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classic-gamer: Da sind zwei Alterseinstufungen um je 1 Jahr verschoben worden. In Finnland war das früher ähnlich.
Selbst die Briten haben PEGI inzwischen übernommen und sogar gesetzlich verankert.
Ich bitte dich. Aber klar, wäre in D absolut unmöglich und Portugal hat ein natürlich ein komplett anderes PEGI...
Eine frage gäbe es aber noch zu klären. Was ist mit Nazi Symbolen? Außerhalb von Spielen wären sie in Deutschland verboten, aber in Spielen darf keine Behörde sagen, dass das nicht geht?
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welttraumhaendler: Eine frage gäbe es aber noch zu klären. Was ist mit Nazi Symbolen? Außerhalb von Spielen wären sie in Deutschland verboten, aber in Spielen darf keine Behörde sagen, dass das nicht geht?
Das ist ein guter Punkt den ich auch bereits angeschnitten hatte.
Ich sehe da spontan zwei Möglichkeiten:
1. diese Symbole sind hierzulande nicht enthalten und die geschnittene Version ist von der Verpackung her unterscheidbar
2. die Bundesregierung fasst sich endlich mal ein Herz, geht das altmodische Gesetz an und hebt Spiele auf den Level von Filmen, nämlich als Kunst

Punkt 2 ist momentan eher unwahrscheinlich, dazu ist es zu sehr "in" als Politiker ohne Verstand gegen Spiele zu hetzen. Man muss dazu sagen, dass es ja keine Spiele gibt, die Nazis verherrlichen bzw. entsprechendes Gedankengut streuen. Abgesehen natürlich von ein paar (alten) Schinken die auf dem Index gelandet sind. Aber die würden ohnehin keine PEGI-Freigabe bekommen. Aber erkläre das mal einem Politiker...
Ich denke mit Punkt 1 könnte man noch leben, wäre schließlich keine Verschlechterung. Immerhin hätte man die Vorzüge des PEGI-Systems. Punkt 2 wäre natürlich optimal. Wenn ich eine Möglichkeit vergessen habe, dann immer her damit.
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AliensCrew: Diese Begründung lächerlich zu nennen wäre die Untertreibung des Jahres...vor allem das mit den Menschen. Im ganzen Spiel tauchen keine Menschen als Gegner auf...
Den Vogel hat IMHO die Münchener Juristerei mit ihrem Beschlagnahmebeschluss zu "Condemned" abgeschossen. Ergoogelt euch mal die Beschlagnahmebeschlüsse zu "Condemned" und "Manhunt", bei der "Condemned"-Beschlagnahme haben die kackdreist den Verbotsbeschluss zu "Manhunt" gecopypasted und vereinzelt ein Paar Namen ausgetauscht. Dass die beiden Spiele grundverschieden sind, hat die Herren von der Staatsanwaltschaft wenig interessiert, hauptsache erstmal verbieten. Paragraf 131 machts möglich!
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AliensCrew: Diese Begründung lächerlich zu nennen wäre die Untertreibung des Jahres...vor allem das mit den Menschen. Im ganzen Spiel tauchen keine Menschen als Gegner auf...
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fronzelneekburm: Den Vogel hat IMHO die Münchener Juristerei mit ihrem Beschlagnahmebeschluss zu "Condemned" abgeschossen. Ergoogelt euch mal die Beschlagnahmebeschlüsse zu "Condemned" und "Manhunt", bei der "Condemned"-Beschlagnahme haben die kackdreist den Verbotsbeschluss zu "Manhunt" gecopypasted und vereinzelt ein Paar Namen ausgetauscht. Dass die beiden Spiele grundverschieden sind, hat die Herren von der Staatsanwaltschaft wenig interessiert, hauptsache erstmal verbieten. Paragraf 131 machts möglich!
Das ist ja auch wesentlich einfacher...besonders nach einem Amoklauf, kann man doch besser ein paar Spiele verbieten als den wahren Fragen auf den Grund zu gehen, etwa wie der Täter überhaupt an die Waffen gekommen ist etc. Da ist es doch viel bequemer und kostengünstiger ein paar Spiele auf die schwarze Liste zu setzen, die "bestimmt daran Schuld waren".

Ist das gleiche Prinzip wie bei sogenannten Kampfhunden, wo lieber ganze Rassen geächtet werden, statt mal ein wenig Verantwortung zu übernehmen...
Post edited October 22, 2016 by AliensCrew
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classic-gamer: 2. die Bundesregierung fasst sich endlich mal ein Herz, geht das altmodische Gesetz an und hebt Spiele auf den Level von Filmen, nämlich als Kunst.
Das "altmodische Gesetz" braucht man nicht angehen. Das ist für alle Medium dasselbe. Nicht der Gesetzgeber, sondern die bisherige Rechtssprechung ist das Problem. Man müsste ein Urteil provozieren. Wie das gehen könnte, schreibt RA Schwiddessen hier:

https://www.jurion.de/de/news/311467/Hakenkreuze-in-Computerspielen-Verwendung-oder-sozialadaequate-Kunst-Schwiddessen-diskutiert-das-Pauschalverbot (Volltext nicht online; wenn man die USK kritisch und interessiert zu dem Thema ausfragt, schicken sie's einem aber sogar im Mail-Anhang).

Alternativ braucht man auch gar nichts ändern. Die jetzige Lage erlaubt das Verbreiten von Videospielen mit solchen Inhalten bereits. Ein Pauschalverbot kann es faktisch nicht geben, es wäre verfassungswidrig. Man muss es von Fall zu Fall prüfen.

Dazu auch:
http://www.bundespruefstelle.de/RedaktionBMFSFJ/RedaktionBPjM/PDFs/BPJMAktuell/bpjm-aktuell-201003-hakenkreuze
https://gameslaw.online/und-ewig-truebt-das-kreuz-hakenkreuze-in-videospielen/

Edit:

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fronzelneekburm: Den Vogel hat IMHO die Münchener Juristerei mit ihrem Beschlagnahmebeschluss zu "Condemned" abgeschossen. Ergoogelt euch mal die Beschlagnahmebeschlüsse zu "Condemned" und "Manhunt", bei der "Condemned"-Beschlagnahme haben die kackdreist den Verbotsbeschluss zu "Manhunt" gecopypasted und vereinzelt ein Paar Namen ausgetauscht. Dass die beiden Spiele grundverschieden sind, hat die Herren von der Staatsanwaltschaft wenig interessiert, hauptsache erstmal verbieten. Paragraf 131 machts möglich!
§131 StGB ist tatsächlich reines Gummi. So viele höchstfragliche Auslegungen. Kann man sich hier nachlesen, wenn man die Puste hat (sehr ausführliche Dokorarbeit zu dem ganzen Themenfeld). Bei Wolfenstein (2009) haben die gar Elemente als § 131 relevant erwähnt, die sich noch in der geschnittenen USK-Fassung wiederfinden (brennende Gegner)
http://darwin.bth.rwth-aachen.de/opus3/volltexte/2013/4847/pdf/4847.pdf

Und Condemned wurde halt nach Liste A Indizierung beschlagnahmt, nicht wie üblich B. Also "irrte" sich die BPjM mit der Einschätzung (IMHO hat sich eher der Richter mit der Auslegung geirrt).
Post edited October 22, 2016 by Dandom