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Der große, böse Krieg.

NecroVision: Lost Company ist jetzt auf GOG.com mit 66% Rabatt erhältlich.
Viele Übel entstehen durch Krieg: Tod, Zerstörung, Verzweiflung, Dämonen. Ganz genau, als wir im Ersten Weltkrieg damit beschäftigt waren, uns gegenseitig zu verkloppen, erhob sich eine Armee dämonischer Untoter aus der Dunkelheit, um uns allesamt zu zerfetzen. Zum Glück kannst du sie einfach wieder zurück in ihr schwarzes Loch ballern.

Hinweis: Das Spiel verfügt über keinen Mehrspieler-Modus.

Der Rabatt von 66%gilt bis zum 12. November, 23:59 Uhr.


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NewOne2k13: Es darf aber nicht öffentlich angeboten werden
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seppelfred: Da gibt es keinen Unterschied zwischen Liste A & B. Beide dürfen nicht öffentlich angeboten werden.
Ja genau, deswegen darf es hier nicht offiziell öffentlich angeboten werden.
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Dandom: Will ich ehrlich gesagt nicht hier posten, da es sonst vielleicht aus dem deutschen Store fliegt, was ich jetzt nicht unbedingt will.

Bezogen auf Liste A und B wird hier viel Quatsch erzählt. Beides sind nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), welcher online gültig ist und von den Ländern beschlossen wurde, unzulässige Angebote nach § 4. Angebote die auf Listenteil A indiziert sind bzw. mit diesem im Wesentlichen inhaltsgleich sind, sind allerdings nur relativ unzulässig nach § 4 Abs. 2. In geschlossenen Nutzergruppen durch Altersverifikationssoftware realisiert könnten diese angeboten werden. Liste B indizierte Titel sind absolut unzulässig nach § 4 Abs. 1.

Auf Gog sind auch diverse nur Listenteil A indizierte Angebote im DE-Store gesperrt. Einige allerdings nicht, dazu auch 2 relativ neuere Spiele [bzw. erst vor Kurzem ins Angebot aufgenommen].

Und noch eine Anmerkung: Verfassungswidrige Kennzeichen wie Hakenkreuze haben nichts mit den Listenteilen zu tun. Die relevante Strafrechtsnorm, § 86a StGB, ist auch kein Kriterium für eine Listenaufnahme nach § 18 JuSchG.
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Darklord666: Danke für die fette Info aber ist keine Erklärung dafür warum N1 auf Liste B gelandet ist.
Vielleicht findest du ja (online) den Indizierungsbeschluss in dem erklärt wird was der Grund für Liste B war
Post edited November 09, 2017 by NewOne2k13
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seppelfred: Da gibt es keinen Unterschied zwischen Liste A & B. Beide dürfen nicht öffentlich angeboten werden.
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NewOne2k13: Ja genau, deswegen darf es hier nicht offiziell öffentlich angeboten werden.
Das habe ich doch auch niemals bestritten.
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NewOne2k13: Ja genau, deswegen darf es hier nicht offiziell öffentlich angeboten werden.
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seppelfred: Das habe ich doch auch niemals bestritten.
Hmm... ja stimmt, merke ich auch gerade. Habe ich wohl irgendwie falsch gelesen bzw verstanden. Sorry
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NewOne2k13: Vielleicht findest du ja (online) den Indizierungsbeschluss in dem erklärt wird was der Grund für Liste B war
Viel Spass dabei ;)

Kann schon als bewerben gesehen werden, was wiederrum gegen dieses ziemlich wirre Gesetz ist.

Groesste Problem ist eigentlich, wenn Computerspiele endlich als Kunst eingestuft wuerden, so wie Filme, waeren viele Titel nicht mehr auf der Liste.

Und diese Leute die in der Pruefstelle sitzen, wollen es nicht so deklarieren, weil dann wuerden diese ja Ihren Job verlieren.
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NewOne2k13: Vielleicht findest du ja (online) den Indizierungsbeschluss in dem erklärt wird was der Grund für Liste B war
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Goodaltgamer: Viel Spass dabei ;)

Kann schon als bewerben gesehen werden, was wiederrum gegen dieses ziemlich wirre Gesetz ist.

Groesste Problem ist eigentlich, wenn Computerspiele endlich als Kunst eingestuft wuerden, so wie Filme, waeren viele Titel nicht mehr auf der Liste.

Und diese Leute die in der Pruefstelle sitzen, wollen es nicht so deklarieren, weil dann wuerden diese ja Ihren Job verlieren.
Es wären die Spiele mit verfassungsfeindlichen Symbolen nicht mehr auf der Liste. Und das ist der geringste Teil. Aber Gewaltverherrlichung gibt es ja genauso bei Filmen die deswegen indiziert werden. Ich bezweifele ob dann viele nicht mehr auf der Liste wären. Aber es wird wohl noch lange dauern bis wir das feststellen können.
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Dandom: Will ich ehrlich gesagt nicht hier posten, da es sonst vielleicht aus dem deutschen Store fliegt, was ich jetzt nicht unbedingt will.

Bezogen auf Liste A und B wird hier viel Quatsch erzählt. Beides sind nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), welcher online gültig ist und von den Ländern beschlossen wurde, unzulässige Angebote nach § 4. Angebote die auf Listenteil A indiziert sind bzw. mit diesem im Wesentlichen inhaltsgleich sind, sind allerdings nur relativ unzulässig nach § 4 Abs. 2. In geschlossenen Nutzergruppen durch Altersverifikationssoftware realisiert könnten diese angeboten werden. Liste B indizierte Titel sind absolut unzulässig nach § 4 Abs. 1.

Auf Gog sind auch diverse nur Listenteil A indizierte Angebote im DE-Store gesperrt. Einige allerdings nicht, dazu auch 2 relativ neuere Spiele [bzw. erst vor Kurzem ins Angebot aufgenommen].

Und noch eine Anmerkung: Verfassungswidrige Kennzeichen wie Hakenkreuze haben nichts mit den Listenteilen zu tun. Die relevante Strafrechtsnorm, § 86a StGB, ist auch kein Kriterium für eine Listenaufnahme nach § 18 JuSchG.
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Darklord666: Danke für die fette Info aber ist keine Erklärung dafür warum N1 auf Liste B gelandet ist.
Weil es einen Inhalt nach § 131 StGB (Gewaltdarstellung) hat (aus damaliger Sicht der BPjM). Das ist bei wohl 99.9% (also 100%) aller kommerzieller Spiele auf Listenteil B der Fall.
Post edited November 10, 2017 by Dandom
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Goodaltgamer: Und diese Leute die in der Pruefstelle sitzen, wollen es nicht so deklarieren, weil dann wuerden diese ja Ihren Job verlieren.
Die Leute von der Prüfstelle gehören sowieso alle eingesperrt. Da gab es mal einen Bericht im Fernsehen darüber. Die hatten mal ein "extrem brutales" Spiel mit Klötzchengrafik zu bewerten. Da sie zu blöd für das Spiel waren, habe sie sich das Spiel von einem Kind! zeigen lassen. Und die Chefin stand dabei auch noch Ketterauchend direkt hinter dem Kind.
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NewOne2k13: Es wären die Spiele mit verfassungsfeindlichen Symbolen nicht mehr auf der Liste. Und das ist der geringste Teil. Aber Gewaltverherrlichung gibt es ja genauso bei Filmen die deswegen indiziert werden. Ich bezweifele ob dann viele nicht mehr auf der Liste wären. Aber es wird wohl noch lange dauern bis wir das feststellen können.
hmmm....

Viele Filme dieser Art sind als FSK 16 eingestuft, PC Spiele wie oft indiziert.
Mit den verfassungsfeindlichen Symbolen, wenn Ich an all die Versionen denke die abgeaendert wurden, genau deswegen.....
Fing ja schon damals bei Indiana Jones (IIRC) an. Oder Wolfenstein, oder Panzer General oder oder ;)

Was mich daran vor allem so stoert, die selbe (sorry) Scheissdiskussion ueber diesen angeblichen Jugendschutz, gab es schon einmal......damals waren es Horrorfilme, heute Computerspiele, aber eine wissenschaftliche Grundlage fuer solche Behauptungen hat es nie richtig gegeben.

Im Gegensatz zum Beispiel bei Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen, yup gibt etliche Studioen etc....

Kunst, kein Problem ist ja Kunst.
Bei Computerspielen, jeder (nicht sorry) Scheiss Pruefer und Scheiss Richter macht seine eigene Definition OHNE jegliche wirkliche Grundlage.
Und wir, die dadurch (wirklich) geschaedigten haben kein Mitspracherecht, und alles wegen eines 'angeblichem' Jugendschutzes. Nur zur Klarstellung, Ich sage nicht das alle Spiele fuer Jugendliche geeignet sind, wenn man aber auf der anderen Seite liest/hoert was in der Musik abgeht, welche Texte/Aufforderungen da als Kunst eingestuft werden......(und alles OHNE Vorabpruefung....)

ok dachte Kill Bill waere so ein Fall, ist aber FSK 18, wobei FSK18 ja weniger gravierend ist wie Liste.....
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gforce4711: Die Leute von der Prüfstelle gehören sowieso alle eingesperrt. Da gab es mal einen Bericht im Fernsehen darüber. Die hatten mal ein "extrem brutales" Spiel mit Klötzchengrafik zu bewerten. Da sie zu blöd für das Spiel waren, habe sie sich das Spiel von einem Kind! zeigen lassen. Und die Chefin stand dabei auch noch Ketterauchend direkt hinter dem Kind.
Eingesperrt nicht unbedingt, aber EINE Qualifikation fuer diesen Job waere in meinen Augen, das diese Leute so ein Spiel ueberhaupt spielen koennen,

Aber stattdessen: (von http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Aufgaben/Die-Behoerde/gremien.html)

Vorsitzende/r der BPjM

8 Gruppenbeisitzerinnen/Gruppenbeisitzer
Kunst
Literatur
Buchhandel und Verlegerschaft
Anbieter von Bildträgern und von Telemedien
Träger der freien Jugendhilfe
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Lehrerschaft
Kirchen, jüdische Kultusgemeinden und andere Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind
3 Länderbeisitzerinnen/Länderbeisitzer

Was hat ein Scheiss KIRCHEN vertreter darin zu suchen? (Ich bin NICHT gegen Religion, ABER GEGEN JEDE ART Religioeser Vereinigung, da diese in meinen Augen Verfassungsfeindlich sind....nur als Anmerkung)
Vor allem da das GG (Art 3)
Niemand darf wegen ........seines Glaubens, seiner religiösen ......benachteiligt oder bevorzugt werden.

Ich sehe hier eine klare Bevorzugung seitens der Glaubensfraktion......
Auch die anderen Beisitzer....was gibt diesen Leuten eine Qualifikation? Psychologen, ja koennte Ich noch verstehen....Lehrer, vielleicht auch noch....Traeger der Jugendhilfe....hmmm.... aber danach?

Vor allem da diese Beisitzer:
Die Gruppenbeisitzerinnen und Gruppenbeisitzer werden von ihren Verbänden vorgeschlagen und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen.

Ja, klasse Qualifikation......Ich wuerde jedem Streetworker mehr vertrauen als so wie diese hier definiert werden.
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Goodaltgamer: Und diese Leute die in der Pruefstelle sitzen, wollen es nicht so deklarieren, weil dann wuerden diese ja Ihren Job verlieren.
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gforce4711: Die Leute von der Prüfstelle gehören sowieso alle eingesperrt. Da gab es mal einen Bericht im Fernsehen darüber. Die hatten mal ein "extrem brutales" Spiel mit Klötzchengrafik zu bewerten. Da sie zu blöd für das Spiel waren, habe sie sich das Spiel von einem Kind! zeigen lassen. Und die Chefin stand dabei auch noch Ketterauchend direkt hinter dem Kind.
Das war wohl dieser Dreiteiler...
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/killerspiele-100.html
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/killerspiele-der-streit-eskaliert-102.html
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/killerspiele-virtual-reality-streit-102.html

Elke Monssen-Engberding ist der Name der Grusel-Tante: https://de.wikipedia.org/wiki/Elke_Monssen-Engberding
Post edited November 10, 2017 by andreasmaureder
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NewOne2k13: Es wären die Spiele mit verfassungsfeindlichen Symbolen nicht mehr auf der Liste. Und das ist der geringste Teil. Aber Gewaltverherrlichung gibt es ja genauso bei Filmen die deswegen indiziert werden. Ich bezweifele ob dann viele nicht mehr auf der Liste wären. Aber es wird wohl noch lange dauern bis wir das feststellen können.
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Goodaltgamer: hmmm....

Viele Filme dieser Art sind als FSK 16 eingestuft, PC Spiele wie oft indiziert.
Mit den verfassungsfeindlichen Symbolen, wenn Ich an all die Versionen denke die abgeaendert wurden, genau deswegen.....
Fing ja schon damals bei Indiana Jones (IIRC) an. Oder Wolfenstein, oder Panzer General oder oder ;)

Was mich daran vor allem so stoert, die selbe (sorry) Scheissdiskussion ueber diesen angeblichen Jugendschutz, gab es schon einmal......damals waren es Horrorfilme, heute Computerspiele, aber eine wissenschaftliche Grundlage fuer solche Behauptungen hat es nie richtig gegeben.

Im Gegensatz zum Beispiel bei Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen, yup gibt etliche Studioen etc....

Kunst, kein Problem ist ja Kunst.
Bei Computerspielen, jeder (nicht sorry) Scheiss Pruefer und Scheiss Richter macht seine eigene Definition OHNE jegliche wirkliche Grundlage.
Und wir, die dadurch (wirklich) geschaedigten haben kein Mitspracherecht, und alles wegen eines 'angeblichem' Jugendschutzes. Nur zur Klarstellung, Ich sage nicht das alle Spiele fuer Jugendliche geeignet sind, wenn man aber auf der anderen Seite liest/hoert was in der Musik abgeht, welche Texte/Aufforderungen da als Kunst eingestuft werden......(und alles OHNE Vorabpruefung....)

ok dachte Kill Bill waere so ein Fall, ist aber FSK 18, wobei FSK18 ja weniger gravierend ist wie Liste.....
Ich finde bzw es ist allgemein fragwürdig erwachsenen Menschen vorzuschreiben was sie sehen oder spielen dürfen und die Verfügbarkeit für Erwachsene so stark einzuschränken und/oder Firmen dazu zu treiben dass sie ihre Werke zensieren müssen um diese auf dem (wichtigen) deutschen Markt problemlos verkaufen zu können oder die Filme nur über das Ausland ungekürzt in deutscher Sprache veröffentlichen können.
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Goodaltgamer: Was mich daran vor allem so stoert, die selbe (sorry) Scheissdiskussion ueber diesen angeblichen Jugendschutz, gab es schon einmal......damals waren es Horrorfilme, heute Computerspiele, aber eine wissenschaftliche Grundlage fuer solche Behauptungen hat es nie richtig gegeben.

Im Gegensatz zum Beispiel bei Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen, yup gibt etliche Studioen etc....
Studien gibt es auch zum Thema "Auswirkungen von Gewalt in Medien auf Kinder und Jugendliche" jede Menge. Das Problem ist nur, dass sie sich gegenseitig widersprechen, bzw. dass sich bisher keine der gängigen Theorien wirklich durchsetzen konnte.
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Goodaltgamer: hmmm....

Viele Filme dieser Art sind als FSK 16 eingestuft, PC Spiele wie oft indiziert.
Mit den verfassungsfeindlichen Symbolen, wenn Ich an all die Versionen denke die abgeaendert wurden, genau deswegen.....
Fing ja schon damals bei Indiana Jones (IIRC) an. Oder Wolfenstein, oder Panzer General oder oder ;)

Was mich daran vor allem so stoert, die selbe (sorry) Scheissdiskussion ueber diesen angeblichen Jugendschutz, gab es schon einmal......damals waren es Horrorfilme, heute Computerspiele, aber eine wissenschaftliche Grundlage fuer solche Behauptungen hat es nie richtig gegeben.

Im Gegensatz zum Beispiel bei Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen, yup gibt etliche Studioen etc....

Kunst, kein Problem ist ja Kunst.
Bei Computerspielen, jeder (nicht sorry) Scheiss Pruefer und Scheiss Richter macht seine eigene Definition OHNE jegliche wirkliche Grundlage.
Und wir, die dadurch (wirklich) geschaedigten haben kein Mitspracherecht, und alles wegen eines 'angeblichem' Jugendschutzes. Nur zur Klarstellung, Ich sage nicht das alle Spiele fuer Jugendliche geeignet sind, wenn man aber auf der anderen Seite liest/hoert was in der Musik abgeht, welche Texte/Aufforderungen da als Kunst eingestuft werden......(und alles OHNE Vorabpruefung....)

ok dachte Kill Bill waere so ein Fall, ist aber FSK 18, wobei FSK18 ja weniger gravierend ist wie Liste.....
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NewOne2k13: Ich finde bzw es ist allgemein fragwürdig erwachsenen Menschen vorzuschreiben was sie sehen oder spielen dürfen und die Verfügbarkeit für Erwachsene so stark einzuschränken und/oder Firmen dazu zu treiben dass sie ihre Werke zensieren müssen um diese auf dem (wichtigen) deutschen Markt problemlos verkaufen zu können oder die Filme nur über das Ausland ungekürzt in deutscher Sprache veröffentlichen können.
Ja, alles richtig. Verbindliche Altersfreigaben reichen. Alles darüber hinaus (indizierung, Beschlagnahme nach §131StGB) kann weg. Dann wären wir auf dem liberalen Stand von Resteuropa. So wie es jetzt ist, wirkt es eher wie eine Bananenrepublik.
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NewOne2k13: Ich finde bzw es ist allgemein fragwürdig erwachsenen Menschen vorzuschreiben was sie sehen oder spielen dürfen und die Verfügbarkeit für Erwachsene so stark einzuschränken und/oder Firmen dazu zu treiben dass sie ihre Werke zensieren müssen um diese auf dem (wichtigen) deutschen Markt problemlos verkaufen zu können oder die Filme nur über das Ausland ungekürzt in deutscher Sprache veröffentlichen können.
Jein ;)

Wie gesagt Beispiel Alkohol. Ja da gibt es einen guten nachpruefbaren Grund (oder Drogen oder oder oder....)

Aber auf der einen Seite Computerspiele mal als Kunst, mal als Kulturgut und dann wieder als Killerspiel oder Jugendgefaehrdung darzustellen ist einfach nur .....mir fehlen die Worte.....

Selbst fuer die Publisher ist dieses Spiel nicht nachvollziehbar, weil wie angefuehrt jeder dieser Deppen anders entscheidet.
Das uns der Schutz unserer Jugend wichtig ist, besteht glaube Ich kein Zweifel. Das da gewisse Einschraenkungen vielleicht noetig waeren, ist ja vielleicht auch nachvollziehbar (oder?). Aber IMHO nur dann wenn wirklich ein guter Grund vorliegen wuerde....was IMHO in so gut wie KEINEM der Spiele wirklich der Fall war.

Schoenes Beispiel Wolfenstein: (u.a. verboten/veraendert/indiziert wegen STGB s.o.) Vergleichbare Filme, yup FSK 12+.....weil geht ja gegen die Nazis.....und ist Kunst....

Aber in den Nachrichten dann Jihad-Seiten 'verbreiten' die WIRKLICH jugendgefaehrdend sind.....(Beispiel Aljahzira, nicht unbedingt den TV-sender an sich, sondern das dieser Sender wie oft deren Videos veroeffentlicht...hat auch sehr gute Beitraege nur so am Rande....). Da frage Ich mich, wo ist da der Jugenschutz?
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PaterAlf: Studien gibt es auch zum Thema "Auswirkungen von Gewalt in Medien auf Kinder und Jugendliche" jede Menge. Das Problem ist nur, dass sie sich gegenseitig widersprechen, bzw. dass sich bisher keine der gängigen Theorien wirklich durchsetzen konnte.
Yup, je nachdem wer gesponsert hat, gab es negative Studien.
Passt wunderbar zu dem was seppelfred sagte:
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seppelfred: Ja, alles richtig. Verbindliche Altersfreigaben reichen. Alles darüber hinaus (indizierung, Beschlagnahme nach §131StGB) kann weg. Dann wären wir auf dem liberalen Stand von Resteuropa. So wie es jetzt ist, wirkt es eher wie eine Bananenrepublik.
Auslaendische Studien haben die Wirksamkeit der normalen FSK >>EDIT<< oder deren Aequivalent Richtlinien immer wieder bestaetigt (USA/Frankreich/Holland/GB). Und zwar durch Fachleute und nicht durch irgendwelche Interressenverbaende.

Wobei Seppelfred, ganz weg damit??? Nicht ganz sicher.....(131)
Was waere mit Spielen die z.B. Belohnen wuerden Kopfabhacken 100 Punkte, Eier weg 150 etc....? (Ja Ich spiele hier des Teufels Advokat ;) )

Ansonsten kein Wiederspruch ;)

Wobei Ich es sehr interresant finde das die Publisher noch nicht versucht haben auf EU-Ebene hiergegen vorzugehen, von wegen Einschraenkung des Handels....
Wir als Betroffene koennen leider keine Klage einreichen um das gegebenfalls vor einem Europaeischen Gerichtshof entscheiden zu lassen....da wir angeblich ja keine Betroffenen sind....(wurde schon versucht....). Publisher koennten, haben es aber noch nicht gemacht...

Edit: Schoenes Beispiel dafuer, damals mit dem Reinheitsgebot, Deutschland war gezwungen den Verkauf von anderem Bier zuzulassen....(hat sich zwar nicht viel an den Zahlen geaendert, ;) )
Post edited November 10, 2017 by Goodaltgamer