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Dandom: Nö, find ich fair und gerecht. Was'n das überhaupt für eine Logik: Das Spiel ist alt, muss daher verboten sein, weil digitale Spiele damals noch keine Kulturgüter waren oder als Kunstform gesehen wurde. Da kann man ja gleich auch meinen, wenn etwas nicht verfügbar ist, muss es verboten sein, oder was? Geht's noch?

Wenn ich außerdem jemanden korrigiere und keine Ahnung habe, dann schreib ich doch nicht (mit Ausrufezeichen), dass der erstmal vollkommen falsch liegt. Das kann man machen, wenn man a) Ahnung und b) am besten noch Quellen hat, um das zu widerlegen.
Gut, das Ausrufezeichen war vielleicht etwas zu viel. Aber Tatsache ist doch nun einmal, dass eben diese Aussage, nämlich dass alle Spiele mit verfassungsfeindlichen Symboliken verboten sind, uns jahrzentelang eingebleut wurde, Ich meine sogar, dass GOG selbst (wobei die das natürlich noch weniger wissen) das hier in irgendeinem thraed mal erwähnt hatte. Wie auch immer - mein Punkt ist, dass sich der Poster seiner Sache daher eben (zu) sicher war. Das Ausrufezeichen war sicher nicht als Beleidigung gemeint. Aber wenn du das so stehen lassen möchtset, ist es natürlich dein gutes Recht, welches ich dir keinesfalls absprechen möchte.

Dennoch würde mich interessieren, wo du damals deine ursprüngliche Erklärung gepostet hattest. Weißt du das zufällig noch?
Post edited October 08, 2018 by MarkoH01
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Dandom: Nö, find ich fair und gerecht. Was'n das überhaupt für eine Logik: Das Spiel ist alt, muss daher verboten sein, weil digitale Spiele damals noch keine Kulturgüter waren oder als Kunstform gesehen wurde. Da kann man ja gleich auch meinen, wenn etwas nicht verfügbar ist, muss es verboten sein, oder was? Geht's noch?

Wenn ich außerdem jemanden korrigiere und keine Ahnung habe, dann schreib ich doch nicht (mit Ausrufezeichen), dass der erstmal vollkommen falsch liegt. Das kann man machen, wenn man a) Ahnung und b) am besten noch Quellen hat, um das zu widerlegen.
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MarkoH01: Gut, das Ausrufezeichen war vielleicht etwas zu viel. Aber Tatsache ist doch nun einmal, dass eben diese Aussage, nämlich dass alle Spiele mit verfassungsfeindlichen Symboliken verboten sind, uns jahrzentelang eingebleut wurde, Ich meine sogar, dass GOG selbst (wobei die das natürlich noch weniger wissen) das hier in irgendeinem thraed mal erwähnt hatte. Wie auch immer - mein Punkt ist, dass sich der Poster seiner Sache daher eben (zu) sicher war. Das Ausrufezeichen war sicher nicht als Beleidigung gemeint. Aber wenn du das so stehen lassen möchtset, ist es natürlich dein gutes Recht, welches ich dir keinesfalls absprechen möchte.

Dennoch würde mich interessieren, wo du damals deine ursprüngliche Erklärung gepostet hattest. Weißt du das zufällig noch?
Kann gut sein, dass GOG auch mal so was in die Richtung geschrieben hat. Wobei ohnehin keiner nachvollziehen kann, was sie da nun genau so treiben. The Saboteur z.B. wird seit Store-Aufnahme auch in der Uncut-Version an deutsche Kunden verkauft. Und ein Geheimnis ist das eh nicht, das haben damals genug User angemerkt. Entweder ist das nicht zu GOG durchgedrungen oder es ist denen egal. Immerhin ist das auch von EA. Kurioser ist nur die Politik bei indizierten Titeln, also unzweifelhaft (z.T. ohne Altersverifikation) unzulässigen Angeboten. Aber da folge ich mal deiner Ansicht, sowas besser nicht breitzutreten, sonst wird der deutsche Store vielleicht wirklich noch ärmer.

Einer meinte mal hier, Laien sollten keine Rechtsthemen diskutieren, weil da zu oft Halbwissen raus kommt. Ich stimme dem mehr oder weniger (mittlerweile) zu, auch wenn ich ein Selbstzensur-Diskussionsverbot undemokratisch fände. Es besteht offensichtlich seit jeher ein großes Informationsbedürfnis bei Spielern zu solchen Themen und daher sollte es natürlich diskutiert werden. Und da Rechtsexperten meistens Besseres zu tun haben als für lau irgendwelche Dinge in Foren richtigzustellen, müssen das dann eben Laien machen. Natürlich ist es schön, wenn Experten dann zumindest Interviews geben oder Artikel/Aufsätze publizieren, auf die man sich beziehen kann. Siehe zum Beispiel auch hier die zweite Frage auf der dritten Seite zum Thema "ist USK-Kennzeichnung nötig": https://www.gamestar.de/artikel/moderne-spiele-haben-realistische-chancen-das-sagt-der-anwalt,3333258,seite3.html Ich könnte auch zigtausend weitere Quellen von anderen bekannten Anwälten posten, aber who cares.

(Nebenbei, es hat übrigens auch einen Grund, warum ich schon länger nicht mehr von "USK-Freigaben" spreche, weil das sehr verwirren kann. Merkt man auch im GameStar-Interview, wie sich die Wortwahl unterscheidet. Hängt eben davon ab, ob ein Nutzer das korrekt als "Altersfreigabe" versteht oder eine Freigabe im Sinne von genereller (Verbreitungs-)Erlaubnis, die es ja an sich nicht gibt (Stichwort: verbotene Vorzensur, Kunstzulassungsbehörde). Davon abgesehen haben die Jugendfreigaben der USK ohnehin recht wenig Relevanz mittlerweile, da diese nur offline, bei Trägermedien (DVD, Blu-ray), in dem Sinne Freigaben sind, weil der Default hier ab 18 ist (ein Erlaubnisvorbehalt für die Jugendabgabe). Online, bei Telemedien, sind es keine regelrechten Altersfreigaben, weil es keinen Default gibt; das Rating bei ungeprüften Angeboten dürfen die Anbieter selbst bestimmten. Dazu ganz interessant am Beispiel Film: https://community.beck.de/2017/12/13/der-deutsche-jugendschutz-ist-nicht-mehr-verfassungskonform )

Weiß nicht, welche ursprüngliche Erklärung du genau meinst. Ich hab im Laufe der Zeit viel zu dem Thema in Foren gepostet bzw. veröffentlicht. Wird mir langsam aber auch zu blöd bzw. ist es schon länger. Die 180° Drehung der USK bzw. OLJB hab ich schon auch nicht kommen sehen, wobei ich genau weiß, wie es passiert ist. *hust*.
Post edited October 08, 2018 by Dandom
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MarkoH01: (…) Ich meine sogar, dass GOG selbst (wobei die das natürlich noch weniger wissen) das hier in irgendeinem thraed mal erwähnt hatte. (…)
Ich meine, es war Konrad (AKA „Das rote Tuch“).
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Dandom: Viele interessante Informationen ....
Wow! Und wieder was neues gelernt. Bisher war mir tatsächlich nicht klar, dass online Medien und offline Medien unterschiedlichen Regeln unterliegen. Um offen zu sein, mein "Spezialgebiet" als immer noch Laie ohne echten Rechtshintergrund liegt eigentlich im Bereich der Freigaben für Filme, da ich leidenschaftlicher DVD/BD Sammler bin. Daher kenne ich die Regeln natürlich primär nur für Trägermedien (inklusive der ganzen FSK Kenzeichnungsgeschichten). Ich lerne aber gerne Neues und freue mich über solche Beiträge wie diesen. Danke. Werde die Beiträge bei Gelegenheit auch nochmal i nRuhe durchlesen.

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Dandom: Weiß nicht, welche ursprüngliche Erklärung du genau meinst. Ich hab im Laufe der Zeit viel zu dem Thema in Foren gepostet bzw. veröffentlicht. Wird mir langsam aber auch zu blöd bzw. ist es schon länger.
Verständlich. Eben deswegen war ja meine Idee, deine ursprünglichen Ausführungen einfach zu verlinken. Aber ich schau mal, ob ich den Beitrag noch finde und mache das dann.

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Dandom: Die 180° Drehung der USK bzw. OLJB hab ich schon auch nicht kommen sehen, wobei ich genau weiß, wie es passiert ist. *hust*.
Was aber vermutlich ein Insider Geheimnis ist?
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ArachnosX: Alle Spiele sind ungeschnitten, wenn sie nicht geschnitten sind.
Ein toller Satz, wie ihn ein Politiker nicht besser formulieren könnte: Absolut korrekt und gleichzeitig absolut nutzlos!
*Grins*
+1
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MarkoH01: (…) Ich meine sogar, dass GOG selbst (wobei die das natürlich noch weniger wissen) das hier in irgendeinem thraed mal erwähnt hatte. (…)
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mk47at: Ich meine, es war Konrad (AKA „Das rote Tuch“).
"Das rote Tuch"?
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MarkoH01: "Das rote Tuch"?
Ja, ich lass mich nicht gerne verarschen.
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Dandom: Die 180° Drehung der USK bzw. OLJB hab ich schon auch nicht kommen sehen, wobei ich genau weiß, wie es passiert ist. *hust*.
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MarkoH01: Was aber vermutlich ein Insider Geheimnis ist?
Ach geht. Laut den Artikeln bei der SZ und RP haben die OLJB ("die USK") ihre Rechtsposition wegen den Ermittlungseinstellungen der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft im Falle des Browserspieles "Bundesfighter 2 Turbo" von funk (also den Öffentlich-Rechtlichen) geändert. In dem Spiel gibt es ein NS-Symbol, aber die Ermittler sahen die Verwendung als zulässig an. So eine Entscheidung würde für die BPjM zum Beispiel für eine Umtragung von B auf A reichen (wobei die nicht für § 86a StGB zuständig ist, weil es im Katalog der StGB-Tatbestände im Jugendschutzgesetz fehlt, aber egal jetzt).

Der Gag ist jetzt, dass ich die Person kenne, die Anzeige erstattet hatte. Grüße gehen raus. Ich war da nicht mal so ganz Fan von, weil ich's schlicht für nicht ausreichend fand, um die generelle und an sich auch nicht verfassungskonforme USK-Pauschalverweigerung loszuwerden. Aber davon abgesehen, ist ja wohl vertretbar gewesen, immerhin war die Rechtslage durchaus unklar (und die ÖR halten das eh aus). Die herrschende Meinung von Anwälten war zwar schon sehr klar, dass auch Computerspiele mit Symbolen legal sein können/sind, aber die Rechtsprechung war noch im Jahr 1998 mit einem Pauschalverbot hängengeblieben (EDIT: bzw. ist sie übrigens an sich immer noch. StA spricht in dem Sinne auch kein Recht). Und die USK/OLJB auf Exekutivebene hatten eben auch so ein faktisches Pauschalverbot propagiert (de facto, nicht de jure). Aber na ja, das war der formelle Grund, um bei der USK die Änderung vorzunehmen. Natürlich spielten auch andere Dinge mit rein, wie der Fall Attentat 1942 oder die Diskussion um die dt. Version von Wolfenstein 2. Die Devs von Attentat 1942 hätten am Ende mit Unterstützung des ehemaligen Justitiars des ehemaligen Entwicklerverbandes game vielleicht auch die Kennzeichnung eingeklagt. Das wäre ja unsexy gewesen.

P.S. ich sollte meinen Namen bei GOG zu dem auf Steam ändern aber keine Lust solange die das nicht einfacher machen.
Post edited October 08, 2018 by Dandom
Das die USK, bzw. deren Methoden grundgesetzwidrig sind ist ja allen hier klar. Nur wird sich nix ändern in Deutschland, solange da Leute nach dem Motto arbeiten: "Was ich nicht mag, darf auch kein anderer spielen!".
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Maxvorstadt: Das die USK, bzw. deren Methoden grundgesetzwidrig sind ist ja allen hier klar. Nur wird sich nix ändern in Deutschland, solange da Leute nach dem Motto arbeiten: "Was ich nicht mag, darf auch kein anderer spielen!".
Das ist so doch aber auch nicht richtig und imo etwas zu reißerisch dargestellt. Alleine die Tatsache, dass nun ja offenbar ein eben solches Spiel eine USK12 erhalten hat, zeigt doch, dass sich sehr wohl etwas ändert.

Das Problem bleibt imo - wie schon seit Ewigkeiten auch bei Filmen - die imo SEHR subjektiv auslegbare Anwendung des §131. Aber sieh dir mal alte Indizierungsberichte an, da sind wir schon wit gekommen. River Raid stand dereinst auf dem Index.

"In der Begründung des Indizierungsbeschlusses der BPjS vom 19. Dezember 1984 hieß es unter anderem: „Jugendliche sollen sich in die Rolle eines kompromisslosen Kämpfers und Vernichters hineindenken […]. Hier findet im Kindesalter eine paramilitärische Ausbildung statt […]. Bei älteren Jugendlichen führt das Bespielen […] zu physischer Verkrampfung, Ärger, Aggressivität, Fahrigkeit im Denken […] und Kopfschmerzen.“"

(Quelle: wiki)

So etwas passiert heute eigentlich kaum noch und selbst Spiele wie Wolfenstein The NEw Order erscheinen - zumindest gewalttechnisch - ungeschnitten in Deutschland. Man kann also wirklich nicht sagen, dass sich nichts ändert. Es HAT sich bereits viel geändert.

Nach wie vor shee ich zwar überhaupt keinen Grund für JEGLICHE Art von Zensur (auch Vorzensur) - aber das steht auf einem anderen Blatt :)
Post edited October 09, 2018 by MarkoH01
Ach ja, River Raid. Hab ich gern gespielt damals, und Raid over Moscow. Hach, die gute alte Zeit!
Erstmal vielen Dank für die vielen Infos.
Besonders an Dandom und MarkoH01 ihr habt echt viel Ahnung in diesem Bereich.

Ich war bis jetzt auch immer unter dem Eindruck das Nazi-Symbole in Spielen immer mit einem Verbot oder einer Zensur einhergeht. (z.B. Wolfenstein The New Order)
Aber jetzt habt ihr mich aufgeklärt. Werde mich sicher mal in die Links einarbeiten deswegen nochmal vielen Dank an Dandom für das viele Lesematerial.