen, dass da nichts passieren wird, da diese Spiele beschlagnahmt wurden. Man muss zunächst die Beschlagnahmung aufheben lassen durch ein Gericht, dann die Listenstreichung bei der BPjM beantragen und bei Erfolg kann man das Spiel der USK vorlegen. In dieser Reihenfolge.
Das die beschlagnahmt wurden ist klar. ABER die Beschlagnahme erfolgte auf Grund der Symbolik, die jetzt unter Kontext betrachtet wird und handlungsmässig ist "Wolfenstein 3D" eine Actionsatire und "Commandos" ein realistischer "Spezialeinsatz"-Simulator.

Inhaltlich sind beide "good to go", bleibt die Frage, wie die aktuell SEHR liberale BPjM auf die kommende Folgeindizierungen reagieren wird. Wenn denen die neue genannte Gesetzgebung REICHT, könnten beide vom Index fliegen und dann juckt die Beschlagnahmung niemanden mehr.

Wenn die pingelig sind, wollen die eine Einzelfallentscheidung in beiden Fällen und werden nicht von sich das tätig. Kommt also drauf an, wer da aktuell am Ruder ist.

Aktuell haben die eher Probleme mit Jugendpornographie, als mit sochen "Altleichen" in derem Katalog.
Ein überfälliger Schritt, aber die Etablierung von Videospielen war und ist sehr schwer und langwierig. Unmöglich war es vorher ja eigentlich nie, nur keiner der konnte wollte etwas dagegen tun.
Gutes Timing, da ich gestern mal nach der UK-Version von Wolfenstein The new Colossus geschaut habe. Immer wieder las ich dann "no shipments to Germany".
Aber selbst jetzt wird es bestimmt noch kein Friede,Freude,Eierkuchen geben. Mal sehen.
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Smoove17: Auf Gamestar hat ein Anwalt für IT- und Medienrecht was dazu geschrieben: Gamestar Artikel

Ich gehe davon aus, dass die meisten modernen Spiele gute oder zumindest realistische Chancen haben. Das betrifft insbesondere sämtliche Spiele, die filmähnlich inszeniert sind, eine aufwändige Geschichte erzählen, oder Satire darstellen. Auch dystopische Settings als Archetyp klassischer moderner Literatur werden gute Chancen haben. Dasselbe gilt für sogenannte Serious Games.

Die erzählte Geschichte muss aber nicht zwingend ernst und anspruchsvoll sein. Auch Unterhaltungsliteratur gilt als Kunst. Hier kommt es auf die Einzelfallabwägung an. Generell sprechen aber gute Argumente dafür, dass Spiele, die einen aufwändigen Produktionsprozess durchlaufen, bei dem eine Vielzahl unterschiedlicher künstlerischer Tätigkeiten ausgeübt werden, der Kunstausnahme unterfallen. Auch viele Spielerklassiker dürften eine realistische Chance haben, bedenkt man, dass diese mittlerweile vielfach als Kulturgut angesehen werden.
Es werden immer Einzelfallentscheidungen sein. Aufwändige Geschichten sind eher Mangelware bei Spielen. Daher sehe ich bei Simulationen und "ernsten" Spielen basierend auf historischen Tatsachen die größten Chancen.
Bei anderen natürlich nicht ausgeschlossen aber wie erwähnt ist es kein Freibrief und die USK wäre nicht die USK wenn weiterhin viele Spiele durchfallen würden. Auch wenn man dort in den letzten Jahren offener geworden ist haben die immer noch Stöcke in ihren Ärschen. Sonst würde es die USK auch nicht mehr geben und PEGI verwendet werden.
Wenn es um Klassiker geht, sehe ich bei Wolfenstein 3D sehr gute Chancen sofern die Beschlagnahmung aufgehoben wird. Bei Doom 2 ohnehin.

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Anime-BlackWolf: Wenn die pingelig sind, wollen die eine Einzelfallentscheidung in beiden Fällen und werden nicht von sich das tätig. Kommt also drauf an, wer da aktuell am Ruder ist.
Die werden nicht von alleine Tätig werden. Das werden sie bei normalen Indizierungen wo eine Listenstreichung praktisch reine Formsache ist auch nicht. Der Rechteinhaber wird für jeden Antrag löhnen müssen. Danach kann es Einfluss haben wer aktuell am Ruder ist.
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Smoove17: Auf Gamestar hat ein Anwalt für IT- und Medienrecht was dazu geschrieben: Gamestar Artikel

Ich gehe davon aus, dass die meisten modernen Spiele gute oder zumindest realistische Chancen haben. Das betrifft insbesondere sämtliche Spiele, die filmähnlich inszeniert sind, eine aufwändige Geschichte erzählen, oder Satire darstellen. Auch dystopische Settings als Archetyp klassischer moderner Literatur werden gute Chancen haben. Dasselbe gilt für sogenannte Serious Games.

Die erzählte Geschichte muss aber nicht zwingend ernst und anspruchsvoll sein. Auch Unterhaltungsliteratur gilt als Kunst. Hier kommt es auf die Einzelfallabwägung an. Generell sprechen aber gute Argumente dafür, dass Spiele, die einen aufwändigen Produktionsprozess durchlaufen, bei dem eine Vielzahl unterschiedlicher künstlerischer Tätigkeiten ausgeübt werden, der Kunstausnahme unterfallen. Auch viele Spielerklassiker dürften eine realistische Chance haben, bedenkt man, dass diese mittlerweile vielfach als Kulturgut angesehen werden.
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KlabautermannXL: Es werden immer Einzelfallentscheidungen sein. Aufwändige Geschichten sind eher Mangelware bei Spielen. Daher sehe ich bei Simulationen und "ernsten" Spielen basierend auf historischen Tatsachen die größten Chancen.
Bei anderen natürlich nicht ausgeschlossen aber wie erwähnt ist es kein Freibrief und die USK wäre nicht die USK wenn weiterhin viele Spiele durchfallen würden. Auch wenn man dort in den letzten Jahren offener geworden ist haben die immer noch Stöcke in ihren Ärschen. Sonst würde es die USK auch nicht mehr geben und PEGI verwendet werden.
Wenn es um Klassiker geht, sehe ich bei Wolfenstein 3D sehr gute Chancen sofern die Beschlagnahmung aufgehoben wird. Bei Doom 2 ohnehin.
Es wird doch in dem Absatz, den ich zitiert habe, erklärt, dass die Geschichten nicht ernst oder anspruchsvoll sein müssen. Darum zählt praktisch jeder Shooter mit Singleplayer Kampagne wohl zu dieser Kategorie. Das Unterhaltungsliteratur in dieser sogenannten "Sozialadäquanzklausel" mit drin ist, steht da auch. Also nix mit nur "historische Tatsachen". Das ist jetzt im Prinzip genauso wie bei Film und Fernsehen.

Der Teil mit dem Stock im Hintern müsstest du mir mal erklären. Die USK kann sich ja nicht selbst abschaffen, das ist schon eine politische Entscheidung und warum sollten wir auf PEGI zurück greifen? Durch kulturelle Unterschiede macht das in meinen Augen auch Sinn ne eigene Freigabe zu haben. Wenn es zum Beispiel um sexuelle Inhalte/Nacktheit geht sind wir gerade in Deutschland relativ entspannt. Das würde sonst ggf. wegfallen.
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Anime-BlackWolf: Wenn die pingelig sind, wollen die eine Einzelfallentscheidung in beiden Fällen und werden nicht von sich das tätig. Kommt also drauf an, wer da aktuell am Ruder ist.
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KlabautermannXL: Die werden nicht von alleine Tätig werden. Das werden sie bei normalen Indizierungen wo eine Listenstreichung praktisch reine Formsache ist auch nicht. Der Rechteinhaber wird für jeden Antrag löhnen müssen. Danach kann es Einfluss haben wer aktuell am Ruder ist.
Na, reine Formsache ist es auch nicht. Da muss schon jemand testen, ob das jetzt noch irgendwelche Gründe gibt, die nach Deutschem Recht einer Freigabe im Wege stehen.
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Smoove17: Es wird doch in dem Absatz, den ich zitiert habe, erklärt, dass die Geschichten nicht ernst oder anspruchsvoll sein müssen. Darum zählt praktisch jeder Shooter mit Singleplayer Kampagne wohl zu dieser Kategorie. Das Unterhaltungsliteratur in dieser sogenannten "Sozialadäquanzklausel" mit drin ist, steht da auch. Also nix mit nur "historische Tatsachen". Das ist jetzt im Prinzip genauso wie bei Film und Fernsehen.

Der Teil mit dem Stock im Hintern müsstest du mir mal erklären. Die USK kann sich ja nicht selbst abschaffen, das ist schon eine politische Entscheidung und warum sollten wir auf PEGI zurück greifen? Durch kulturelle Unterschiede macht das in meinen Augen auch Sinn ne eigene Freigabe zu haben. Wenn es zum Beispiel um sexuelle Inhalte/Nacktheit geht sind wir gerade in Deutschland relativ entspannt. Das würde sonst ggf. wegfallen.
Ich sag nicht dass anspruchslose Geschichten ausgeschlossen sind. Nur daß die wahrscheinlichkeit geringer ist. Der Anwalt spricht übrigens auch nur von "Chancen". Sicher ist da gar nix.

Was muss man bei stock im Hintern erklären? Schau dir die Entscheidungen der letzten Jahrzehnte an und du hast deine Antwort.
Durch PEGI würden wir mehr gewinnen als verlieren. Das System ist einfach besser. Und ob ein Spiel mit Nacktheit ab 18 anstatt 16 freigegeben ist juckt niemanden außer 16 Jährige. Dafür aber massenweise zensierte oder indizierte Spiele.

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Smoove17: Na, reine Formsache ist es auch nicht. Da muss schon jemand testen, ob das jetzt noch irgendwelche Gründe gibt, die nach Deutschem Recht einer Freigabe im Wege stehen.
Sicher muss es geprüft werden. Ein FIFA wird auch jedes Jahr geprüft obwohl zu99,9% klar ist daß es ab 0 sein wird und die Prüfung reine Formsache ist. Bei solchen Spielen ist PEGI übrigens wesentlich realistischer.
WIrd auch Zeit, dass dieser Humbug auf der Müllhalde landet.

Diese ganze Symbolpolitik war eh immer was für die Tonne...als ob sich Faschisten mit dem Verbot von Symbolen verhindern lassen...

Na ja, schauen wir mal, was das für uns in Sachen Spiele in Zukunft bewirken wird.