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SebastianHaban: Wäre es deshalb nicht sinnvoller VOR der Veröffentlichung hier im Vertragswerk eine Klausel zu vereinbaren dass ein Spiel mindestens Zeit X zeitnah mit Updates versorgt werden muss um überhaupt auf GOG zu kommen anstatt ein solches Problem jetzt im Nachhinein durch Depublikation zu beheben?
Wer sagt denn, dass es eine solche Klausel nicht gibt? Die Frage ist ja vielmehr was soll GOG machen, wenn ein Entwickler oder Publisher trotz einer solchen Klausel die Updates nicht liefert? Sollen sie dann ihre Geschäftspartner verklagen? Wäre für den Kunden vielleicht kurzfristig gut, führt aber mit Sicherheit nicht dazu, dass man sich bei Entwicklern einen guten Namen macht und auch in Zukunft deren Spiele DRM-frei bekommt. Gleiches gilt bei Geldstrafen oder ähnlichen Dingen.

Man wird also vermutlich immer erst lange im Hintergrund agieren und nach einer Einigung suchen bevor man zu drastischen Maßnahmen greift.

Meiner Kenntnis nach war Everything übrigens bisher auf dem aktuellen Stand. Denke hier ging es eher um Features, die in einem kommenden großen Update eingeführt werden sollen und die der Entwickler in der DRM-freien Version nicht im implementieren möchte.
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SebastianHaban: Wenn ihr sagt dass das eine GEMEINSAME Entscheidung war dann wäre eine gewisse Vorlaufzeit vill. nicht schlecht gewesen.
Weil GOG in solchen Fällen ein Rückgaberecht einräumt, wird das nicht passieren. Sonst könnte man das Spiel noch schnell kaufen, spielen und dann zurück geben.

Eine Vorwarnzeit gibt GOG nur, wenn ein Spieltitel aus lizenzrechtlichen Gründen entfernt wird. Und selbst das kann GOG nicht garantieren, wenn die Vertragspartner GOG zu spät bescheid geben.
Post edited June 16, 2018 by welttraumhaendler
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PaterAlf: Die Frage ist ja vielmehr was soll GOG machen, wenn ein Entwickler oder Publisher trotz einer solchen Klausel die Updates nicht liefert? Sollen sie dann ihre Geschäftspartner verklagen? Wäre für den Kunden vielleicht kurzfristig gut, führt aber mit Sicherheit nicht dazu, dass man sich bei Entwicklern einen guten Namen macht und auch in Zukunft deren Spiele DRM-frei bekommt. Gleiches gilt bei Geldstrafen oder ähnlichen Dingen.
Ja. GENAU DAS. Wenn man einen Vertrag unterschreibt und dann gegen Teile davon verstößt, also vertragsbrüchig wird muss man damit rechnen die im Vertrag festgelegten Sanktionen zu ertragen oder aber von seinem Vertragspartner auf Schadensersatz verklagt zu werden. Und mir ist kein einziges Unternehmen bekannt dass einen schlechten Ruf dadurch bekommen hat dass es die Einhaltung von geschlossenen Verträgen fordert und diese auch mit härteren Bandagen durchsetzt. Viel eher wird es wohl der Ruf des Unternehmens sein dass vertragsbrüchig wurde, der leidet.

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welttraumhaendler: Weil GOG in solchen Fällen ein Rückgaberecht einräumt, wird das nicht passieren. Sonst könnte man das Spiel noch schnell kaufen, spielen und dann zurück geben.
Man könnte das Rückgaberecht ja auf die Zeit VOR der Bekanntgabe beschränken. Wenn man das z.B. auch auf der "zur Kasse" Seite anzeigt dass Spiel XY von der erweiterten Rückgabe ausgenommen ist (also nur noch zurückgegeben werden kann wenn es nicht läuft oder man es noch nicht heruntergeladen hat) sehe ich da kein Problem.